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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 22.01.2010

Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 360/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,43096
VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 360/04 (https://dejure.org/2005,43096)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.04.2005 - 9 A 360/04 (https://dejure.org/2005,43096)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. April 2005 - 9 A 360/04 (https://dejure.org/2005,43096)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1980 - 15 A 1660/80
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 360/04
    Der Umstand, dass sich der mit der Einspruchsentscheidung untrennbar verbundene - im Mittelpunkt der Wahlprüfung stehende - Kontrolleffekt nicht auf eine Verwaltungstätigkeit der Gemeindeorgane, sondern auf die für die verwaltende und gesetzgebende Tätigkeit des Rats selbst gleichermaßen vorausgesetzte Legitimationsprüfung bezieht, ist eine Eigentümlichkeit des Wahlprüfungsrechts, die jedoch im Außenverhältnis auf die Beurteilung des Ratsbeschlusses als verwaltungsrechtliche Handlungsform in Gestalt des Verwaltungsaktes und auf den in der VwGO vorgesehenen Rechtsschutz des Betroffenen ohne Einfluss bleibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfahlen, U. v. 28.11.1980, 15 A 1660/80 , OVGE 35, 144 [147]).

    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung, für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber einen individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 28.11.1980 a. a. O. [147] m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der …

    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber eine individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005, 9 A 360/04 MD;… bestätigt durch OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris).

    Die Kammer hat in dem Urteil vom 06.06.2012 in dem Parallelverfahren M. ( 9 A 111/10 ) ausgeführt, dass gerade im Kommunalwahlbereich parteilose Einzelbewerber oder freie Wählervereinigungen ein großes, ja überwiegendes Wählerpotential bieten und Kommunalwahlen "Personenwahlen" sind (so schon: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005 9 A 360/04; juris).

  • VG Cottbus, 06.05.2021 - 1 K 1641/19

    Wahlprüfungsklage gegen die Kommunalwahl in der Stadt Cottbus vom 26. Mai 2019 …

    Insoweit ist nicht nur zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit (vgl. insbes. die Tatbestände in dem der Revisionsentscheidung zu Grunde liegenden Urt. d. VG Magdeburg v. 20. April 2005 - 9 A 360/04 -, juris Rn. 2 und des OVG d. Ld. Sachsen-Anhalt v. 06. März 2007 - 4 L 138/05 -, juris Rn. 2/3), ebenso wie die Kammer hinsichtlich der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014, Abweichungen von der durchschnittlichen Anzahl der Einwohner von über 20 % in einem oder mehreren Wahlkreisen zu beurteilen hatte (…zur Zulässigkeit einer Abweichung in Höhe von 15 % vgl.: StGH f. d. Ld. Baden-Württemberg, Urt. v. 22. Mai 2012 - GR 11/11 -, juris Rn. 50 ff.;… zu den von der Rechtsprechung tolerierten Grenzen vgl. auch: StGH d. Ld. Hessen, Beschl. v. 09. Mai 2018 - P.St. 2670 eA -, juris Rn. 66 ff.;… vgl. auch Europäische Kommission für Demokratie durch Recht [Venedig-Kommission], "Verhaltenskodex für Wahlen", zit. nach VG Cottbus, Urt. v. 24. Juli 2018 - VG 1 K 1821/14 -, juris Rn. 111 ["zulässige Höchstabweichung sollte nicht 10% und auf keinen Fall 15% übersteigen außer bei besonderen Umständen]), sondern auch, dass die vorliegende Wahlkreiseinteilung im Gegensatz zu den Ergebnissen bei der vorherigen Kommunalwahl (VG Cottbus…, Urteil vom 24. Juli 2018 - VG 1 K 1821/14 -, juris Rn. 15 - 17):.
  • VG Magdeburg, 21.04.2026 - 9 A 251/24

    Kommunalwahlrecht

    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber einen individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 20.04.2005, 9 A 360/04; bestätigt durch OVG LSA, Urteil vom 06.03.2007, 4 L 138/05; VG Halle, Urteil vom 21.04.2015, 6 A 177/14 ; alle juris).
  • VG Halle, 21.04.2015 - 6 A 177/14

    Kommunalwahl; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers bei fehlerhaften …

    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber eine individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 20.April 2005, 9 A 360/04 MD;… bestätigt durch OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris).
  • VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)

    Unabhängig von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, die Klagebefugnis ohne Vorliegen einer individuellen Rechtsverletzung ( § 53 Abs. 2 S. 1 KWG LSA ) zu bejahen (VG Magdeburg, U. v. 20.04.2005 - 9 A 360/04 MD - bestätigt durch OVG LSA, U. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris), ist hier eine individuelle Rechtsbetroffenheit gegeben.
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der …

    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber eine individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005, 9 A 360/04 MD;… bestätigt durch OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10

    Wahlprüfungsklage gegen Verbandsgemeinderatswahl

    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber eine individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005, 9 A 360/04 MD;… bestätigt durch OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris).
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   VG Magdeburg, 22.01.2010 - 9 A 360/04   

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https://dejure.org/2010,46673
VG Magdeburg, 22.01.2010 - 9 A 360/04 (https://dejure.org/2010,46673)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22.01.2010 - 9 A 360/04 (https://dejure.org/2010,46673)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 9 A 360/04 (https://dejure.org/2010,46673)
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