Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21.PL |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsPersVG § 73 Abs. 1; SächsPersVG § 73 Abs. 2; SächsDSG § 3 Abs. 4; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2; SächsPersVG § 10
SAP-System; Abrechnung über EDV-Anlage; Einsicht in Bruttoentgeltlisten; Vergütung der Beschäftigten; Gehaltslisten; Eingruppierung; Personalvertretung; Überwachungsrecht; erforderliche Unterlagen; EDV; Ausdruck von Listen; Herstellung von Informationen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Personalrats auf Einsicht in die Bruttoentgeltlisten der Sächsischen Aufbaubank
- rechtsportal.de
Anspruch des Personalrats auf Einsicht in die Bruttoentgeltlisten der Sächsischen Aufbaubank
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.10.2021 - 9 K 1642/19
- OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21.PL
- BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80
Prämie
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Das Einblicksrecht beziehe sich nicht nur auf tatsächlich ausgedruckte Listen, sondern auch auf in EDV-Anlagen gespeicherte Gehaltsdaten (vgl. BAG, Beschl. v. 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 -).Nur in dem Fall, dass die Dienststelle in der Lage ist, die angefragten und vom Informationsanspruch umfassten Listen auszudrucken, ist es unerheblich, wenn die Dienststelle vorträgt, sie verfüge über keine ausgedruckten Listen (vgl. BAG, Urt. v. 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 -, juris Rn. 12.).
- BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 2.12
Personalvertretungsrecht; Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt sich das Verlangen der Personalvertretung, Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten gewährt zu bekommen, aus den bereits angesprochenen Aufgaben der Personalvertretung, darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden (Beschl. v. 16. Mai 2012 - 6 PB 2/12 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85
Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Arbeitsgeber in der Lage sei, derartige Listen auszudrucken (vgl. BAG, Beschl. v. 10. Februar 1987 - 1 ABR 72/85 - Rn. 21).
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (BAG, Beschl. v. 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 -, juris Rn. 61 für den Fall, dass die in Streit stehenden Arbeitszeiten vom Arbeitgeber bewusst nicht erfasst wurden). - BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 21) habe der Betriebsrat Anspruch auf Einsicht in die vollständigen Listen aller Bruttoarbeitslöhne und -gehälter, dabei müssten die Lohnlisten alle Lohnbestandteile enthalten. - BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Auch besteht kein Anspruch auf die Herstellung und Aufbereitung bestimmter Daten auf der Grundlage von § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (BAG, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 ABR 7/20 - juris Rn. 22 für den Fall eigens aufbereiteter Daten in einem konkreten, auswertbaren Tabellenformat). - OVG Hamburg, 29.11.2011 - 8 Bf 138/11
Nicht anlassbezogenes Recht des Personalrats auf Einsicht in die nicht …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21
Nach Auffassung des OVG Hamburg (Beschl. v. 29. November 2011 - 8 Bf 138/11.PVL -, juris) könne der Personalrat seiner Pflicht zur diesbezüglichen Kontrolle nur nachkommen, wenn ihm Einsicht in nicht anonymisierte Vergütungslisten auch hinsichtlich derjenigen Beschäftigten ermöglicht werde, die nicht tariflicher Bindung unterlägen, gleichwohl aber von ihm vertreten würden, also auch außertariflich und übertariflich Vergütete.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2025 - 6 L 1/25
Informationsanspruch des Personalrats auf Einsichtnahme in Listen namensbezogener …
Leistungsanträge sind hingegen zulässig, wenn und soweit dem jeweiligen Antragsteller vom Personalvertretungsrecht eine durchsetzungsfähige Rechtsposition eingeräumt wird und wenn von dem in erster Linie Beteiligten ("Antragsgegner") ein bestimmtes Verhalten gefordert wird (…Ilbertz/Widmaier a.a.O., § 108 Rn. 29a).Gemessen daran bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Feststellungsantrags (anders offenbar Sächs.OVG, Beschluss vom 14. Oktober 2022- 9 A 734/21.PL - juris).Ob es dem Antragsteller zumutbar ist, aus den umfangreichen Unterlagen und Dateien oder gar den einzelnen Gehaltsabrechnungen aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die von ihm für erforderlich gehaltenen Angaben zusammen zu suchen, kann Gegenstand eines Beschlussverfahrens sein (vgl. etwa 9 A 734/21.PL SächsOVG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - juris Rn.21 f.; HmbOVG, Beschluss vom 29. November 2011 - 8 Bf 138/11.PVL - juris).
Nur in dem Fall, dass die Dienststelle in der Lage sei, die angefragten und vom Informationsanspruch umfassten Listen auszudrucken, sei es unerheblich, wenn sie vortrage, sie verfüge über keine ausgedruckten Listen (vgl. BAG…, Urteil vom 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 -, juris Rn. 12.; vgl. zu alledem: SächsOVG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 9 A 734/21.PL - juris Rn. 34 - 35).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".