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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 72.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12658
BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 72.03 (https://dejure.org/2004,12658)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 9 A 72.03 (https://dejure.org/2004,12658)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 9 A 72.03 (https://dejure.org/2004,12658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfestestellungsbeschlusses; Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg für Bau der Ortsumgehungen Trebbin, Kliestow und Wiesenhagen im Zuge des Neubaus der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 72.03
    Soweit die Kläger beanstanden, dass der Planfeststellungsbeschluss sie hinsichtlich einer etwaigen Übernahme der für sie unwirtschaftlichen Restfläche ihres Grundstücks auf das Enteignungsverfahren verweist, nimmt der Senat ergänzend auf sein zwischenzeitlich ergangenes Urteil vom 7. Juli 2004 (BVerwG 9 A 21.03 - juris) Bezug.

    Eine verbindliche Entscheidung hierüber auch nur dem Grunde nach ist der Planfeststellungsbehörde verwehrt (Urteil vom 7. Juli 2004, a.a.O., Rn. 24).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 VR 27.03

    Befugnis des Bundesministeriums für Verkehrswesen, Bauwesen und Wohnungswesen zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 72.03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 20. Januar 2004 (BVerwG 9 VR 27.03 ) den Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt und sich dabei mit dem Vorbringen der Kläger im Einzelnen befasst.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 A 2004.05

    Planfeststellung; luftrechtliche ~; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen; …

    Über die etwaige Ausdehnung der Enteignung auf ein Restgrundstück ist ausschließlich durch die Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu entscheiden, wenn der Planfeststellungsbeschluss den unmittelbaren Zugriff auf das Grundeigentum ermöglicht; eine verbindliche Entscheidung hierüber auch nur dem Grunde nach ist der Planfeststellungsbehörde verwehrt (Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 9 A 72.03 - juris).
  • VGH Bayern, 10.09.2007 - 22 B 06.2707

    Enteignung einer Grundstücksteilfläche für eine Eisenbahnausbaustrecke; …

    Die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde erstreckt sich lediglich auf Entscheidungen über den Ausgleich für mittelbare planungsbedingte Grundstücksbeeinträchtigungen gemäß § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG, nicht jedoch auf die Entschädigung für die Folgewirkungen, die durch den unmittelbaren Zugriff auf ein Teilgrundstück für das Restgrundstück entstehen (BVerwG vom 7.7.2004, NVwZ 2004, 1358, m.w.N.; BVerwG vom 22.9.2004 - Az. 9 A 72/03; BayVGH vom 18.10.2006, BayVBl 2007, 402).
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