Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 9 A 3590/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GebG NRW § 8 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GebG NRW § 8 Abs. 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenfreiheit einer Anstalt des öffentlichen Rechts im Fall einer Entscheidung über die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen; Voraussetzung der Gebührenfreiheit öffentlicher Anstalten; Auswirkung der Verselbstständigung im Bereich der Krankenversorgung auf ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 8579/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 9 A 3590/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2796 (Ls.)
- NVwZ-RR 2005, 515
Wird zitiert von ... (4)
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2007 - 10 K 6670/03
Baugenehmigungsgebühren, Gebührenbefreiung, Studentenwerk, Haushaltsplan des …
Rn. 24 Zu den oben angesprochenen Rechtsverordnungen über die Errichtung der Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Entscheidungen vom 2. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 -, jeweils JURIS, ausgeführt, dass in den angesprochenen Rechtsverordnungen die selbständige Wirtschaftsführung der Universitätskliniken ohne Eingliederung in den Landeshaushalt bei zugleich bloßer Gewährträgerschaft des Landes festgelegt sei und deshalb die Voraussetzungen für eine Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW nicht vorlägen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2005 - 9 A 4623/03
Gebührenfreiheit für eine Baugenehmigung i.R. einer Baumaßnahme in einem …
Der Senat hat bereits in seinem ebenfalls die Klägerin betreffenden Beschluss vom 2. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - unter Abhandlung der im anhängigen Verfahren erneut wiederholten generellen Rügen des Klägers entschieden, dass der Kläger als Folge des Inkrafttretens der Verordnung über die Errichtung des Klinikums C. der Universität C. als Anstalt des öffentlichen Rechts vom 1. Dezember 2000 (GVBl. 2000, 734) - ErrV - ab dem 1. Januar 2001 grundsätzlich nicht (mehr) zu den von § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW erfassten juristischen Personen zählt und dass auch eine analoge Anwendung der Bestimmung auf ihn nicht in Betracht kommt. - VG Göttingen, 07.02.2006 - 4 A 22/04
Zur Rechtmäßigkeit einer Gebühr der Ärztekammer Niedersachsen für die …
Die Klägerin genießt als nach kaufmännischen Grundsätzen handelndes Universitätskrankenhaus (Bereich Humanmedizin) gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 HKG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 NVwKostG keine persönliche Gebührenfreiheit (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2.2.2005, NVwZ-RR 2005, S. 515; s. zur kaufmännischen Wirtschaftsführung auch § 14 Abs. 3 der Verordnung über den Bereich Humanmedizin der A. B. vom 17.12.2002, Nds. GVBl. S. 836). - VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07
Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel- und …
Rn. 19 vgl. Urteile der Kammer vom 13. Juni 2003 - 25 K 8579/02 - und vom 26. September 2003 - 25 K 522/03 -, bestätigt durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 02. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - (jeweils zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW).
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