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| BSG, 22.06.1988 - 9/9a RV 3/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umdeutung eines rückwirkend abändernden Verwaltungsaktes - Verschuldensprüfung - Rechtswidrigkeit einer Bewilligung - Sozialleistung - Bedürftigkeit - Vorschußzahlung
Verfahrensgang
- SG Speyer, 20.06.1984 - S 10 V 284/83
- BSG, 22.06.1988 - 9/9a RV 3/86
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 1
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83
Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger …
Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Da der ursprünglich bewilligende Bescheid unrichtig war, hat sich die Aufhebung des Bescheides nicht nach § 48 SGB 10 zu richten, sondern nach § 45 SGB 10. Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 40/83 - (BSGE 57, 274 = SozR 1300 § 48 Nr. 11) bereits ausführlich abgehandelt.Das ist zwar dann geboten, wenn der Verwaltungsakt zugleich auf beide Normen gestützt wird (…so in SozR 1300 § 45 Nr. 29), die gerichtliche Nachprüfung der Instanzgerichte sich jedoch nur auf eine der beiden Normen beschränkt, oder jedenfalls dann zulässig, wenn sich tatbestandlich der Prüfungsrahmen nicht ändert (so wohl in SozR 1300 § 48 Nr. 11).
Die Norm ist bisher einhellig als Ermessensnorm angesehen worden (vgl BSGE 55, 250; 59, 157; SozR 1300 § 48 Nr. 11; § 45 Nrn 12, 28, 29).
- BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen …
Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Er ist insoweit vom 5. Senat im Urteil vom 9. April 1987 - 5b RJ 36/86 (BSGE 61, 278 = SozR 1300 § 45 Nr. 29) bestätigt worden.Das ist zwar dann geboten, wenn der Verwaltungsakt zugleich auf beide Normen gestützt wird (so in SozR 1300 § 45 Nr. 29), die gerichtliche Nachprüfung der Instanzgerichte sich jedoch nur auf eine der beiden Normen beschränkt, oder jedenfalls dann zulässig, wenn sich tatbestandlich der Prüfungsrahmen nicht ändert (…so wohl in SozR 1300 § 48 Nr. 11).
- BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Verstoß gegen Verfassungsrecht - Änderung von § 134 AFG - Laufende Leistungsfälle
Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Die Norm ist bisher einhellig als Ermessensnorm angesehen worden (vgl BSGE 55, 250; 59, 157;… SozR 1300 § 48 Nr. 11; § 45 Nrn 12, 28, 29).
- BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung, wie sie der Senat in BSGE 60, 147 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 gesehen hat, sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich. - BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82
Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen - …
Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Die Norm ist bisher einhellig als Ermessensnorm angesehen worden (vgl BSGE 55, 250; 59, 157;… SozR 1300 § 48 Nr. 11; § 45 Nrn 12, 28, 29). - BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 41/84
Zehnjahresfrist - Frist - Redaktionsversehen - Rückforderungsbescheid
Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Die 10-Jahres-Frist des § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB 10, die im vorliegenden Fall noch knapp eingehalten ist, setzt kumulativ voraus, daß der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig und unvollständig gemacht hat und daß er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (vgl zur Begründung eingehend BSG SozR 1300 § 45 Nr. 17).
- BSG, 14.11.2013 - B 9 V 5/12 R
Kriegsopferversorgung - Witwenbeihilfe - Einkommensberücksichtigung - …
Da nach Maßgabe des § 40 BVG Witwen eine monatliche Grundrente erhalten, handelt es sich bei der daran orientierten Witwenbeihilfe ebenfalls um eine wiederkehrende Leistung, wie sie von § 48 Abs. 1 SGB X erfasst wird (vgl dazu BSG Urteil vom 22.6.1988 - 9/9a RV 3/86 - SozR 1300 § 43 Nr. 1;… BSG Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 - BSGE 72, 1 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22;… BSG Urteil vom 15.8.1996 - 9 RV 22/95 - BSGE 79, 92 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 30). - OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der …
Denn es liegt grundsätzlich außerhalb der Kompetenz der Verwaltungsgerichte, hinsichtlich als rechtswidrig erkannter und daher eigentlich der Aufhebung unterliegender Verwaltungsakte allein zwecks Abklärung, ob eventuell die Voraussetzungen einer anderen - insbesondere an andere Tatbestandsmerkmale geknüpften - Ermächtigungsgrundlage, an deren Anwendung die Verwaltungsbehörde nicht gedacht hat, erfüllt sind, ergänzende Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen, um die getroffene rechtswidrige Regelung sodann durch diese andere - wenngleich das gleiche Ziel verfolgende - Regelung des Einzelfalls zu ersetzen.(BayVGH, Urteil vom 12.3.1982, BayVBl. 1982, 628, 630; BSG, Urteil vom 22.6.1988 - 9/9 a RV 3/86 -, NVwZ-RR 1989, 1 ff.;… Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2010, § 47 Rdnr. 21) Nichtsdestotrotz ist angesichts der rechtlichen Besonderheiten des vorliegend zu beurteilenden Sachverhalts davon auszugehen, dass die ergänzenden Ermittlungen des Senats zur Vorbereitung einer eventuellen - letztendlich vorgenommenen - Umdeutung als zulässig und geboten zu erachten sind. - VG Köln, 29.01.2019 - 26 K 2631/16 Rn. 73 BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 3/86 -, juris Rn. 15; Urteil des Gerichts.
- LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 KR 1128/09 Soweit eine Rücknahme des Bescheids vom 8. Februar 2006 durch den angefochtenen Bescheid für die Zukunft, das heißt für die Zeit ab Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 2006 erfolgt ist, scheitert ein Auswechseln der Rechtsgrundlage daran, dass die Beklagte bei einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, die sie hier nicht - auch nicht im Widerspruchsbescheid vom 1. November 2006 - getroffen hat (vgl. BSG…, Urteil vom 21. Juni 2011 a.a.O. sowie Urteil vom 22. Juni 1988 - Az.: 9/9a RV 3/86, nach juris).
- LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 KR 1139/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch eines …
Soweit eine Rücknahme des Bescheids vom 7. Dezember 2005 durch den angefochtenen Bescheid für die Zukunft, das heißt für die Zeit ab Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 2006 erfolgt ist, scheitert ein Auswechseln der Rechtsgrundlage bereits daran, dass die Beklagte bei einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X eine Ermessensentscheidung zu treffen hat; dies ist hier nicht erfolgt (…vgl. BSG, Urteile vom 21. Juni 2011, a.a.O., und vom 22. Juni 1988 - Az.: 9/9a RV 3/86, nach juris). - SG Freiburg, 16.09.2010 - S 9 SO 6462/07
Sozialhilfe - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Empfehlungen des …
Rn. 36 Schließlich kommt auch eine Umdeutung des angefochtenen Bescheides (§ 43 Abs. 1 SGB X) in eine Entscheidung nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit der Bewilligung des Mehrbedarfszuschlags nicht in Betracht, da es sich bei einer Entscheidung nach § 45 SGB X um eine Ermessensentscheidung handeln würde, während die von der Beklagten beabsichtigte Änderung gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine gebundene Entscheidung ist (§ 43 Abs. 3 SGB X, vgl. BSG-Urt. v. 22.6.1988, Az.: 9/9a RV 3/86 = Breithaupt 1989, 421). - LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 KR 1138/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch eines …
Rn. 32 Soweit eine Rücknahme des Bescheids vom 8. Februar 2006 durch den angefochtenen Bescheid für die Zukunft, das heißt für die Zeit ab Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 2006 erfolgt ist, scheitert ein Auswechseln der Rechtsgrundlage daran, dass die Beklagte bei einer Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, die sie hier nicht - auch nicht im Widerspruchsbescheid vom 1. November 2006 - getroffen hat (vgl. BSG…, Urteil vom 21. Juni 2011 a.a.O. sowie Urteil vom 22. Juni 1988 - Az.: 9/9a RV 3/86, nach juris). - OVG Niedersachsen, 27.03.1991 - 4 L 138/89
Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Rückforderung; Maßgeblicher Zeitpunkt; …
Da das geltende Verfahrensrecht eine auf diese Besonderheit des Sozialhilferechts zugeschnittene Rücknahmevorschrift nicht enthält (offenbar hat der Gesetzgeber diese Besonderheit nicht bedacht), bleibt nur eine entsprechende Anwendung des § 45 SGB X; diese Vorschrift behandelt nach allgemeiner Auffassung (nur) den Fall, daß ein begünstigender Verwaltungsakt von Anfang an - schon bei seinem Erlaß - ganz oder teilweise rechtswidrig gewesen ist (st. Rspr. d. Bundessozialgerichts, vgl. zuletzt Urt. v. 22. Juni 1988 - 9/9 a RV 3/86 - in…">43%20SGB%20X%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 43 SGB X Nr. 1 m. w. Nachw.). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2008 - L 28 AS 1184/08 Denn angesichts der ausdrücklich auf § 48 SGB X gestützten Leistungsaufhebung wäre dies nur dann relevant, wenn der Aufhebungsbescheid nach § 43 SGB X umgedeutet werden könnte oder, weil der Verfügungssatz derselbe bliebe, ein Nachschieben von Gründen zulässig wäre (vgl. BSG…, Urteil vom 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R - zitiert nach juris, Rn. 25; Fall der Umdeutung: BSG…, Urteil vom 17.04.1986 - 7 RAr 101/84 - zitiert nach juris, Rn. 13 f. sowie BSG, Urteil vom 22.06.1988 - 9/9a RV 3/86 - zitiert nach juris, Rn. 14 ff.;… anders Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 43 SGB X Rn. 20, 21 - bloßer Austausch der Begründung).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2008 - L 28 B 1176/08 Denn angesichts der ausdrücklich auf § 48 SGB X gestützten Leistungsaufhebung wäre dies nur dann relevant, wenn der Aufhebungsbescheid nach § 43 SGB X umgedeutet werden könnte oder, weil der Verfügungssatz derselbe bliebe, ein Nachschieben von Gründen zulässig wäre (vgl. BSG…, Urteil vom 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R - zitiert nach juris, Rn. 25; Fall der Umdeutung: BSG…, Urteil vom 17.04.1986 - 7 RAr 101/84 - zitiert nach juris, Rn. 13 f. sowie BSG, Urteil vom 22.06.1988 - 9/9a RV 3/86 - zitiert nach juris, Rn. 14 ff.;… anders Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 43 SGB X Rn. 20, 21 - bloßer Austausch der Begründung).
- LSG Bayern, 27.04.1989 - L 9 Al 349/87
Beamter; Beamtenversorgung; Dienstunfall; Erwerbsfähigkeit; Minderung; …
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