Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 Abs 1 AbwAG, § 6 Abs 1 AbwAG, § 9 Abs 4 AbwAG, § 9 Abs 5 S 1 AbwAG, Anh 30 AbwV
Ermäßigung einer Abwasserabgabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08
Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Die Reduzierung setzt danach voraus, dass der Bescheid oder die Erklärung dem Stand der Technik, vgl. § 7 a Abs. 5 WHG, entspricht (vgl. BVerwG, B. v. 22.12.1999, 11 B 45.99 zu § 9 Abs. 5 in der ab 01.01.1991; OVG NRW, U. v. 20.01.2010, 9 A 3055/08, zu § 9 Abs. 5 AbwAG in der ab 01.01.2002 gültigen Fassung, die der hier anzuwendenden entspricht;… OVG NRW, B. v. 09.01.2008, 9 A 209/05, Rn. 12 zu derselben Fassung des AbwAG, wie in der Entscheidung vom 20.01.2010;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., 2006, § 9, Rn. 41). - BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Die Reduzierung setzt danach voraus, dass der Bescheid oder die Erklärung dem Stand der Technik, vgl. § 7 a Abs. 5 WHG, entspricht (vgl. BVerwG, B. v. 22.12.1999, 11 B 45.99 zu § 9 Abs. 5 in der ab 01.01.1991; OVG NRW, U. v. 20.01.2010, 9 A 3055/08, zu § 9 Abs. 5 AbwAG in der ab 01.01.2002 gültigen Fassung, die der hier anzuwendenden entspricht;… OVG NRW, B. v. 09.01.2008, 9 A 209/05, Rn. 12 zu derselben Fassung des AbwAG, wie in der Entscheidung vom 20.01.2010;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., 2006, § 9, Rn. 41). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 9 A 209/05
Antrag auf teilweisen Erlass einer Abwasserabgabe; Verpflichtung der Behörde zur …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Die Reduzierung setzt danach voraus, dass der Bescheid oder die Erklärung dem Stand der Technik, vgl. § 7 a Abs. 5 WHG, entspricht (vgl. BVerwG, B. v. 22.12.1999, 11 B 45.99 zu § 9 Abs. 5 in der ab 01.01.1991; OVG NRW, U. v. 20.01.2010, 9 A 3055/08, zu § 9 Abs. 5 AbwAG in der ab 01.01.2002 gültigen Fassung, die der hier anzuwendenden entspricht; OVG NRW, B. v. 09.01.2008, 9 A 209/05, Rn. 12 zu derselben Fassung des AbwAG, wie in der Entscheidung vom 20.01.2010;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., 2006, § 9, Rn. 41).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST
Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Rn. 38 Stand der Technik ist unter Berücksichtigung von § 7 a Abs. 5 WHG, § 13 Abs. 4 WG LSA , in der zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abwasserabgabe gültigen Fassung der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt (vgl. OVG LSA, B. v. 03.03.2011, 4 L 103/10 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3726/96
Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Vielmehr unterliegt die Frage des Standes der Technik einer eigenen Beurteilung des Gerichts (VG Münster, U.v. 10.10.2008, 7 K 571/07, Rn. 33 unter Hinweis auf OVG NRW, U. v. 30.08.2001, 9 A 3726/96, Rn. 14). - VG Münster, 10.10.2008 - 7 K 571/07
Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Abwasserabgaben gegenüber dem Betreiber …
Auszug aus VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Vielmehr unterliegt die Frage des Standes der Technik einer eigenen Beurteilung des Gerichts (VG Münster, U.v. 10.10.2008, 7 K 571/07, Rn. 33 unter Hinweis auf OVG NRW, U. v. 30.08.2001, 9 A 3726/96, Rn. 14).
- VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 1018/12
Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger
{RN: 62} Die Klägerin beruft sich zur Begründung ihrer Ansicht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (VG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2011 - 9 A 307/08 -, [...]), der zufolge es sich bei dem durch die Anhänge zur Abwasserverordnung definierten Stand der Technik nur um Mindeststandards handele, denen keine Verbindlichkeit zukomme.{RN: 67} Der demnach hier zugrunde zu legende, den Umfang der Anforderungen an die Einleitung bestimmende Stand der Technik wird durch den zum Zeitpunkt der gültigen Fassung der Vorschriften festzustellenden, dort beschriebenen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt, typisierend bestimmt (ständige Rechtsprechung, etwa bei der Festsetzung einer Abwasserabgabe unter Berücksichtigung von § 7 a Abs. 5 WHG, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2011 - 4 L 103/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2011 - 9 A 307/08 -, [...] Rn. 38).
- VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 217/13
Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger
{RN: 84} Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Ansicht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg beruft (VG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2011 - 9 A 307/08 -, [...]), der zufolge es sich bei dem durch die Anhänge zur Abwasserverordnung definierten Stand der Technik nur um Mindeststandards handele, denen keine Verbindlichkeit zukomme, übersieht die Klägerin, dass dem dort maßgeblichen Anhang zur Abwasserverordnung nur deshalb keine Verbindlichkeit beigemessen wurde, weil dieser vom Verordnungsgeber mit der Begründung aufgehoben worden war, aufgrund der in diesem Fall stark unterschiedlichen Anlagetypen und Verfahrensweisen lasse sich kein branchenspezifischer einheitlicher Stand der Technik feststellen (…VG Magdeburg, a.a.O., Rn. 39).{RN: 88} Der demnach hier zugrunde zu legende, den Umfang der Anforderungen an die Einleitung bestimmende Stand der Technik wird mithin durch den zum Zeitpunkt der gültigen Fassung der Vorschriften festzustellenden, dort beschriebenen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt, typisierend bestimmt (ständige Rechtsprechung, etwa bei der Festsetzung einer Abwasserabgabe unter Berücksichtigung von § 7 a Abs. 5 WHG, OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2011 - 4 L 103/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2011 - 9 A 307/08 -, [...] Rn. 38).
- VG Düsseldorf, 12.05.2016 - 8 K 7903/14
Ermittlung der Höhe einer Abwasserabgabe anhand des Überwachungswertes des …
Rn. 30 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. August 2001 - 9 A 3726/96 - juris (…Rdn. 8 ff.); VG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2011 - 9 A 307/08 - juris (…Rdn. 32).
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