Rechtsprechung
| VG Berlin, 05.12.2000 - 9 A 467.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids hinsichtlich der Umsetzung eines im eingeschränkten Halteverbot geparkten KFZ ; Wirksamkeit eines Halteverbots bei Aufstellung des Verbotsschildes während des Urlaubs des betroffenen KFZ-Halters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Umsetzungsgebühren
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Plötzlich aufgestelltes Halteverbotszeichen: Autofahrer muss fürs Auto-Umsetzen trotz Urlaubs zahlen - Alle drei Tagen prüfen, ob zwischenzeitlich Halteverbotszeichen aufgestellt worden sind
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.12.2000 - 9 A 467.98
- OVG Berlin, 25.01.2002 - 5 N 12.01
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 30/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus VG Berlin, 05.12.2000 - 9 A 467.98
Verkehrsteilnehmer ist nämlich nicht nur derjenige, der sich im Straßenverkehr bewegt, sondern auch der Halter eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs, solange er -- wie die Klägerin -- Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 -- 11 C 15.95 -- NZV 1997, 246; VG Berlin, Urteil vom 20. Januar 1998 -- VG 9 A 301.97 -- sowie vom 26. Mai 1998 -- VG 20 A 258.97 --).Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Dezember 1996, a.a.O.), dass die Heranziehung desjenigen, der sein Fahrzeug vor Aufstellung der Verkehrszeichen abgestellt hat, nach einer angemessenen Vorlaufzeit verhältnismäßig ist, gelten hier genauso.
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VG Berlin, 05.12.2000 - 9 A 467.98
Dies folgt -- mangels einer abweichenden Gestaltung des Gesamtschuldnerverhältnisses -- aus der entsprechenden Anwendung des § 421 BGB, wobei an die Stelle "nach seinem Belieben" sinngemäß die Worte "nach seinem Ermessen" treten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 -- 8 C 57.91 --, NJW 1993, 1667).
- VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 59/05
Abschleppkosten - mobiles Halteverbot
Das VG Berlin (E. v. 05.12.2000, - 9 A 467.98 - , DAR 2001, 234 f.) sieht eine Vorlaufzeit von 72 Stunden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für ausreichend. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 5 E 785/04
Ausreichen eines zeitlichen Vorlaufs von 48 Stunden für die Bewahrung eines …
Rn. 10 Vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 11 UE 2403/96 - siehe auch VG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 9 A 467.98 -. - VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot; …
Das VG Berlin (05.12.2000, 9 A 467.98 - DAR 2001, 234 f.) sieht eine "Vorlaufzeit" von 72 Stunden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für ausreichend, da Verkehrsteilnehmer nicht darauf vertrauen können, dass ein erlaubtes Parken noch mehr als drei Tagen nach Aufstellen von Halteverbotszeichen erlaubt sei. - VG Berlin, 16.07.2015 - 14 K 249.14
Erhebung einer Gebühr für das Umsetzen eines Filmarbeiten störenden Fahrzeugs
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin wird vielfach die Auffassung des Beklagten gebilligt, wonach eine Zeitspanne von 72 Stunden zwischen dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen und dem Zeitpunkt der Umsetzung regelmäßig genügt (vgl. z.B. Urteil v. 07.06.2010 - VG 11 K 171.10 - [unveröffentlicht]; Urteil vom 05.12.2000 - VG 9 A 467.98 -, juris m.w.Nachw.).
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