Rechtsprechung
| BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
- rechtsinformationen.bund.de
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 Abs 1 ArbGG, § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 17a Abs 4 S 2 GVG, § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b ArbGG, § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO - datenbank.nwb.de
Bestimmung des zuständigen Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsgericht oder ordentliches Gericht? - oder: der nicht begründete Verweisungsbeschluss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Arbeitgeber abgeschlossene Rentenzusatzversicherung - und der Rechtsweg
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.07.2017 - 63 Ca 7713/17
- BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13
Rechtsweg - Sozialeinrichtung
Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Danach ist der Wirkungsbereich einer Sozialeinrichtung ausdrücklich auf "den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt" (vgl. ausf. BAG 5. Dezember 2013 - 10 AZB 25/13 - Rn. 18).Der Beklagte ist daher im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eher mit einer Direktversicherung vergleichbar, die jedenfalls keine Sozialeinrichtung ist (vgl. ausf. BAG 5. Dezember 2013 - 10 AZB 25/13 - Rn. 20).
- BAG, 16.06.2015 - 10 AS 2/15
Rechtsweg - Beschluss ohne Gründe
Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Eine solche Rechtsverletzung ist gegeben, wenn der Verweisungsbeschluss entgegen § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG nicht mit einer Begründung versehen ist (vgl. BAG 16. Juni 2015 - 10 AS 2/15 - Rn. 6). - BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (vgl. BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 5).
- BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18
Rechtswegzuständigkeit für die Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf …
Denn bei dem Beklagten handelt es sich unabhängig davon nicht um eine Sozialeinrichtung im Sinne der genannten Bestimmung (so im Ergebnis auch BAG, Beschluss vom 14. November 2017 - 9 AS 8/17 Rn. 10 f., n.v.; a.A. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 28. November 2018 - 9 W 26/18, BeckRS 2018, 35911 Rn. 9 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 20 W 17/18, n.v.;… KG VersR 2003, 1194 [juris Rn. 11]).Demgegenüber liegt, anders als das Beschwerdegericht meint (vgl. auch LAG Hessen…, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 6 Ta 180/13, juris Rn. 28;… KG VersR 2003, 1194 [juris Rn. 11];… ErfK/Koch, 19. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 22;… GMP/Schlewing, ArbGG 9. Aufl. § 2 Rn. 89;… Schwab/Weth, ArbGG 5. Aufl. § 2 Rn. 155), keine Sozialeinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) ArbGG vor, wenn das Sondervermögen von mehreren Arbeitgebern errichtet wurde und diese nicht miteinander verbundenen Arbeitgeber Beiträge als Mitglieder der Einrichtung zahlen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. November 2017 - 9 AS 8/17, Rn. 11 n.v.), weil durch die Beteiligung mehrerer Arbeitgeber die erforderliche Nähe zum einzelnen, streitgegenständlichen Arbeitsverhältnis entfällt (…BAG NZA 2014, 221 Rn. 20).
Rn. 17 b) Danach ist der Beklagte nicht als eine Sozialeinrichtung im hier maßgeblichen, zuständigkeitsrechtlichen Sinne zu qualifizieren (BAG, Beschluss vom 14. November 2017 - 9 AS 8/17, Rn. 10 f. n.v.).
- BAG, 22.10.2024 - 3 AZR 23/24
Pensionskasse - Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer
Der Beklagte ist als unternehmensbezogene (nicht branchenweite unternehmensübergreifende) Pensionskasse eine "Sozialeinrichtung des privaten Rechts" iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG (zu dieser Abgrenzung im Einzelnen BAG 14. November 2017 - 9 AS 8/17 - Rn. 10 f.;… 5. Dezember 2013 - 10 AZB 25/13 - Rn. 17 ff.;… BGH 3. April 2019 - IV ZB 17/18 - Rn. 10 ff.). - KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18
Rechtswegeröffnung: Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Zahlung einer …
Rn. 16 Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 23. April 2018 in weitgehender Übernahme der Ausführungen des BAG in dessen Beschluss vom 14.11.2017 (- 9 AS 8/17 -, Rz. 10 und 11) die Auffassung vertritt, dass der Begriff der Sozialeinrichtung im Sinne des ArbGG im Wesentlichen dem in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG verwendeten Begriff entspreche, daher enger zu fassen sei und entgegen der bislang von der ordentlichen Gerichtsbarkeit vertretenen Auffassung (…vgl. Senat a.a.O. und die mit dem Anlagenkonvolut eingereichten Beschlüsse des LG Koblenz, vom 13.07.2017 - 16 O 129/17 -, des LG Hamburg vom 10.05.2016 - 314 O 49/16 - sowie des LG Berlin vom 26.10.2015 - 7 O 243/15 -) voraussetze, dass deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, weshalb der hiesige Beklagte nicht als Sozialeinrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG einzuordnen sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 8/17 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 28.09.2016 - S 18 AS 237/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 8/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2018 - L 9 AS 8/17
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Höhe der für den Betrieb einer Heizungsanlage anfallenden Stromkosten im Wege der Schätzung ermittelt werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 47/14 R).
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