Rechtsprechung
| BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 81/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Freistellung am Rosenmontag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 02.05.1991 - 2 Ca 220/91
- LAG Köln, 20.12.1991 - 11 Sa 610/91
- BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 81/92
Papierfundstellen
- DB 1992, 2637
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf …
Wünscht der Arbeitnehmer mithin eine Aufteilung seines Urlaubsanspruchs auf mehrere einzelne Urlaubszeiträume, führt dieser Urlaubswunsch des Arbeitnehmers dazu, dass hinsichtlich des beantragten und gewährten Urlaubs Erfüllung des Urlaubsanspruchs eintritt (vgl. BAG vom 08.12.1992, 9 AZR 81/92, n.v.).In einem Urteil vom 08.12.1992 (9 AZR 81/92) hat das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der Gewährung von einem Urlaubstag auf Antrag der dortigen Klägerin für den Rosenmontag entschieden, dass der Urlaubsanspruch in Höhe eines Tages erloschen ist.
- BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90
AWbG NW - politische Weiterbildung
Mit dem Fernbleiben von der Arbeit ist die Erfüllungswirkung als objektive Folge der Freistellungserklärung des Arbeitgebers eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch erloschen (Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.). - BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee …
Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).
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