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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37845
VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04 (https://dejure.org/2005,37845)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22.11.2005 - 9 A 118/04 (https://dejure.org/2005,37845)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 (https://dejure.org/2005,37845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Denn die Satzung beschreibt damit nicht etwa einen anderen Abgabetatbestand, da die Verbesserung ebenfalls die Durchführung solcher Maßnahmen in tatsächlicher Hinsicht erfasst, bei deren Durchführung den Grundstücken, für die bereits eine Vorteilslage bestand, ein weiterer, den Gebrauchswert erhöhenden Vorteil zuteil wird (…vgl. Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rn. 981 ff), was auch dem Wesensgehalt des hier rechtlich nur zulässigen besonderen Herstellungsbeitrages (s.u.) entspricht; insoweit handelt es sich bei der vom Satzungsgeber gezogenen rechtlichen Schlussfolgerung aus den beschriebenen Maßnahmen lediglich um eine Falschbezeichnung - im Sinne einer offensichtlichen Unrichtigkeit - , was rechtlich unerheblich ist (OVG LSA, U. v. 04.12.2003, 1 L 226/03 , S. 8 UA).

    Der vom Gesetzgeber insoweit vorgesehenen Differenzierung unterfallen jedoch nur solche Grundstücke, die vor der Herstellung der öffentlichen Einrichtung bereits von einer wesensgleichen, weil zentralen, von staatlichen Stellen betriebenen Abwasserbeseitigungsanlage bevorteilt waren und für die eine öffentliche Einrichtung im Rechtssinne zuvor noch nicht hergestellt war (dazu OVG LSA, B. v. 10.07.2002, 1 L 335/01 ; U. v. 04.09.2003, 1 L 493/02 ; U. v. 04.12.2003, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    In Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung ist er Ansatzpunkt für eine "nach der Siedlungsstruktur angemessene Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs (BVerwGE 31, 22, 26 [BVerwG 06.11.1968 - BVerwG IV C 31.66] )".
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil ist eine Bebauung, die, wenn sie aufgrund eines Bebauungsplanes entstanden wäre, bei einheitlicher Gebietsstruktur auch Baugebiet i. S. der §§ 2 Abs. 5 Nr. 2 BauGB und i. S. der Baunutzungsverordnung wäre ( BVerwG, U. v. 17.02.1984, 4 C 55/81 , NJW 1984, 1576).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum …

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Zwar gilt der Beklagte aufgrund von § 8 a GKG LSA , dessen Vereinbarkeit mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt das Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 12.12.1997 ( LVG 12/97 ) festgestellt hat, rückwirkend, spätestens zum 01.01.1995, als wirksam gegründet (siehe VG A-Stadt, U. v. 23.02.1999, A 9 K 529/98).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02

    Gebühr, Satzung, Nichtigkeit, Gebührenbedarfsberechnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Der zur Rechtfertigung des Beitragssatzes berücksichtigungsfähige Aufwand unterliegt allein der Beurteilung danach, ob er aus anlagen- bzw. kostenbezogener Sicht notwendig und erforderlich war, um die Anlage in Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht herzustellen, was letztendlich - mithin ggf. auch ohne vorherige Kalkulation - der abschließenden Beurteilung des Gerichts obliegt (zur sog. Ergebnisrechtsprechung OVG LSA, B. v. 06.04.2004, 1 L 433/02 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02

    Anschlussbeiträge

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Der vom Gesetzgeber insoweit vorgesehenen Differenzierung unterfallen jedoch nur solche Grundstücke, die vor der Herstellung der öffentlichen Einrichtung bereits von einer wesensgleichen, weil zentralen, von staatlichen Stellen betriebenen Abwasserbeseitigungsanlage bevorteilt waren und für die eine öffentliche Einrichtung im Rechtssinne zuvor noch nicht hergestellt war (dazu OVG LSA, B. v. 10.07.2002, 1 L 335/01 ; U. v. 04.09.2003, 1 L 493/02 ;… U. v. 04.12.2003, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2001 - 1 L 248/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Die rückwirkende Heilung eines Zweckverbandes bewirkt jedoch nur dann zugleich die Heilung der Verbandssatzung, sofern Ursache für deren Unwirksamkeit die in § 8 a Abs. 1 Sätze 1 und 4 GKG LSA bezeichneten Gründungs- bzw. Bekanntmachungsmängel waren (dazu OVG LSA, B. v. 04.07.2001, 1 L 248/01 [LKV 2001, 563]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 252/04
    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Dies bedeutet, dass bei der Ermittlung des Beitragssatzes für den besonderen Herstellungsbeitrag nicht nur - wie etwa bei einem Verbesserungsbeitrag - der Aufwand einbezogen werden darf, der notwendig war, um einen im Verhältnis zur ersetzen Anlage größeren Reinigungseffekt zu erzielen (OVG LSA, B. v. 18.11.2004, 1 M 61/04, S. 7 BA; U. v. 19.05.2005, 1 L 252/04, S. 7 UA).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2002 - 1 L 335/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Der vom Gesetzgeber insoweit vorgesehenen Differenzierung unterfallen jedoch nur solche Grundstücke, die vor der Herstellung der öffentlichen Einrichtung bereits von einer wesensgleichen, weil zentralen, von staatlichen Stellen betriebenen Abwasserbeseitigungsanlage bevorteilt waren und für die eine öffentliche Einrichtung im Rechtssinne zuvor noch nicht hergestellt war (dazu OVG LSA, B. v. 10.07.2002, 1 L 335/01 ; U. v. 04.09.2003, 1 L 493/02 ;… U. v. 04.12.2003, a. a. O.).
  • VG Magdeburg, 04.06.2003 - 9 A 20/03
    Auszug aus VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Der in dieser Höhe finanzierte Aufwand überschreitet selbst dann nicht den refinanzierbaren Aufwand, wenn aufgrund von teilweise vorhandenen Überkapazitäten der Kläranlage (siehe VG A-Stadt, U. v. 04.06.2003, 9 A 20/03 MD) lediglich 92 % des von dem Beklagten für beitragsfähig gehaltenen Aufwandes sowie davon lediglich 52 % auf die Gruppe der dem besonderen Herstellungsbeitrag unterliegenden Grundstücke umgelegt werden könnte.
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Mithin kann die gemeindliche Abwasserbeseitigung nach 1990 mittels der vorhandenen Altanlagen nur als (provisorische) Übergangslösung bis zur (erstmaligen) Schaffung der Abwasserbeseitigungsanlage durch den Beklagten angesehen werden (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005 - 9 A 118/04; juris).

    Für diese Grundstückseigentümer tritt - wie hier - an die Stelle des Herstellungsbeitrages wegen der durch die abgeschlossenen Investitionen bestehenden Vorteilslage ein besonderer Herstellungsbeitrag (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005, 9 A 118/04, juris).

    So bestehen keine durchgreifenden Bedenken, wenn der Aufwand für den besonderen Herstellungsbeitrag aus dem Verhältnis ermittelt wird, wie es der Anzahl der Gruppenmitglieder (Einwohner bzw. Einwohner[gleich]werte) entspricht (VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005, 9 A 118/04, juris).

    Weil der so ermittelte Aufwand für die Bestimmung des besonderen Herstellungsbeitragssatzes immer einrichtungsbezogen ist, da er sich regelmäßig auf die gesamte öffentliche Einrichtung bezieht, ist auch der "besondere Herstellungsaufwand" zur Ermittlung des Beitragssatzes in das Verhältnis zur gesamten Beitragsfläche des Einrichtungsgebietes zu setzen (…so auch OVG LSA, Urt. v. 25.05.2005, a. a. O.;VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005, 9 A 118/04, juris).

    Nur so kann dem oben erörterten gemeinsamen Wesen dieser Beiträge hinreichend Rechnung getragen werden; gleiches gilt für ggf. beabsichtigte Deckungsquoten (dazu VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005, 9 A 118/04 MD).

    Dies gilt auch in den Fällen des sog. besonderen Herstellungsbeitrags (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005, 9 A 118/04, juris; OVG LSA, B. v. 18.11.2004, 1 M 61/04; B. v. 17.03.2006, 4 L 127/06, juris).

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, …und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90 ; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).

    Dem Grundstück stehe vom Zeitpunkt der Umbindung auch ohne "Austausch" der Kanäle die öffentliche Abwasseranlage in ihrem Wesensgehalt zur Verfügung, was in der Zeit des Fortbetriebs der alten Kläranlage noch nicht der Fall gewesen sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13).

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17

    Fehlen einer beitragsrechtlichen Vorteilslage bei mangelnder Bebaubarkeit eines …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, …und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90 ; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).

    Dem Grundstück stehe vom Zeitpunkt der Umbindung auch ohne "Austausch" der Kanäle die öffentliche Abwasseranlage in ihrem Wesensgehalt zur Verfügung, was in der Zeit des Fortbetriebs der alten Kläranlage noch nicht der Fall gewesen sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13).

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur …

    Denn diese Voraussetzungen erfüllt insbesondere nicht eine gemeindliche Trinkwasserversorgung mittels der vorhandenen Altanlagen; dabei handelt es sich vielmehr nur um eine im Vergleich zur herzustellenden öffentlichen Einrichtung (provisorische) Übergangslösung bis zur erstmaligen Schaffung dieser Einrichtung auf der Grundlage eines von einem Planungswillen getragenen Konzeptes, hier umgesetzt erst durch den Beklagten (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005 - 9 A 118/04 - juris).
  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

    Denn diese Voraussetzungen erfüllt insbesondere nicht eine gemeindliche Trinkwasserversorgung mittels der vorhandenen Altanlagen; dabei handelt es sich vielmehr nur um eine im Vergleich zur herzustellenden öffentlichen Einrichtung (provisorische) Übergangslösung bis zur erstmaligen Schaffung dieser Einrichtung auf der Grundlage eines von einem Planungswillen getragenen Konzeptes, hier umgesetzt erst durch den Beklagten (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005 - 9 A 118/04 - juris).
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