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| VG Schleswig, 13.04.2016 - 9 A 83/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Melderecht - Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen - Wohnung in der Marineschule
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VG Schleswig, 13.10.2015 - 8 A 226/13
Melderecht - Wohnung eines Marinesoldaten - Anforderungen
Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2016 - 9 A 83/15
Damit folgt die Einzelrichterin der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 21.10.1988, - 9 A 88/88 -, juris; Urteil vom 13.05.2005, - 1 A 8/08 - und Urteil vom 13.10.2015 - 8 A 226/13 -, juris) und nunmehr auch des OVG Schleswig (Beschluss vom 18.03.2016 - 4 LA 68/15 -). - VG Schleswig, 21.10.1988 - 9 A 88/88
Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2016 - 9 A 83/15
Damit folgt die Einzelrichterin der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 21.10.1988, - 9 A 88/88 -, juris; Urteil vom 13.05.2005, - 1 A 8/08 - und Urteil vom 13.10.2015 - 8 A 226/13 -, juris) und nunmehr auch des OVG Schleswig (Beschluss vom 18.03.2016 - 4 LA 68/15 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - 7 A 11526/92
Meldebehörden; Mitwirkung der Betroffenen ; Berichtigung der Meldedaten; …
Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2016 - 9 A 83/15
Bei dieser Anmeldung von Amts wegen handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt (…vgl. Medert/Süßmuth, Melderecht des Bundes und der Länder, Stand Dez. 2013, MRRG § 9 Rn. 12; OVG Koblenz, Beschluss vom 29.01.1993 - 7 A 11526/92 -, juris; vgl. zur neuen Rechtslage nach dem - hier noch nicht anwendbaren - Bundesmeldegesetz vom 28.10.2015 auch Bundesministerium des Innern, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes, Nr. 6.0).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
Vielmehr besteht nahezu einhellig die Auffassung, dass die Pflege des Melderegisters, mithin die Eintragung von An- und Abmeldungen bei der Meldebehörde (§ 17 BMG) sowie die Berichtigung oder Ergänzung des Melderegisters im Falle seiner Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Amts wegen (§ 6 BMG) im Wege schlichten Verwaltungshandelns erfolgt und nicht "im Wege des gleichsam fortlaufenden Erlasses von meldestatusfeststellenden Verwaltungsakten dem Betroffenen gegenüber", zumal dies für eine Massenverwaltung wie das Melderecht auch unpraktikabel wäre (…OVG Koblenz, Beschl. v. 29.01.1993 - 7 A 11526/92 -, juris Rn. 19;… OVG Greifswald, Beschl. v. 21.06.1999 - 1 M 63/99 -, juris Rn. 28 f. und v. 25.08.2003 - 1 L 160/03 -, juris Rn. 7;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 - 6 C 7.20 -, juris Rn. 20;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.04.2014 - 11 ME 64/14 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 21.08.2002 - 1 B 143/02 -, LS in juris;… OVG Mannheim, Beschl. v. 30.11.1992 - 1 S 2567/92 -, juris Rn. 2;… OVG Münster, Urt. v. 13.05.1998 - 25 A 871/95 -, juris Rn. 2 f.; VG Schleswig, Urt. v. 13.04.2016 - 9 A 83/15 -, juris Rn. 25 ).
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