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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 9 A 916/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36487
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 9 A 916/14 (https://dejure.org/2015,36487)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.2015 - 9 A 916/14 (https://dejure.org/2015,36487)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2015 - 9 A 916/14 (https://dejure.org/2015,36487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung der Zwangsvollstreckung im Rahmen von grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren als ruhende öffentliche Last auf dem Grundbesitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Zwangsvollstreckung im Rahmen von grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren als ruhende öffentliche Last auf dem Grundbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 442
  • DÖV 2016, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 9 A 916/14
    Rn. 41 Vgl. zum Ganzen BVerfG Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -, BVerfGE 101, 239, juris Rn. 96 m.w.N.
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09

    Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 9 A 916/14
    Dieser hat in seinem Urteil vom 11. Mai 2010 - IX ZR 127/09 -, KKZ 2010, 274, juris Rn. 20 ff., im Zusammenhang mit einem Zwangsversteigerungsverfahren in Bezug auf die Rangordnung der zu befriedigenden Forderungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG) Folgendes ausgeführt:.
  • LG Kleve, 21.01.2009 - 4 T 240/08
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 9 A 916/14
    Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung werden damit auch Benutzungsgebühren aus der Zeit vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung von der Einstufung als öffentliche Last erfasst (LG Kleve, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 4 T 240/08 -).
  • VG Schleswig, 15.11.2023 - 4 A 1/22

    Duldungsbescheid; Restschuldbefreiung; Voreigentümer; Verwirkung

    Rn. 32 Aufgrund dieser nachträglich getroffenen Regelung ist § 6 Abs. 7 KAG mit Blick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz dahingehend auszulegen, dass der Eigentümer, der ein Grundstück vor Inkrafttreten der Neuregelung erworben hat, nicht wegen persönlicher Gebührenrückstände des Voreigentümers zur Duldung der Vollstreckung verpflichtet ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2015 - 9 A 916/14 - juris Rn. 30).

    Es handelt es sich um ein Abgabeverfahren; solche Verfahren sind so lange nicht abgeschlossen, wie die Abgabe nicht entrichtet ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2015 - 9 A 916/14 - juris Rn. 37).

    Hat ein Käufer ein Grundstück, in das vollstreckt werden soll, vor Inkrafttreten der Neuregelung erworben, dann hat er es insoweit nach der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Rechtslage und damit "lastenfrei" erworben (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2015 - 9 A 916/14 - juris Rn. 41 ff.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - IX ZR 127/09 - juris Rn. 22 zum Vorliegen des Vertrauensschutzes, wenn ein die Zwangsversteigerung betreibender Gläubiger vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits die Beschlagnahme erwirkt).

  • VG Düsseldorf, 20.04.2022 - 5 K 156/22
    Rn. 56 Vgl. zum Vorstehenden und zu dessen näherer Begründung unter Bewertung des § 6 Abs. 5 KAG - mit dem eine Duldungspflicht für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren (erstmalig) eingeführt wurde - als zwar nur "unecht rückwirkender" (? - mit Blick auf den vorangegangenen Erwerb lastenfreien Eigentums unter eigentumsrechtlicher Perspektive aber doch wohl eher sogar "echt rückwirkend" - Anm. des Unterzeichners), in ihrer Anwendbarkeit auf Erwerber von Grundstücken, die vor Inkrafttreten dieser Norm von dieser Duldungslast frei erworben worden waren, aber unter dem Vorbehalt des Vertrauensschutzes stehende Norm: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 11. November 2015 - 9 A 916/14 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 30 ff. und insbesondere Rn 41 ff., unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH und unter Auswertung der Gesetzesmaterialien.
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