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   VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581   

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VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581 (https://dejure.org/2015,21011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581 (https://dejure.org/2015,21011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 9 ZB 13.2581 (https://dejure.org/2015,21011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Herstellung einer Garagenzufahrt entsprechend einer Baugenehmigung

  • rewis.io

    Zu den Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Verpflichtung zur Herstellung einer Garagenzufahrt entsprechend einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581
    Auch einem durchschnittlichen, nicht auf das Verwaltungsprozessrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist es zumutbar, durch einen hinreichend strukturierten Vortrag zumindest der Sache nach deutlich zu machen, welcher gesetzlich normierte Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 28.03.2011 - 21 ZB 10.1704

    Keine Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581
    Erforderlich ist jedoch eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes (Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 59) sowie eine erkennbare Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt (BayVGH, B.v. 28.3.2011 - 21 ZB 10.1704 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 2 ZB 13.969

    Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581
    Dem Darlegungserfordernis wird insbesondere dann nicht entsprochen, wenn in Verkennung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen Begründung eines Zulassungsantrags und der Begründung der Berufung die Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht angegriffen wird, ohne zwischen den einzelnen Zulassungsgründen zu unterscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 2 ZB 13.969 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 1 S 1124/15

    Heidelberg: Keine Herausgabe von Mitschnitten der Gemeinderatssitzung zum Abriss

    Fehlt es daran, ist der Zulassungsantrag unzulässig und zu verwerfen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 6, m.w.N.; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 21.08.2015 - 10 N 17.14 - juris Rn. 3f., m.w.N.; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124a Rn. 82).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 9 ZB 15.1280

    Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Erforderlich ist jedoch eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes sowie eine erkennbare Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt (BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 6).

    Dem Darlegungserfordernis wird insbesondere dann nicht entsprochen, wenn in Verkennung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen Begründung eines Zulassungsantrags und der Begründung der Berufung die Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht angegriffen wird, ohne zwischen den einzelnen Zulassungsgründen zu unterscheiden (BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das aus einer Mischung von Sachverhalt, persönlichen Eindrücken und unstrukturierter, rechtlicher Kritik bestehende Vorbringen der Kläger im Zulassungsantrag dem Darlegungsgebot vollumfänglich entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909

    Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von Behauptungen im Zusammenhang mit

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das aus einer Mischung von Sachverhalt, persönlichen Eindrücken und unstrukturierter, rechtlicher Kritik bestehende Vorbringen des Klägers im Zulassungsantrag dem Darlegungsgebot vollumfänglich entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 9 ZB 19.766

    Bauvorbescheid für Schweinestall - Voraussetzungen einer erfolgreichen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das keinen Zulassungsgrund benennende sowie im Wesentlichen aus der Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags und allgemeinen rechtlichen Ausführungen bestehende Zulassungsvorbringen dem Darlegungsgebot vollumfänglich entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 7 f.).
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