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Rechtsprechung
   BSG, 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,373
BSG, 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91 (https://dejure.org/1993,373)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91 (https://dejure.org/1993,373)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91 (https://dejure.org/1993,373)
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Wird zitiert von ... (124)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89

    Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Unter zutreffender Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (…vgl. BSGE 53, 175 == BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG aaO Nrn 24, 25 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 2) hat das LSG die öffentlichen Veranstaltungen als Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art definiert; es hat die Unmöglichkeit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen nur dann für gegeben erachtet, wenn der Schwerbehinderte wegen seines Leidens ständig, dh allgemein und umfassend vom Besuch ausgeschlossen ist, also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

    Dabei hat das LSG die bisherige Rechtsprechung zutreffend dahin verstanden, daß hier eine enge Auslegung geboten ist, die praktisch einer Bindung an das Haus gleichsteht (vgl. BSGE 53, 175, 180 ff, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

    Das gilt weder für die Auswahl der Veranstaltungen, die ein Behinderter für sich überhaupt in Anspruch nimmt (…BSG aaO) noch für das ihm tatsächlich zugängliche Angebot (…aaO Nr. 25) noch für die subjektiv bestimmte Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit (SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Über die Auslegung und Anwendung dieser vom LSG wiedergegebenen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, die inhaltsgleich mit anderen landesrechtlichen Vorschriften sind, kann das Revisionsgericht entscheiden (BSGE 52, 168 und 53, 175).

    Unter zutreffender Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. BSGE 53, 175 == BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15;… BSG aaO Nrn 24, 25 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 2) hat das LSG die öffentlichen Veranstaltungen als Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art definiert; es hat die Unmöglichkeit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen nur dann für gegeben erachtet, wenn der Schwerbehinderte wegen seines Leidens ständig, dh allgemein und umfassend vom Besuch ausgeschlossen ist, also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

    Dabei hat das LSG die bisherige Rechtsprechung zutreffend dahin verstanden, daß hier eine enge Auslegung geboten ist, die praktisch einer Bindung an das Haus gleichsteht (vgl. BSGE 53, 175, 180 ff, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 72/85

    Öffentliche Veranstaltung

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    (SozR 3870 § 3 Nr. 24).

    Allein für die Frage des Ausmaßes der gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt es auf die individuelle Lage des Behinderten an (so der Senat im Falle leidensverstärkender Auswirkungen öffentlicher Veranstaltungen bei Asthmatikern: SozR 3870 § 3 Nr. 24).

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Nach BSHG entscheidet insoweit die Dichte der Versorgung mit bestimmten Gütern in den Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen (vgl. BVerwGE 69, 146).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - …

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Über die Auslegung und Anwendung dieser vom LSG wiedergegebenen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, die inhaltsgleich mit anderen landesrechtlichen Vorschriften sind, kann das Revisionsgericht entscheiden (BSGE 52, 168 und 53, 175).
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der …

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    In Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Senats hat das LSG dahin entschieden, daß die Merkzeichen "G" und "B" nicht ausreichen, um das Merkzeichen "RF" zu begründen (vgl. BSG SozR 3870 § 3 Nr. 25).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät - …

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92

    Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG § …

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • VG Oldenburg, 14.02.1991 - 4 A 101/89
    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung - …

    Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (vgl dazu BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2 S 5 f).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Mamma-Augmentationsplastik nach …

    Vielmehr muss die körperliche Auffälligkeit in einer solchen Ausprägung vorhanden sein, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen quasi "im Vorbeigehen" bemerkbar macht und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen führt (…vgl BSGE 100, 119 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 14, RdNr 14;… BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3, RdNr 6). Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (vgl BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2 S 5 f). Die Rechtsprechung hat als Beispiele für eine Entstellung zB das Fehlen natürlichen Kopfhaares bei einer Frau (…vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f) oder eine Wangenatrophie (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 2.5.2002 - L 5 KR 93/01 - KRS 02.021) oder Narben im Lippenbereich angenommen oder erörtert (…vgl BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine enge Auslegung von Gebührenbefreiungsvorschriften, also auch des § 1 Abs. 1 Nr. 3 SächsVO vom 6. Januar 1992, geboten (…vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 24, 25; SozR 3-3870 § 48 Nr. 2, zuletzt bestätigt mit nicht veröffentlichtem Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er praktisch an das Haus gebunden ist und allenfalls an einer nicht nennenswerten Zahl von Veranstaltungen teilnehmen kann (…vgl BSGE 53, 175, 177 ff = SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG SozR 3870 § 3 Nr. 24 und SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

    Das ist immer dann der Fall, wenn es den anderen Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen unzumutbar ist, Behinderte wegen Auswirkungen ihrer Behinderungen zu ertragen, insbesondere, wenn diese durch ihre Behinderungen auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken, zB durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche, wie sie etwa bei Asthmaanfällen und nach Tracheotomie vorkommen können, oder bei ekelerregenden oder ansteckenden Krankheiten (vgl BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2 sowie die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 Nr. 33 2c).

    Von den Nichtbehinderten wird um dieses vorrangigen Zieles Willen ein hohes Maß an Toleranz gefordert (vgl BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

    Liegt es so, besteht kein anzuerkennendes Bedürfnis für die Ersetzung der vorrangigen persönlichen und unmittelbaren Teilnahme am Gemeinschaftsleben durch die finanziell erleichterte Benutzung von Rundfunk und Fernsehen (…vgl BSGE 53, 175, 181 = SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

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