Rechtsprechung
| VG Göttingen, 26.02.2004 - 9 A 2/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 110 Abs 1 BDO
Beamter; Bedürftigkeit; Einkommen; Einkünfte; Entziehung; Gehalt; Lohn; Rückwirkung; Unterhalt; Unterhaltsbeitrag; Verbesserung; Verdienst; Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.08.2001 - 1 DB 19.01
Früherer Beamter; rückwirkende Entziehung des Unterhaltsbeitrags wegen …
Auszug aus VG Göttingen, 26.02.2004 - 9 A 2/04
Nach der - neueren - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss des 1. Disziplinarsenats vom 22.08.2001 - 1 DB 19/01-) ist dies gemäß § 110 Abs. 1 BDO nämlich zulässig, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des früheren Beamten wesentlich gebessert haben.
- VG Göttingen, 28.02.2012 - 7 B 1/12
Zuweisung der Arbeitnehmer der UMG zu einer privatrechtlich organisierten GmbH …
Der Antragsteller wurde durch die Gestellung mit seiner Arbeitsleistung vollumfänglich und weisungsgebunden in die privatrechtliche GmbH eingegliedert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16.06.1999 - 17 P 98.2843 -, PersV 2000, 36; OVG NRW, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 A 5174/97.PVL -, PersV 2000, 416; VG Braunschweig, Beschluss vom 02.12.2004 - 9 A 2/04 -, S. 4).
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