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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40744
VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14 (https://dejure.org/2017,40744)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.09.2017 - 9 A 206/14 (https://dejure.org/2017,40744)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. September 2017 - 9 A 206/14 (https://dejure.org/2017,40744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht es für wünschenswert erachtet, dass eine Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein teilweiser Billigkeitserlass geboten sei, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren berücksichtigt, führt ein Verstoß dagegen nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl ungekürzt ergehenden Beitragsbescheides, weil die Beitragspflicht materiell nicht als negative Voraussetzung das Fehlen von Billigkeitsgesichtspunkten fordert und zudem auch eine Ermessensentscheidung darstellt (vgl. BVerwG, U. v. 12.09.1984 - 8 C 124/82 -, juris; OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 -, juris;… Habermann, aaO, § 8 Rdnr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist in der Regel der Zeitpunkt der Verwirklichung des Bauprogramms und deren Abnahme (vgl. OVG Schleswig, U. v. 13.02.2008 - 2 LB 42/07-, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Hinsichtlich der Beurteilung dessen, was notwendig ist, steht der Gemeinde ein weites Ermessen zu (OVG Schleswig, U. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311; und U. v. 26.09.2007 - 2 LB 20/07-).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 26/07

    Bauland; Erschließungsbeitrag; programmgemäß fertiggestellte Straße; Rückwirkung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Allerdings ist auch insoweit die Grenze dessen, was notwendig ist, weit zu ziehen und nur dann überschritten, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die die Maßnahme im durchgeführten Umfang rechtfertigen können (vgl. OVG Schleswig, U. v. 24.10.2007 - 2 LB 26/07 -, NordÖR 2008, S. 86 und Habermann, aaO, § 8 Rdnr 4 und 303).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Anliegeranteil von 25 %; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht es für wünschenswert erachtet, dass eine Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein teilweiser Billigkeitserlass geboten sei, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren berücksichtigt, führt ein Verstoß dagegen nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl ungekürzt ergehenden Beitragsbescheides, weil die Beitragspflicht materiell nicht als negative Voraussetzung das Fehlen von Billigkeitsgesichtspunkten fordert und zudem auch eine Ermessensentscheidung darstellt (vgl. BVerwG, U. v. 12.09.1984 - 8 C 124/82 -, juris; OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 -, juris;… Habermann, aaO, § 8 Rdnr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08

    Aufwand; Einrichtung; Gemeindeanteil; Maßstab; Straßenausbaubeitrag; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Auch die Rechtsprechung nimmt sogar in den Fällen, in denen in Ausbaubeitragssatzungen keine Definition für ein Vollgeschoss enthalten ist, an, dass die baurechtliche Definition zugrunde zu legen ist, so dass es einer ausdrücklichen Bezugnahme in der Satzung nicht bedürfe (vgl. OVG Schleswig, B. v. 06.11.2008 - 2 LA 27/08 -, SchlHA 2009, 164 = Die Gemeinde 2010, 140 und Habermann, aaO, § 8 Rdnr- 256).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Hinsichtlich der Beurteilung dessen, was notwendig ist, steht der Gemeinde ein weites Ermessen zu (OVG Schleswig, U. v. 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311; und U. v. 26.09.2007 - 2 LB 20/07-).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2002 - 2 M 38/02
    Auszug aus VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14
    Schließlich werden nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig auch Grundstücke im Außenbereich durch eine Straßenbeleuchtung bevorteilt, weil auch die Zugänglichkeit der Grundstücke verbessert wird (vgl. B. v. 02.07.2002 - 2 M 38/02 -, juris).
  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

    Ob eine Baumaßnahme vorteilhaft ist, entscheidet sich nicht nach den individuellen Wünschen eines einzelnen Anliegers, sondern nach objektiven Gesichtspunkten (std. Rspr., vgl. nur VG Schleswig, U. v. 22.09.2017 - 9 A 206/14 -, juris, Rdnr. 70).
  • VG Schleswig, 23.11.2022 - 9 A 245/19

    Heranziehung zur Straßenausbaubeiträgen für ein Grundstück außerhalb des …

    Jedenfalls berührt eine mögliche Billigkeitsentscheidung wegen der bereits im Jahr 2008 gezahlten Beiträge nicht die Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheides (BVerwG…, Urteil vom 12.09.1984 --- 8 C 124/82 ---, juris Rn. 18; OVG Schleswig…, Urteil vom 30.11.2005 --- 2 LB 81/04 ---, Rn. 47; VG Schleswig, Urteil vom 22.09.2017 --- 9 A 206/14 ---, Rn. 109 ).
  • VG Schleswig, 23.11.2022 - 9 A 213/19

    Keine Rücknahme eines rechtswidrigen Straßenausbaubeitragsbescheids nach Eintritt …

    Dass die Kläger bereits zu Ausbaubeiträgen für den nördlichen Teilbereich der ...straße --- ohne gleichzeitige Heranziehung aller Anlieger*innen außerhalb dieses Teilbereichs --- herangezogen worden sind, betrifft Erwägungen der Billigkeit, die für die Festsetzung von Beiträgen keine Rolle spielen (BVerwG…, Urteil vom 12.09.1984 --- 8 C 124/82 ---, juris Rn. 18; OVG Schleswig…, Urteil vom 30.11.2005 --- 2 LB 81/04 ---, Rn. 47; VG B-Stadt, Urteil vom 22.09.2017 --- 9 A 206/14 ---, Rn. 109 ), so dass sie auch nicht zu einem Rücknahmeanspruch durch Ermessensreduzierung führen können.
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