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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55601
VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20 MD (https://dejure.org/2021,55601)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.09.2021 - 9 A 152/20 MD (https://dejure.org/2021,55601)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. September 2021 - 9 A 152/20 MD (https://dejure.org/2021,55601)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09

    Ermessensausübung im Rahmen einer Beanstandungsverfügung

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20
    In einem solchen Fall verdichtet sich das von § 146 Abs. 1 KVG eröffnete Ermessen regelmäßig zu einer Verpflichtung zum Einschreiten, ohne dass es gesondert anzustellender Ermessenserwägungen bedarf (vgl. OVG LSA, U. v. 07.06.2009 - 4 L 216/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2001 - 2 L 88/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20
    Darüber hinaus hat das Gericht der Tragfähigkeit der für das Einschreiten herangezogenen Rechtsverletzung ausschließlich die Gründe zugrunde zu legen, die auch von der Kommunalaufsicht angenommenen wurden; ob auch ein anderer Lebenssachverhalt geeignet wäre, den beanstandeten Beschluss zu tragen, ist regelmäßig unbeachtlich (vgl. OVG LSA, U. v. 11.01.2001 - 2 L 88/00 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 25.06.2020 - 9 A 53/19 MD -).
  • VG Magdeburg, 28.07.2020 - 9 B 165/20

    Beschluss eines Kreistages über die Feststellung der Neubesetzung eines …

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20
    Rn. 30 Zu Recht geht die Klägerin jedoch davon aus, dass die veränderte Feststellung der Besetzung eines Ausschusses - hier fehlerhaft als "Widerruf" der Mitgliedschaft bezeichnet - während der Wahlperiode der Vertretung zulässig ist, obwohl § 49 Abs. 3 KVG LSA ebenso wie § 47 KVG LSA keine Regelungen dazu enthält (dazu VG Magdeburg, B. v. 28.07.2020 - 9 B 165/20 MD -).
  • VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19

    Prüfungsumfang des Gerichts in Verfahren gegen eine kommunale aufsichtliche …

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20
    Darüber hinaus hat das Gericht der Tragfähigkeit der für das Einschreiten herangezogenen Rechtsverletzung ausschließlich die Gründe zugrunde zu legen, die auch von der Kommunalaufsicht angenommenen wurden; ob auch ein anderer Lebenssachverhalt geeignet wäre, den beanstandeten Beschluss zu tragen, ist regelmäßig unbeachtlich (vgl. OVG LSA, U. v. 11.01.2001 - 2 L 88/00 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 25.06.2020 - 9 A 53/19 MD -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23

    Kommunalrecht - Prüfungsrecht des Stadtrates bei der Benennung sachkundiger …

    Das Verwaltungsgericht hat unter zustimmender Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. September 2019 (9 A 152/20 MD) ausgeführt, gemäß § 49 Abs. 3 Satz 3 KVG LSA stelle der Stadtrat die Mitgliedschaft der sachkundigen Einwohner durch Abstimmung fest.

    Er setzt sich nicht substantiiert mit der vom Verwaltungsgericht zustimmend in Bezug genommenen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg in dessen Urteil vom 27. September 2021 (9 A 152/20 MD) auseinander, der Regelungsgehalt des § 49 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA erschöpfe sich darin, dass der Vertretung das Recht zustehe, darüber zu entscheiden, ob überhaupt und in welcher Anzahl sachkundige Einwohner einem beratenden Ausschuss angehören sollen (UA S. 9).

    Rn. 23 (10) Der Einwand des Beklagten, "das Gericht" habe ausdrücklich ausgeführt, dass die veränderte Feststellung der Besetzung eines Ausschusses während der Wahlperiode der Vertretung zulässig sei, wobei die Rücknahme einer Berufung auch nach § 30 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen könne, bezieht sich wohl auf Ausführungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 27. September 2021 (9 A 152/20 MD, juris, Rn. 30 ff.), die das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil allerdings gerade nicht zitiert und auch nicht anderweitig in Bezug genommen hat.

  • VG Magdeburg, 28.10.2021 - 9 A 183/20

    Kommunalaufsicht bei erheblichen Haushaltsdefiziten einer Kommune; …

    Anders gewendet: Verletzt der Beschluss die von der Behörde herangezogene Rechtsnorm nicht bzw. kann die vom Beschluss bewirkte Rechtsfolge nur durch einen gänzlich anderen Sachverhalt eintreten, führt dies zur Rechtswidrigkeit der Beanstandungsverfügung (vgl. OVG LSA, U. v. 11.01.2001 - 2 L 88/00 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 27.09.2021 - 9 A 152/20 MD -).
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