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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35277
VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10 (https://dejure.org/2011,35277)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 (https://dejure.org/2011,35277)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 9 A 51/10 (https://dejure.org/2011,35277)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 15 A 817/04

    Überprüfbarkeit eines Ratsbeschlusses im Rahmen eines kommunalrechtlichen …

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10
    Sofern der Beklagte dies unter Hinweis auf das OVG Münster (U. v. 02.05.2006, 15 A 817/04, juris) aus dem auf das Verhältnis zwischen kommunalen Organen oder Organteilen übertragbaren Grundsatz der Organtreue herzuleiten beabsichtigt, folgt das Gericht dem für den vorliegenden Fall nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1987 - 1 S 2832/86

    Klagebefugnis bei Organstreit und Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10
    Rn. 29 Für das einer Feststellungsklage immanente Rechtsverhältnis ist ausreichend, dass sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm rechtliche Beziehungen zwischen Organen und/oder Organteilen von juristischen Personen ergeben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. April 1989, 15 A 650/87, NVwZ 1990, S. 188; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1987, 1 S 2832/86, DÖV 1988, S. 469).
  • BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87

    Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2 …

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10
    Rn. 30 Die analog § 42 Abs. 2 VwGO zur Vermeidung von Popularklagen auch für die Zulässigkeit eines Kommunalverfassungsrechtsstreits notwendige - und vorliegend gegebene - Klagebefugnis (vgl. dazu: BVerwG…, Beschluss vom 9. Oktober 1984, 7 B 187/84, NVwZ 1985, S. 112; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1988, 7 B 208/87, NVwZ 1989, S. 470) erfordert zwar nicht, dass ein typisches subjektives öffentliches Recht als verletzt geltend zu machen ist, da ein solches nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat besteht.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den …

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10
    Rn. 30 Die analog § 42 Abs. 2 VwGO zur Vermeidung von Popularklagen auch für die Zulässigkeit eines Kommunalverfassungsrechtsstreits notwendige - und vorliegend gegebene - Klagebefugnis (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1984, 7 B 187/84, NVwZ 1985, S. 112; BVerwG…, Beschluss vom 22. Dezember 1988, 7 B 208/87, NVwZ 1989, S. 470) erfordert zwar nicht, dass ein typisches subjektives öffentliches Recht als verletzt geltend zu machen ist, da ein solches nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1989 - 15 A 650/87
    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10
    Rn. 29 Für das einer Feststellungsklage immanente Rechtsverhältnis ist ausreichend, dass sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm rechtliche Beziehungen zwischen Organen und/oder Organteilen von juristischen Personen ergeben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1989, 15 A 650/87, NVwZ 1990, S. 188; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 14. Dezember 1987, 1 S 2832/86, DÖV 1988, S. 469).
  • VG Karlsruhe, 09.02.2017 - 9 K 933/16

    Weigerung des Bürgermeisters, einen Antrag eines Gemeinderatsmitglieds zu einem …

    Was Gegenstand eines Tagesordnungspunkts ist, wird maßgeblich durch die den Gemeinderäten übersandten Unterlagen im Zuge der Einladung bestimmt (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 -, juris, Rn. 36).

    Insbesondere wird der Umfang eines Tagesordnungspunkts durch einen bereits versandten Beschlussvorschlag konkretisiert (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 -, juris, Rn. 36).

    Da der Feuerwehrstandort innerhalb des Zeitraums, auf den sich die Beschlussvorlage bezog, erneut vorgeschlagen wurde, wäre dies jedoch erforderlich gewesen, um diesen Standort mit der erforderlichen Eindeutigkeit (zu diesem Erfordernis vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 -, juris, Rn. 36) vom Beschlussvorschlag auszunehmen.

  • VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18

    Inhalt und Umfang des Mitgliedschaftsrechts im Gemeinderat

    Zu verlangen, dass die Kläger in Anbetracht dessen nochmals höchstpersönlich ihre Bedenken vortragen, wäre bloße Förmelei (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 3. Mai 2011 - 9 A 51/10 -, juris).
  • VG Stuttgart, 23.10.2024 - 7 K 4084/23

    Feststellung der Rechtswidrigkeit verschiedener Handlungen eines …

    Denn die spätere Beschlussfassung ist nicht dazu geeignet, die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten nachträglich als unbeachtlich anzusehen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 -, juris Rn. 35).

    Denn die spätere Behandlung ist nicht dazu geeignet, die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten nachträglich als unbeachtlich anzusehen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 -, juris Rn. 35).

  • VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10

    Posten der stellvertretenden Bürgermeister in Kalletal wieder offen

    Rn. 88 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 02.05.2006 - 15 A 817/04 -, DVBl. 2007, 454; VG Oldenburg, Beschluss vom 02.04.2004 - 2 B 1229/04 -, juris; im Ergebnis abgelehnt: VG Magdeburg, Urteil vom 03.05.2011 - 9 A 51/10 -, juris.
  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 9 A 87/11

    Kommunalverfassungsrecht: Fehlerhafte Einladung zur Gemeinderatssitzung

    Denn der Kläger rügt als Gemeinderatsmitglied die Verletzung ihm aufgrund der rechtlichen Beziehung zu einem anderen Organteil zustehenden Rechte, nämlich seines ordnungsgemäßen Einladungsrechts (vgl. nur: VG Magdeburg, Urt. v. 03.05.2011, 9 A 51/10 MD; juris).
  • VG Magdeburg, 22.11.2012 - 9 B 234/12

    Kommunalverfassungsrecht: Eilantrag auf ordnungsgemäße Einladung zu …

    Antragsgegner in einem Kommunalverfassungsstreit ist jedoch immer das Organ(teil), welche die Rechtsverletzung bewirkt, auf deren Verletzung sich das andere Organ(teil) beruft ( VG Magdeburg, Urt. v. 03.05.2011, 9 A 51/10 MD, juris).
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