Rechtsprechung
| VG Schleswig, 14.11.1988 - 9 A 113/87 (92) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96 Bei asphaltierten Fahrbahnen hat die Rechtsprechung eine Nutzungsdauer von ca. 20 bis 25 Jahren angenommen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 A 113/87 - Urt. d. Senats v. 21.11.1994 - 2 L 166/92 - Beschl. v. 10.10.1995 - 2 M 30/95 -, Die Gemeinde 1996, S.274).
- VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
Die übliche Nutzungsdauer bei asphaltierten Fahrbahnen liegt bei 25 Jahren (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 24.5.1989 - 9 A 113/87 - n.v.;… VG Lüneburg, Urt. v. 15.9.2020 - 3 A 179/16 -, juris Rn. 36 m.w.N.;… Urt. v. 7.12.2016 - 3 A 138/14 -, juris Rn. 23;… Abschreibungstabelle und Konten in der Kommunalverwaltung, Stand: 29.5.2017, S. 13). - VG Schleswig, 28.03.2002 - 9 A 196/00
Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; wirtschaftliche Nutzbarkeit; …
Die übliche Nutzungsdauer einer asphaltierten Fahrbahn wird nach ständiger Rechtsprechung allgemein mit 20 bis 25 Jahren eingesetzt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 A 113/87 - OVG Schleswig, Urteil vom 21.11.1994, - 2 L 166/92 - und Beschluss vom 10.10.1995, Die Gemeinde 1996, 274).
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