Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6332/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung ; Gültigkeit des Gebührensatzes und Gebührenmaßstabes
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 K 736/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6332/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5359/94
Berechnung von Abfallgebühren eines Zwei-Personen-Haushaltes; Entsorgung von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6332/95
Rn. 21 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der dazu eingereichten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten und Beiakten der beigezogenen Verfahren 9 A 5359/94 und 9 A 6065/96 ergänzend Bezug genommen.Rn. 30 Die Gültigkeit der Maßstabsregelung und des Gebührensatzes nach Nr. 1.1a Gebührentarif zur Gebührensatzung 1992 in Höhe von 352, 80 DM für den Vier-Personen-Haushalt bei wöchentlichem Abfuhrtermin für die Regelausstattung hat der Senat durch Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 9 A 5359/94 (Hansen ./. Beklagten) festgestellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6332/95
Rn. 21 Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der dazu eingereichten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten und Beiakten der beigezogenen Verfahren 9 A 5359/94 und 9 A 6065/96 ergänzend Bezug genommen.
- VG Cottbus, 13.01.2014 - 6 K 690/12
Abfallgebühren
Ebenfalls keiner abschließenden Entscheidung bedarf die Frage, ob dann, wenn die Ausgestaltung des satzungsmäßigen Benutzungstatbestandes dies hergibt, eine tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung auch dann vorliegt, wenn zwar in Restmüllbehälter (angeblich) nichts eingeworfen wird und diese nicht entleert werden, jedoch Materialien aus dem Haushalt eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks über öffentliche Altlasten-, Altglas- oder Altpapiercontainer oder über sonstige Annahmestellen der Entsorgung zugeführt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000 S. 102;… Urteil vom 19. November 1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992 S. 133, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/08, zit. nach juris Rn. 43; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. August 2004 - 1 L 19/04 -, LKV 2005 S. 74; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6332/95 -, S. 8 des E. A.).
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