Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.10.2015 - 9 A 1929/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 19 Abs 4 GG, StaatsprVO Hessen § 16, StaatsprVO Hessen § 17
Prüfungsrechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BESTIMMTHEITSGRUNDSATZ; LEHRAMTSPRÜFUNG; NATURWISSENSCHAFTLICHE KLAUSUR; PRÜFUNGSORDNUNG; PRÜFUNGSZWECK; SCHWERWIEGENDE SPRACHLICHE ODER FORMALE MÄNGEL
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungsrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lehramtsprüfungen - Formale und sprachliche Mängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Begriff "schwerwiegende sprachliche oder formale Mängel" in Prüfungsordnung ist bestimmt genug
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff "schwerwiegende sprachliche oder formale Mängel" in Prüfungsordnung ist bestimmt genug
Verfahrensgang
- VG Kassel, 17.07.2013 - 3 K 1407/11
- VG Kassel, 31.07.2013 - 3 K 1407/11
- VGH Hessen, 22.10.2015 - 9 A 1929/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 343
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13
Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen …
Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2015 - 9 A 1929/13
Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 StaatsprVO ist allein deshalb im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz nicht zu beanstanden, denn die Verwendung unbestimmter, der Auslegung und Konkretisierung bedürftiger Begriffe in einer Rechtsnorm verstößt grundsätzlich nicht schon gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normklarheit und Justiziabilität (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13 -, juris Rn. 16, m.w.Nachw.). - BVerwG, 19.08.1975 - 7 B 24.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2015 - 9 A 1929/13
Zwar darf sich bei der zunächst durch die Prüfer vorzunehmenden Bewertung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen des Prüfungsrechts (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 28.03.1979 - IX 1277/78 -, juris Rn. 18) bei einer lesbaren Arbeit allein die Schrift des Prüflings nicht auf die Bewertung der Prüfungsarbeit auswirken (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1975 - VII B 24/75 -, juris Rn. 5).
- VGH Hessen, 08.07.2024 - 1 A 1318/20
Wiederholungsprüfung und Härtefall
Die äußere Form der Arbeit kann - wie es Herr B. bzgl. des Gesamteindrucks ausdrücklich ausgeführt hat - die Bewertung der ihrem Niveau entsprechenden Prüfungsleistung bekräftigen bzw. das Gesamturteil abrunden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. April 1997 - 6 B 4/97 - juris Rn. 9 und Hess. VGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 9 A 1929/13 -, juris Rn. 31 bzgl. sprachlicher Mängel sowie Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 395). - OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
Bestehensgrenze; Eliminierung; Prüfungsfrage; Psychotherapeut; Rechtschreibfehler
Abgesehen davon gehört es zum Verantwortungsbereich des Prüflings, so zu schreiben, dass seine Ausführungen für einen Dritten bei zumutbarer Anstrengung auch lesbar sind (…BVerwG, Beschl. v. 19.8.1975 - VII B 24.75 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Urt. v. 22.10.2015 - 9 A 1929/13 -, juris Rn. 31).
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