Rechtsprechung
| BSG, 15.09.1988 - 9/9a RV 50/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Anspruch auf Berufsschadensausgleich - Eine höhere Berufsstellung im Ausweichberuf kann nicht als Vergleichsberuf gewertet werden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausweichberuf - Vergleichsberuf - Höhe - Berufsschadensausgleich
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 13.10.1987 - S 15 V 509/87
- BSG, 15.09.1988 - 9/9a RV 50/87
Wird zitiert von ... (18)
- BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer …
Dieser Beruf einschließlich der Entwicklung, die ein Nichtbeschädigter in diesem Beruf genommen hätte, ist Vergleichsgrundlage (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74).Dafür muß er ab dem Zeitpunkt der Schädigung nachgezeichnet werden, wofür insbesondere die berufliche Entwicklung, die der Betreffende genommen hätte, dh welchen Beruf er heute hätte, zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74).
- LSG Hessen, 27.09.2006 - L 4 V 22/04
Höherbewertung der MdE wegen besonderer berufliche Betroffenheit - …
Zur Ermittlung des Einkommensverlustes und Feststellung des Vergleichsberufes muss der schädigende Vorgang insgesamt weggedacht und der wahrscheinliche Berufsweg des Beschädigten von der Zeit an nachgezeichnet werden, in der die Schädigung stattgefunden hat (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 74; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Dezember 1996, L 4 V 16/96). - LSG Baden-Württemberg, 04.12.2025 - L 6 VE 1308/25
Soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - sexueller Missbrauch in der …
Die bloße Möglichkeit eines beruflichen Aufstiegs genügt nicht (vgl. LSG Hamburg…, Urteil vom 27. Februar 2018 - L 3 VW 7/15 -, juris, Rz. 40; BSG, Urteil vom 15. September 1988 - 9/9a RV 50/87 -, juris, Rz. 12).
- LSG Bayern, 30.06.2010 - L 15 VS 12/06
Soldatenversorgung - Ermittlung des Berufsschadensausgleichs - Feststellung des …
Dabei muss der wahrscheinliche Berufsweg von der Zeit an nachgezeichnet werden, in der die Schädigung stattgefunden hat (BSG vom 15.09.1988, 9/9a RV 50/87, Rn. 12, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass § 2 Abs. 3 BSchAV ohnehin nicht passt (zum Anwendungsbereich vgl. BSG vom 15.09.1988, 9/9a RV 50/87), ist Satz 2 dieser Regelung keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern wird durch die speziellen Regelungen der Berufsschadensausgleichsverordnung (insbesondere § 6 und § 7) konkretisiert.
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 6 VJ 350/05 Dieser Beruf einschließlich der Entwicklung, die ein Nichtbeschädigter in diesem Beruf genommen hätte, ist Vergleichsgrundlage (vgl. BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74).
Dafür muss er ab dem Zeitpunkt der Schädigung nachgezeichnet werden, wofür insbesondere die berufliche Entwicklung, die der Betreffende genommen hätte, d.h. welchen Beruf er heute hätte, zu berücksichtigen ist (vgl. BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74).
- BSG, 26.11.1991 - 9a RV 7/90
Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger …
Der Gesetzgeber hat klargestellt, daß er in dieser Weise den früher verwandten Begriff der zeitweisen Minderung des Erwerbseinkommens verstanden wissen will (anders noch BSG SozR 3100 § 30 Nr. 74). - LSG Bayern, 23.05.2017 - L 15 VU 1/11
Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
Dafür muss der Berufsweg bereits zum Zeitpunkt der Schädigung nachgezeichnet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 15.09.1988 - 9/9a RV 50/87). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 11 V 25/08
Gewährung von Berufsschadensausgleich für einen ehemaligen Berufssoldaten
Dieser Beruf, einschließlich der Entwicklung, die ein Nichtbeschädigter genommen hätte (sog. "Hätte-Beruf") ist Vergleichsgrundlage (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 1988, SozR 3100 § 30 Nr. 74, und Urteil vom 29. Juli 1998, Az. B 9 V 10/97). - BSG, 04.04.2025 - B 9 V 13/24 B
Gewährung von Berufsschadensausgleich (BSA) unter Berücksichtigung eines höheren …
Rn. 7 Zwar weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BSG für die Bestimmung der vom Geschädigten ohne die Schädigung voraussichtlich erreichten Berufs- oder Wirtschaftsgruppe nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BVG aF auch auf den nach der Schädigung betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen abzustellen sein kann, sofern dieser überzeugende Rückschlüsse auf den voraussichtlich ohne die Schädigung erreichten Bildungs- oder Berufsabschluss zulässt (vgl BSG Urteil vom 29.7.1998 - B 9 V 14/97 R - juris RdNr 15 mwN; BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 V 71/02 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Urteil vom 15.09.1988 - 9/9a RV 50/87 - juris RdNr 17; Hansen, Der Berufsschadensausgleich, S 56 mwN). - LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 332/20 Die bloße Möglichkeit eines beruflichen Aufstiegs genügt nicht (vgl. LSG Hamburg…, Urteil vom 27. Februar 2018 - L 3 VW 7/15 -, juris, Rz. 40; BSG, Urteil vom 15. September 1988 - 9/9a RV 50/87 -, juris, Rz. 12).
- LSG Hamburg, 27.02.2018 - L 3 VE 7/15
Voraussetzung der Gewährung eines Berufsschadensausgleichs bzw. einer …
- LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 1 V 20/99
Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz); …
- LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21
Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw. …
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 1191/21
- LSG Sachsen, 07.11.2001 - L 1 V 22/00
Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen besonderer …
- LSG Sachsen, 23.03.2000 - L 1 V 9/98
Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz - Beitrittsgebiet - …
- BSG, 30.11.1971 - 10 RV 150/70
Schwerbeschädigter - Umschulung - Berufsaufgabe wegen Verschlechterung der …
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.09.1989 - L 4 V 6/89
Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Maler - Vergleichsberuf - …
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