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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46455
VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15 (https://dejure.org/2015,46455)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06.05.2015 - 9 A 498/15 (https://dejure.org/2015,46455)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 9 A 498/15 (https://dejure.org/2015,46455)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Wegen des Spannungsverhältnisses von Briefwahl und Wahlfreiheit bzw. Wahlgeheimnis ist hier besonders darauf zu achten, dass diese Grundsätze insbesondere durch die gesetzliche Ausgestaltung der Briefwahl soweit wie möglich gewahrt bleiben (BVerfG, B. v. 24.11.1981 - 2 BvC 1/81-, juris).

    Dabei wird angenommen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so auch VGH Mannheim, U. v. 08.04.1968 - I 652/67 - VGH München, U. v. 21.10.2003 - 4 BV03.671 - VG Oldenburg, U. v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06 - VG Darmstadt, U. v. 18.09.2008 - 3 E 1286/06 - alle juris), wobei hier die Verantwortung des Wahlberechtigten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in Relation zu setzen ist (BVerfG, B. v. 24.11.1981, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 138/05

    Toleranzgrenze für die Festlegung der Wahlbereichsgrößen

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Unabhängig von der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, die Klagebefugnis ohne Vorliegen einer individuellen Rechtsverletzung ( § 53 Abs. 2 S. 1 KWG LSA ) zu bejahen (VG Magdeburg, U. v. 20.04.2005 - 9 A 360/04 MD - bestätigt durch OVG LSA, U. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris), ist hier eine individuelle Rechtsbetroffenheit gegeben.

    Denn die Wahlprüfungsentscheidung und das daran - möglicherweise - anschließende Gerichtsverfahren dient zwar in erster Linie der Sicherstellung der gesetzmäßigen Zusammensetzung der Vertretungskörperschaft bzw. des gewählten Organs, jedoch auch dem individuellen Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts (OVG LSA, U. v. 06.03.2007 - 4 L 138/05 - juris).

  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127

    Kreistag; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Die Anknüpfung des Wahlrechts an den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen rechtfertigt sich unter dem Gesichtspunkt, dass dort eine entsprechende Bindung an die Gemeinde besteht, die für die Selbstverwaltung bedeutsam ist (VG Augsburg, U. v. 30.10.2008, - Au 3 K 08.1127 - juris).

    Treten (ernstliche) Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet oder andere Umstände die gefestigte Beziehung zur Kommune dokumentiert, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, B. v. 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - VGH Bad.-Württ., U. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 - VG München, U. v. 12.10.2009 - M 7 K 08.3929 - VG Augsburg, U. v. 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127 - VG Stade, U. v. 11.04.2007 - 1 A 2692/06 - alle juris), mithin auch dem klägerischen Einwand des Aufenthalts Rechnung getragen wird.

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 7.11

    Bürgermeisterwahl; Chancengleichheit; Chancengleichheit der Parteien; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 07.03.2012 (8 C 7/11 -, juris) zur Klagebefugnis in Bezug auf kommunalrechtliche Wahlprüfungsentscheidungen insbesondere ausgeführt: "Richtig und naheliegend ist, dass Einspruch gegen die Wahl nur einlegen darf, wer die Wahl für fehlerhaft und deshalb für ungültig hält; wer die Wahl hingegen für einwandfrei erachtet, hat keinen Anlass zu einem Einspruch.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff …

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Treten (ernstliche) Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet oder andere Umstände die gefestigte Beziehung zur Kommune dokumentiert, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, B. v. 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - VGH Bad.-Württ., U. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 - VG München, U. v. 12.10.2009 - M 7 K 08.3929 - VG Augsburg, U. v. 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127 - VG Stade, U. v. 11.04.2007 - 1 A 2692/06 - alle juris), mithin auch dem klägerischen Einwand des Aufenthalts Rechnung getragen wird.
  • VG Köln, 25.03.2015 - 4 K 7076/14

    Neuauszählung Kommunalwahl terminiert

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Inhaltlich wird der Prüfungsumfang vorgegeben und bestimmt durch die zunächst in den Einsprüchen des Wahleinspruchsführers und dann im Klageverfahren -fortgesetzt - gerügten Sachverhalte (vgl. OVG NRW, U. v. 15.12.1971 - 3 A 35/71 -, B. v. 11.03.1966 - 3 A 1039/65 - VG Aachen, U. v. 13.05.2004 - 4 K 1142/02 - VG Köln, U. v. 25.03.2015 - 4 K 7076/14; alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als …

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Treten (ernstliche) Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet oder andere Umstände die gefestigte Beziehung zur Kommune dokumentiert, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, B. v. 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - VGH Bad.-Württ., U. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 - VG München, U. v. 12.10.2009 - M 7 K 08.3929 - VG Augsburg, U. v. 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127 - VG Stade, U. v. 11.04.2007 - 1 A 2692/06 - alle juris), mithin auch dem klägerischen Einwand des Aufenthalts Rechnung getragen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 A 5195/04

    Wahlanfechtungsverfahren betreffend die Feststellung der Ungültigkeit einer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Bei der Briefwahl wird die Gewährleistung der geheimen Stimmabgabe durch die Verlegung des Stimmvorgangs in die private Sphäre wesentlich schwieriger (OVG Münster, B. v. 31.03.2006 - 1 A 5195/04.PVL -, juris).
  • VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06

    Aussonderung von Wahlbriefen durch Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. den …

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Dabei wird angenommen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so auch VGH Mannheim, U. v. 08.04.1968 - I 652/67 - VGH München, U. v. 21.10.2003 - 4 BV03.671 - VG Oldenburg, U. v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06 - VG Darmstadt, U. v. 18.09.2008 - 3 E 1286/06 - alle juris), wobei hier die Verantwortung des Wahlberechtigten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in Relation zu setzen ist (…BVerfG, B. v. 24.11.1981, a. a. O.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15
    Es ist ihnen zwar dadurch eine besondere Mühe aufgelastet worden, sie sind jedoch nicht von der Wahl ausgeschlossen worden (HbgVerfG, U. v. 26.11.1998 - HVerfG 4-98 -, VerfG Sachsen-Anhalt, U. v. 31.08.2011 - LVG 48/10; beide juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05

    Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig

  • VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 360/04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 291/00

    Verteilung der Sitze bei verbundenem Wahlvorschlag von Einzelbewerbern

  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl, …

  • VG Aachen, 13.05.2004 - 4 K 1142/02

    Ungültigkeitserklärung der Rats- und Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist …

  • VG Stade, 11.04.2007 - 1 A 2692/06

    Zurückweisung eines Wahleinspruchs gegen die Wahl zum Ortsrat; Erheblichkeit des …

  • VG München, 12.10.2009 - M 7 K 08.3929

    Wählbarkeit als Mitglied des Gemeinderats; Wohnsitz eines verheirateten …

  • VG Karlsruhe, 28.01.2025 - 14 K 2733/24

    Wahlfehler, wenn Bürgermeisterkandidat die Wähler über ein gegen ihn anhängiges …

    Rn. 120 Soweit der Kläger auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Urteil vom 6. Mai 2015 - 9 A 498/15 -, juris Rn. 23) Bezug nimmt, ist er darauf hinzuweisen, dass sich der Entscheidung entgegen seiner Darstellung und ungeachtet dessen, dass sie zu dem für das vorliegende Verfahren unmaßgeblichen Landesrecht Sachsen-Anhalts (vgl. § 50 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt) ergangen ist, der behauptete Rechtssatz - eine Anhörung sei erforderlich - nicht entnehmen lässt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16

    Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

    Die melderechtliche Anmeldung ist lediglich ein (widerlegbares) Indiz für das Innehaben einer Wohnung (…eingehend zum Begriff des Wohnens Strelen, in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 12 Rn. 16; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 6. Mai 2015 - 9 A 498/15 -, Rn. 32 ).
  • VG Regensburg, 15.05.2017 - RO 3 K 14.1849

    Fristverlängerung bei Wahlprüfung

    Dies gilt selbst, wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (vgl. VG Magdeburg, U.v. 6.5.2015 - 9 A 498/15 - juris m. w. N.; BayVGH U.v. 21.12.2003 - 4 BV 03.671 - juris).

    Allein eine geheime Wahl ist frei, da der Wähler nur bei geheimer Stimmabgabe keine an sein Wahlverhalten anknüpfenden staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Sanktionen befürchten muss (vgl. VG Magdeburg, U.v. 6.5.2015 - 9 A 498/15 - juris m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 11.17

    Personalratswahl; Wahlanfechtung; geheime Wahl; unbeobachtete Kennzeichnung der …

    Das Wahlgeheimnis ist aber schon dann verletzt, wenn der Wähler sich aufgrund konkreter Umstände objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so zutreffend Landesarbeitsgericht Düsseldorf…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 9 TaBV 85/16 -, juris Rn. 50 ff., VG Oldenburg…, Urteil vom 22. Januar 2008 - 1 A 5201/06 -, juris Rn. 36, VG Magdeburg, Urteil vom 6. Mai 2015 - 9 A 498/15 -, juris Rn. 40, jeweils m.w.N.).
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