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| VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14
Der Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfG, B. v 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, U. v. 25.09.1992 - 8 C 28.90 -, B. v. 04.081992 - 4 B 150.92 -, juris). - BVerwG, 18.12.1995 - 4 B 250.95
Abwasserrecht: Einleiten von Abwasser, Regeln der Technik
Auszug aus VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14
(u.a. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 B 250.95 - OVG Lüneburg, U. v 31.08.1995 - 3 L 2328/92 -, juris). - BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92
Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14
Der Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfG, B. v 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, U. v. 25.09.1992 - 8 C 28.90 -, B. v. 04.081992 - 4 B 150.92 -, juris). - BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 28.90
Aufklärungspflicht bei Regeln der Technik - Abwasserabgaben - Abgabenminderung …
Auszug aus VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14
Der Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfG, B. v 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, U. v. 25.09.1992 - 8 C 28.90 -, B. v. 04.081992 - 4 B 150.92 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 4 M 167/13
Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO nur bei mit …
Auszug aus VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14
Die Befugnis fehlt gemäß § 42 Abs. 2 VwGO, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Kläger verletzt sein können (OVG Greifswald, B. v. 27.11.2013 - 4 M 167/13 -, juris Rn. 30, m.w.N.).
- VG Magdeburg, 28.03.2018 - 3 A 10/17
Verzicht auf die Abwasserabgabe bei Verwendung eines behördlich nicht …
Die hiergegen erhobene Klage wurde, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit wegen eines Teilbetrages übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, überwiegend abgewiesen (VG Magdeburg, Urt. v. 21.10.2015 - 9 A 12/14 MD -).Wie im Verfahren 9 A 12/14 MD dargelegt, seien die Werte (bis auf eine Ausnahme im Phosphor) trotz der erhöhten Anschlusszahl eingehalten worden.
Die Kleinkläranlage G. habe im Veranlagungszeitraum nachweislich den Stand der Technik nicht eingehalten (VG Magdeburg, Urt. v. 21.10.2015 - 9 A 12/14 MD -, zit. nach juris, Rn. 44), so dass sich die Frage eines Abgabenerlasses nicht stelle.
Rn. 13 Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakte 9 A 12/14 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Dies ist bereits Gegenstand der Klage des Klägers gegen die Festsetzung der Abwasserabgabe gewesen und rechtskräftig entschieden ( VG Magdeburg, Urt. v. 2.11.2015 - 9 A 12/14 MD -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.10.2015 - 4 L 210/15 -), so dass dieselbe Frage nicht zu einer erneuten Überprüfung im Billigkeitsverfahren führen kann.
Der Beklagte hat seine Kenntnis, dass der Kläger das Küvettenverfahren für die Heraberklärung niedrigerer Schadstoffwerte verwendet hat, bestritten und darauf verwiesen, der Kläger habe zuvor lediglich Angaben zu Messergebnissen (Konzentrationswerte) hergereicht und erst im Juni 2013 Angaben zu Abwasseruntersuchungsmethoden für die Veranlagungsjahre 2009 bis 2012 gemacht und dargelegt, dass bei der Durchführung der Abwasseruntersuchungen im Rahmen von Messprogrammen für die hier abgaberelevanten Schadparameter Küvettentests der Fa. H. verwendet worden seien (Schriftsatz des Beklagten vom 3.8.2015, S. 3, im Verfahren 9 A 12/14 MD, Bl. 101 der Akte 9 A 12/14 MD).
Diese vom Kläger unwiderlegte Einlassung stimmt überein mit dem vom Kläger beim Beklagten eingereichten Formblatt Anlage 5 des Heraberklärungsantrags (Bl. 11, 12 der Beiakte des Verfahrens 9 A 12/14 MD).
Erst durch das Schreiben des Klägers vom 3.5.2013 (Bl. 40 f. der Beiakte des Verfahrens 9 A 12/14 MD) hat der Kläger gegenüber dem Beklagten auf dessen Nachfrage vom 29.4.2013 erklärt, er habe als Messverfahren den Küvettentest verwendet.
Die Kleinkläranlage musste über den gesamten Erhebungszeitraum die technischen Anforderungen erfüllen und ist dem ausweislich des Prüfberichts vom 7.4.2009 (VG Magdeburg, Urt. v. 21.10.2015 - 9 A 12/14 MD -, zit. nach juris, Rn. 44) nicht nachgekommen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 4 L 217/15
Zum Nachweis der Einhaltung der nach § 4 Abs. 5 AbwAG erklärten Werte
Rn. 11 Darf der Einleiter somit für den zwingend zu führenden Nachweis der Einhaltung des erklärten Wertes allein ein behördlich zugelassenes Messprogramm verwenden, hat der fehlende Nachweis durch ein solches Programm zur Folge, dass dann nicht von dem heraberklärten Wert auszugehen ist (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 21. Oktober 2015 - 9 A 12/14 MD -, n.v.;… VG Augsburg, Urt. v. 13. Oktober 2010 - Au 6 K 09.1559 -, zit. nach JURIS;… Köhler/Meyer, a.a.O., § 4 Rdnr. 394, 396, 401f.;… Berendes, a.a.O. S. 103ff.;… Kotulla, a.a.O., § 4 Rdnr. 67, 69, 72, 74).Die Frage, ob als behördlich zugelassenes Messprogramm i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 5 AbwAG ausnahmsweise auch ein wasserrechtlich nach § 6 Abs. 5 AbwV landesrechtlich oder behördlich anerkanntes Verfahren angesehen werden kann (…so wohl Köhler/Meyer, a.a.O., § 4 Rdnr. 397, 398, 399; vgl. dazu auch den nachfolgenden, hier noch nicht anwendbaren Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. März 2014, MBl. LSA 2014, 125; VG Magdeburg, Urt. v. 21. Oktober 2015 - 9 A 12/14 MD -, n.v.), muss nicht geklärt werden, da weder ersichtlich noch geltend gemacht ist, dass die Klägerin ein derartiges Verfahren verwendet hat.
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