Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 160/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kleineinleiterwasserabgabe: Abwälzung der Abwasserabgabe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
Abwälzung von Abwasserabgaben
Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 160/14
Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2006 - 4 K 26/06 - juris). - VG München, 03.11.2011 - M 10 K 11.1965
Kleineinleiterabwasserabgabe; Einleiten; landbauliche Bodenbehandlung (verneint); …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 160/14
Dies ist jedenfalls bei einer undichten Sammelgrube nicht der Fall (so auch VG München, Urteil vom 03.11.2011, M 10 K 11.1965, juris). - VG Magdeburg, 09.02.2010 - 9 A 272/08
Auszug aus VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 160/14
Zwar wird im Regelfall die Körperschaft - wie auch der "Einleiter"- bei einem eklatanten Unterschied zwischen dem gelieferten Frischwasser und der abgefahrenen Menge Abwasser den Verbleib im Nachgang nur ausnahmsweise klären können, so dass eine (widerlegbare) Vermutung dafür sprechen dürfte, dass das Abwasser nicht rechtmäßig einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wurde (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 09.02.2010 - 9 A 272/08 MD - Urteil vom 26.01.2012 - 9 A 322/10 - ).
- VG Magdeburg, 02.05.2016 - 9 A 374/14 Dies berücksichtigend kommt es auch bei undichten Sammelgruben nicht darauf an, ob insoweit ein "bewusstes" Einleiten vorliegt (so VG Magdeburg, U. v. 26.03.2015 - 9 A 160/14 MD -, zit. nach juris, a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 23.05.2007 - 1 L 100/05 -, juris).
Ist auch der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass auch die Einwohner, die das Abwasser einer abflusslosen Sammelgrube zuführen, als nicht an die Kanalisation angeschlossen i. S. v. § 8 Abs. 1 Satz 1 AbwAG gelten, so hat er mit der Verwendung des Begriffs "rechtmäßig" jedenfalls die Einwohner für die Bemessung ausnehmen wollen, die ihr gesamtes Abwasser der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage über den "rollenden Kanal" zuführen (vgl. VG Magdeburg, U. v. 26.03.2015 - 9 A 160/14 MD -, juris).
Soweit die im Veranlagungsjahr aus der Sammelgrube entsorgte Abwassermenge deutlich hinter der verbrauchten Wassermenge - dem Trinkwasserbezug - zurückbleibt und der Einwohner diese Diskrepanz nicht plausibel machen kann (z. B. (Ab-)Wasserverlust durch Wasserrohrbruch, Gartenbewässerung [bei separatem Zähler], intensive Tierhaltung, fehlende Deckungsgleichheit des Bezugs- und Entsorgungszeitraums u.ä.), ist dies ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür, dass der Einwohner im Veranlagungszeitraum sein Abwasser eben gerade nicht rechtmäßig und vollständig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt hat (so OVG LSA, U. v. 10.04.2014 - 4 L 46/13 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 26.03.2015 - 9 A 160/14 MD -, juris; VG Halle, U. v. 27.01.2015 - 4 A 298/13 -, juris).
- VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17
Darlegungspflicht des Abgabepflichtigen zum Nachweis der Abgabenfreiheit bei …
Eine Diskrepanz von 10 % zwischen dem bezogenen Frischwasser und dem entsorgtem Abwasser wird dabei in der landesrechtlichen Rechtsprechung einheitlich als Nachweis dafür gesehen, dass die Grube nicht dicht ist und daher entweder nicht den allgemeinen anerkannten Stand der Technik entspricht oder aber nicht an die Kanalisation angeschlossen ist (…vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 160/14 MD - VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015 - 4 A 298/13 -, alle: juris).Sofern der Kläger die Diskrepanz nicht hinreichend plausibel erklären kann (z. B. [Ab-]Wasserverlust durch Wasserrohrbruch, Gartenbewässerung [bei separatem Zähler], intensive Tierhaltung, fehlende Deckungsgleichheit des Bezugs- und Entsorgungszeitraums u. ä.), darf der Beklagte davon ausgehen, dass das Schmutzwasser jedenfalls nicht vollständig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird (…OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a. a. O.;… VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 29.08.2017 - 9 A 315/15
Abwälzung Kleineinleiterabgabe
Rn. 21 Dabei ist dem Kläger zuzugeben, dass das, was im Abwasserabgabenschuldverhältnis zwischen der Körperschaft nach § 6 Abs. 1 AG AbwAG und dem Land gilt, nämlich dass Gemeinden für solche Grundstücke einer Kleineinleiterabgabe unterliegen, bei denen nicht mindestens 90% des Frischwasserverbrauchs aus einer abflusslosen Sammelgrube entsorgt wurden (…vgl. zu diesem Maßstab in diesem Abgabenverhältnis: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10.04.2014 - 4 L 46/13 -, n. v.), nicht ohne weiteres auf das Kleineinleiterabwälzungsverhältnis übertragbar ist (vgl. so bereits VG Magdeburg, Urt. v. 26.03.2015 - 9 A 160/14 MD -, juris).
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