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Rechtsprechung
   BSG, 18.05.1976 - 9/10 RVi 4/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,7076
BSG, 18.05.1976 - 9/10 RVi 4/74 (https://dejure.org/1976,7076)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1976 - 9/10 RVi 4/74 (https://dejure.org/1976,7076)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1976 - 9/10 RVi 4/74 (https://dejure.org/1976,7076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pockenschutzimpfung - Impfschaden - Entschädigungsleistung

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher …

    Auszug aus BSG, 18.05.1976 - 10 RVi 4/74
    Entschädigungsansprüche von Impfgeschädigten als besondere Ausprägungen des Aufopferungsanspruchs wurden - unter Preisgabe der zum Teil stark von der NS-Ideologie beeinflußten Rechtsauffassung des Reichsgerichte (vgl. RGZ 156, 505, 515) - vom Bundesgerichtshof (BGH) in einer stetig weiterentwickelten Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 9, 85; 24, 45; 29, 95; 51, 187; 45, 290).
  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 212/55

    Aufopferungsanspruch bei Impfschaden

    Auszug aus BSG, 18.05.1976 - 10 RVi 4/74
    Entschädigungsansprüche von Impfgeschädigten als besondere Ausprägungen des Aufopferungsanspruchs wurden - unter Preisgabe der zum Teil stark von der NS-Ideologie beeinflußten Rechtsauffassung des Reichsgerichte (vgl. RGZ 156, 505, 515) - vom Bundesgerichtshof (BGH) in einer stetig weiterentwickelten Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 9, 85; 24, 45; 29, 95; 51, 187; 45, 290).
  • BGH, 15.12.1958 - III ZR 232/57

    Hessisches Impfschadengesetz

    Auszug aus BSG, 18.05.1976 - 10 RVi 4/74
    Entschädigungsansprüche von Impfgeschädigten als besondere Ausprägungen des Aufopferungsanspruchs wurden - unter Preisgabe der zum Teil stark von der NS-Ideologie beeinflußten Rechtsauffassung des Reichsgerichte (vgl. RGZ 156, 505, 515) - vom Bundesgerichtshof (BGH) in einer stetig weiterentwickelten Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 9, 85; 24, 45; 29, 95; 51, 187; 45, 290).
  • BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99

    Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden

    Dies hat das Bundessozialgericht der - als unvollständig angesehenen - Übergangsregelung in Art. 2 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Bundes-Seuchengesetz entnommen (vgl. BSGE 42, 28 ff), was der Gesetzgeber des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2248) durch eine Änderung der Fassung in § 51 Abs. 1 und 2 bestätigt hat, indem er das Wort "erleidet" durch die Worte "erlitten hat" ersetzt hat (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drucks. 402/78 S. 31).
  • BSG, 06.12.1978 - 9 RVi 2/77
    Diese Vorschrift ist auf einen Schaden, wie den vorliegenden, der lange vor dem Inkrafttreten des 5 54 BSeuchenG am 40 September 4974 (Art. 4 Nr. 5 Gesetz vom 25, 8.4974" BGBl I 4404) eingetreten ist, anzuwenden (…Art. 2 Abs. 2 aaO; BSGE 42, 28, 50).

    Dann mag sich die Impfung zwar auch zum Nutzen der inländischen Bevölkerung auswirken.Das "Nutznießerprinzip", das in anderen Fällen dem Versorgungsanspruch zugrunde liegt (5 54 Abs. 2 und 5, 5 59 Abs. 2 Nrn 2 und 3 BSeuchenG, BSGE 42, 28, 52), vermag aber in einem solchen Falle den Entschädigungsanspruch nicht zu begründen.

    s 7; BSGE 42, 28, 29 ff; SozR 5850 5 54 Nr. 4).

  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
    Zwar ist die Auslegung einer Vorschrift auch gegen ihren unmittelbaren Wortsinn nach den Grundsätzen der Rechtsanwendung besonders bei planwidrigen Lücken nicht ganz ausgeschlossen (vgl dazu BSGE 33, 263, 266; 35, 121, 123; 41, 166, 168; 42, 20, 23; 42, 28, 33; 50, 47, 50) Hier ist dies jedoch jedenfalls unmöglich° Denn der Gesetzgeber des 5 19 RehaAnglG hat zugleich die entsprechenden Vorschriften über die Reisekostenzahlung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sowie der Arbeitsförderung und des Kriegsopferrechts geändert oder eingefügt° Dem @ 19 Abs. 1 RehaAnglG angepaßt wurden @ 569b Abs. 1 RVO.
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RVi 1/79
    Daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG SozR 5850 5 51 Nr. 1 = BSGE 42, 28) ein weiterer Personen- 6.

    Nachdem andererseits mit dem 2. ÄndG geplant war, der vereinheitlichten Entschädigungsregelung auch die Altfälle zu unterstellen, die das BSeuchG bis dahin den landesgesetzlichen Entschädigungsbestimmungen oder der Heranziehung des allgemeinen Aufopferungsanspruchs (Art. 75 Einl ADR) überlassen hatte (vgl auch BSGE 42, 28 = SozR 5850 5 54 Nr. 4), bestehen keine rechtlichen Bedenken, aus dem außergerichtlichen Vergleich die Anerkennung eines Impfschadens nach bisherigem Recht im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 4 2. ÄndG abzuleiten.

  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung; …

    Eine dem Senat zu gesetzergänzender Rechtsfortbildung berechtigende Gesetzeslücke ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG immer dann anzunehmen, wenn nach dem Plan des Gesetzes ein Regelungsbedürfnis besteht, dem das Gesetz nicht entspricht, weil es entweder schon, im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt worden ist oder weil es sich erst nachträglich ergeben hat (BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 2 RU 257/57 - in BSGE 10, 97/100; Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 24/64 - in BSGE 25, 150/151; Urteil vom 30. Oktober 1973 - 9 RV 64/73 - in BSGE 36, 229/231; Urteil vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 - in BSGE 42, 20/23; Urteil vom 18. Mai 1976 - 9/10 RVi 4/74 - in BSGE 42, 28/35; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 8 b RK 2/78 - in BSGE 49, 232/234).
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