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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46370
VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14 (https://dejure.org/2015,46370)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.11.2015 - 9 A 116/14 (https://dejure.org/2015,46370)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. November 2015 - 9 A 116/14 (https://dejure.org/2015,46370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07

    zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Denn bei gemeindeeigenen Grundstücken kann es von vornherein nicht zu einem Rechtsverhältnis kommen, wie es auch das Entstehen einer abstrakten Beitragspflicht voraussetzt (vgl. OVG LSA, B. v. 20.08.2007 - 4 L 125/07 - juris).

    Das Entstehen einer Beitragspflicht wird vielmehr erst ermöglicht, wenn die Gemeinde (der Aufgabenträger) das Eigentum an dem Grundstück einem anderen überträgt (vgl. OVG LSA, B. v. 20.08.2007, a.a.O., m.w.N.) oder - wie hier - das Zusammentreffen des Beitragsgläubigers und -schuldners dadurch aufgelöst wird, dass der vormalige Beitragsgläubiger die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband - hier den Beklagten - überträgt, mithin deshalb Beitragsgläubiger und -schuldner sich nicht mehr in einer Person vereinigen.

  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Ein Zweckverband wird allein aufgrund der Tatsache, dass er nunmehr die Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung anstelle eines anderen Aufgabenträgers übernimmt, mithin diese Aufgabe durch die Mitgliedsgemeinde ihm übertragen wird, weder Gesamt- noch Sonderrechtsnachfolger (vgl. BVerwG, B. v. 22.03.2007 - 10 BN 5/06 - BayVGH, U. v. 29.06.2006 - 23 N 05.3090 -, jeweils juris).
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 - juris) ist davon auszugehen, dass in Bezug auf ein gemeindeeigenes Grundstück ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht, die durch das Zusammentreffen von Gläubiger und Schuldner innerhalb einer logischen Sekunde wieder entfällt, von vornherein nicht entstehen kann, "da niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, U. v. 01.06.1967 - II ZR 150/66 - BGHZ 48, 214 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 - juris) ist davon auszugehen, dass in Bezug auf ein gemeindeeigenes Grundstück ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht, die durch das Zusammentreffen von Gläubiger und Schuldner innerhalb einer logischen Sekunde wieder entfällt, von vornherein nicht entstehen kann, "da niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, U. v. 01.06.1967 - II ZR 150/66 - BGHZ 48, 214 ff.).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090

    Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" - …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Ein Zweckverband wird allein aufgrund der Tatsache, dass er nunmehr die Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung anstelle eines anderen Aufgabenträgers übernimmt, mithin diese Aufgabe durch die Mitgliedsgemeinde ihm übertragen wird, weder Gesamt- noch Sonderrechtsnachfolger (vgl. BVerwG, B. v. 22.03.2007 - 10 BN 5/06 - BayVGH, U. v. 29.06.2006 - 23 N 05.3090 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 2175/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Auskunft durch …

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Umgekehrt wird eine alte, ehemals endgültig hergestellte Anlage nicht dadurch zum Provisorium, dass eine neue geplant/verwirklicht wird (vgl. VGH München, U. v. 06.04.1995 - 23 B 94.1087 - BayVBl. 1996, 466), denn was einmal hergestellt war, kann auch nicht durch einen Aufgabenübergang nachträglich in den Zustand der Unfertigkeit versetzt werden.
  • VGH Bayern, 06.04.1995 - 23 B 94.1087
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14
    Umgekehrt wird eine alte, ehemals endgültig hergestellte Anlage nicht dadurch zum Provisorium, dass eine neue geplant/verwirklicht wird (vgl. VGH München, U. v. 06.04.1995 - 23 B 94.1087 - BayVBl. 1996, 466), denn was einmal hergestellt war, kann auch nicht durch einen Aufgabenübergang nachträglich in den Zustand der Unfertigkeit versetzt werden.
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Betriebsfertigkeit des öffentlichen Kanals liegt vor, wenn durch ihn die Abwässer des zu entsorgenden Grundstücks in hygienisch einwandfreier Weise abgeleitet werden und wenn der Träger der öffentlichen Anlage diese Leitungsstrecke für die Zwecke der Grundstücksentwässerung gewidmet hat (vgl. Grünewald in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar; § 8 Rn 542, 518) Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30 November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
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