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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 550/14   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,78646
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 550/14 (https://dejure.org/9999,78646)
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Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gebühren für Genehmigungen für die Einfuhr von Gülle waren überhöht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VG Düsseldorf, 28.05.2019 - 17 K 9985/18

    Abfallverbringung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungskosten

    Rn. 51 so zum vergleichbaren Fall einer Gebühr für die Durchführung von phytosanitären Untersuchungen bei zur Ausfuhr bestimmten Pflanzen, EuGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - C-111/89 -, juris Rn. 16; eine gewichtsabhängige Gebührenerhebung in vergleichbaren Fällen ebenfalls ablehnend, OVG NRW, Pressemitteilung vom 26. Juli 2016 - 9 A 1530/13, 9 A 550/14 -, juris und VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2014 - 7 K 629/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 1530/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gebühren für Genehmigungen für die Einfuhr von Gülle waren überhöht

    Aktenzeichen 9 A 1530/13 (I. Instanz: VG Köln 25 K 3806/11) und 9 A 550/14 (I. Instanz VG Aachen 7 K 629/11).
  • VG Aachen, 11.10.2017 - 6 K 1389/17

    Erlass; Gebühren; Billigkeit

    Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) wohl in der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 9 A 550/14 die Rechtsansicht des erkennenden Gerichts bestätigt hatte, reduzierte der Beklagte auf Antrag der Klägerin vom 14. September 2016 die ab dem 26. Februar 2014 erhobenen Gebühren auf jeweils 50,- EUR je Genehmigungsfall und erstattete die übersetzten Kosten zurück.
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