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| VG Magdeburg, 28.07.2005 - 9 A 431/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Cottbus, 10.09.2014 - 6 K 652/14
Wasseranschlussbeitrag
Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum ErschließungsbeitragsrechtBVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris;… Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen…, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.;VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).Hier wäre bei der Ermittlung der Beitragsfläche nicht auf die zulässige, sondern auf die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse abzustellen, wenn der satzungsmäßige Beitragsmaßstab dies hergibt, etwa bei einem (pauschalen) Abstellen auf die " nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Bebauung" (vgl. Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004, a.a.O.; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005, a.a.O.;… Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1029 c m. w. N.).
- VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17
Schmutzwasserbeitrag
Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen…, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22). - VG Cottbus, 22.06.2015 - 6 K 853/14
Wasseranschlussbeitrag
Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen…, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22). - VG Halle, 19.02.2010 - 4 A 435/08
Abwasserbeitrag: Gebäude ohne Anschlussbedarf
Beim Vollgeschossmaßstab können öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen nur dann Einfluss auf die Beitragshöhe haben, wenn sie die Verwirklichung der ansonsten zulässigen Vollgeschosszahl unmöglich machen (VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 MD - Klausing, in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1029c).
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