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| OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 1149/98 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 9 A 1149/98 (https://dejure.org/1999,15395)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrschule; Zahlungspflichten des Fahrschulinhabers; Verwaltungsgebühr; Erstattung von Auslagen; Externer Sachverständiger; Höhe der Auslagen
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 29.01.1998 - 5 K 7277/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 1149/98
Papierfundstellen
- NZV 2000, 54
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06 Rn. 35 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 1999 - 9 A 1149/98 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 9 A 7/02
Rechtmäßigkeit der Erstattung von Gutachterkosten; Umfang der erstattungsfähigen …
Rn. 38 Vgl. zu § 33 FahrlG: Urteil des Senats vom 16. Juni 1999 - 9 A 1149/98 -, NWVBl. 2000, 147 = GemH 2001, 92. - VG Sigmaringen, 30.01.2003 - 2 K 2245/02
Gebühr für Überwachung von Aufbauseminaren für Fahranfänger
Diese abstrakte Regelung beschränkt sich danach auf die Bestimmung des Gebührentatbestandes und des Gebührensatzes, ohne die Erhebung weiterer Kosten, insbesondere von Auslagen, auszuschließen (OVG NRW, Urteil v. 16.06.1999 - 9 A 1149/98 -, zitiert nach juris). - VG Köln, 11.06.2007 - 11 K 527/07
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die verwaltungsbehördliche Auferlegung zur …
Bei belastenden Maßnahmen darf die Behörde die Gebühr maßgeblich am Verwaltungsaufwand ausrichten OVG Münster, Urteil vom 16. Juni 1999 - 9 A 1149/98; dass.: Beschluss vom 15. März 2007, -8 B 2746/06-, Ausfertigung, Seite 8.
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