Rechtsprechung
| VG Berlin, 05.07.2007 - 9 A 86.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung der Aufnahme in die zuständige Grundschule und die Zuweisung an eine andere Grundschule; Ablehnung der Aufnahme in die zuständige Grundschule unter gleichzeitiger Zuweisung an eine andere Grundschule; Wegfall ...
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Losverfahren an der Thomas-Mann-Grundschule war rechtswidrig
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 25.08.2006 - 9 A 243.06
Voraussetzungen für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; …
Auszug aus VG Berlin, 05.07.2007 - 9 A 86.07
Gleichwohl ergibt sich aus der Regelung in § 55 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 SchulG, dass die bei Geschwisterkindern typischerweise vorhandenen gewachsenen Bindungen und die erleichterte Betreuung auch bei der Zuweisung nach § 54 Abs. 3 Satz 1 SchulG berücksichtigt werden können (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. August 2006 -VG 9 A 243.06 -). - OVG Berlin, 20.09.2002 - 8 S 224.02
JÜL, Schulversuch, Vorklasse, Grundschule, Aufnahme, Einschulungsbereich, …
Auszug aus VG Berlin, 05.07.2007 - 9 A 86.07
Dabei steht der Schulverwaltung ein weites, von pädagogischen und schulorganisatorischen Überlegungen bestimmtes Ermessen zu (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20. September 2002 -OVG 8 S 224.02). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2004 - 2 M 223/04
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines Schülers gegen eine …
Auszug aus VG Berlin, 05.07.2007 - 9 A 86.07
Als Folge der aufschiebenden Wirkung ist die Behörde daran gehindert, aus dem suspendierten Verwaltungsakt Folgerungen tatsächlicher oder rechtlicher Art zu ziehen, und sie muss den Schüler in die örtlich zuständige Schule aufnehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. September 2004 -2 M 223/04 -bei ...). - VG Aachen, 23.08.2006 - 9 L 488/06
Auszug aus VG Berlin, 05.07.2007 - 9 A 86.07
Beachtet die Behörde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht, so ist in diesen Fällen der "faktischen Vollziehung" die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO festzustellen (vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23. August 2006 -9 L 488/06 -bei ...).
- OLG Brandenburg, 11.10.2018 - 10 UF 125/18 Die Entscheidung über die Zuweisung trifft der Schulträger nach pflichtgemäßem Ermessen (VG Berlin, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 9 A 91.07 -, juris; VG Berlin Beschl. v. 5.7.2007 - VG 9 A 86.07, BeckRS 2010, 56593 zum altersangemessener Schulweg vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 26.9.2018 - 3 S 57/18, BeckRS 2018, 23702).
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