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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24435
VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198 (https://dejure.org/2004,24435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2004 - 9 B 01.31198 (https://dejure.org/2004,24435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 9 B 01.31198 (https://dejure.org/2004,24435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Ausbürgerung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Berg-Karabach, Gebietsgewalt, Mischehen, Diskriminierung, Zwangsrekrutierung, Existenzminimum, Versorgungslage, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198
    Die Grundsätze über die inländische Fluchtalternative sind auch dann anwendbar, wenn der Verfolgerstaat in einer Region seine Gebietsgewalt vorübergehend faktisch verloren hat (BVerwG, Urteil vom 8.12.1998, BVerwGE 108, 84 zu Nord-Irak).
  • BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00

    Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198
    Die inländische Fluchtalternative B***-K*****ist für den Kläger grundsätzlich auch erreichbar (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 16.1.2001 DVBl 2001, 667).
  • VG Schleswig, 14.04.2004 - 4 A 54/01

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Russland (A), Staatenlose, …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198
    Der Senat ist jedoch, ebenso wie auch andere Verwaltungsgerichte (z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2003 Az. LD 179/03 und VG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.4.2004 Az. 4 A 54/01), der Ansicht, dass die Regelung nur den staatsrechtlichen Nachvollzug der durch Vertreibung und Flucht und mehrjährigen Auslandsaufenthalt verursachten Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkzugehörigen zu Aserbaidschan darstellt.
  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 9 B 05.30123

    Asylrecht, Flüchtling aus Nachitschewan (Aserbaidschan) Unmenschliche Behandlung …

    Da Berg-Karabach weder durch Sezession noch durch Annexion von Armenien aus dem Staatsverband Aserbaidschans ausgeschieden ist, kann Berg-Karabach grundsätzlich noch eine inländische Fluchtalternative für Personen aus Stamm-Aserbaidschan sein (vgl. Urteil des Senats vom 7.5.2004 Az. 9 B 01.31198).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2005 - 1 LA 21/05

    Ausländisches Staatsangehörigkeitsrecht und Bezug zu asylerheblichen Merkmalen

    (wie BayVGH, Urt. v. 07.05.2004, 9 B 01.31198; veröff. im Internet bei "asylnet", M 5679).

    (BayVGH, Urt. v. 07.05.2004, 9 B 01.31198; veröff. im Internet bei "asylnet", M 5679).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 1 LB 65/03
    Der aserbaidschanische Gesetzgeber hat damit die durch Vertreibung und Flucht sowie meist schon längeren Aufenthalt in einer anderen (Unions-) Republik oder im Ausland erfolgte Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkszugehörigen zu Aserbaidschan lediglich nachvollzogen , er wollte auf diese Weise den staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustand seiner Bevölkerung lediglich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen (BayVGH, Urt. V. 07.05.2004 9 B 01.31198 , der mit dieser Begründung sogar davon ausgeht, dass es asyl- bzw. abschiebungsrechtlich irrelevant wäre, wenn der Klammerzusatz in Art. 5 S. 1 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keine bloße Klarstellung darstellte, sondern als Tatbestand für den Verlust der zunächst begründeten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu bewerten wäre).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Davon gehen auch der Bayerische VGH in seinem Urteil vom 07. Mai 2004 9 B 01.31198 sowie das Niedersächsische OVG in seinem Beschluss vom 05. Dezember 2005 13 LB 13/05 aus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 51/03
    Der aserbaidschanische Gesetzgeber hat damit die durch Vertreibung und Flucht sowie meist schon längeren Aufenthalt in einer anderen (Unions-) Republik oder im Ausland erfolgte Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkszugehörigen zu Aserbaidschan lediglich nachvollzogen , er wollte auf diese Weise den staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustand seiner Bevölkerung lediglich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen (BayVGH, Urt. V. 07.05.2004 9 B 01.31198 , der mit dieser Begründung sogar davon ausgeht, dass es asyl- bzw. abschiebungsrechtlich irrelevant wäre, wenn der Klammerzusatz in Art. 5 S. 1 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keine bloße Klarstellung darstellte, sondern als Tatbestand für den Verlust der zunächst begründeten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu bewerten wäre).
  • VGH Bayern, 21.12.2007 - 9 B 05.30123
    Da Berg-Karabach weder durch Sezession noch durch Annexion von Armenien aus dem Staatsverband Aserbaidschans ausgeschieden ist, kann Berg-Karabach grundsätzlich noch eine inländische Fluchtaltemative für Personen aus Stamm- Aserbaidschan sein (vgl. Urteil des Senats vom 7.5.2004 Az. 9 B 01.31198).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2007 - 1 LB 6/05
    Der aserbaidschanische Gesetzgeber hat damit die durch Vertreibung und Flucht sowie meist schon längeren Aufenthalt in einer anderen (Unions-) Republik oder im Ausland erfolgte Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkszugehörigen zu Aserbaidschan lediglich "nachvollzogen", er wollte auf diese Weise den staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustand seiner Bevölkerung lediglich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen (BayVGH, Urt. V. 07.05.2004 - 9 B 01.31198 - der mit dieser Begründung sogar davon ausgeht, dass es asyl- bzw. abschiebungsrechtlich irrelevant wäre, wenn der Klammerzusatz in Art. 5 S. 1 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keine bloße Klarstellung darstellte, sondern als Tatbestand für den Verlust der zunächst begründeten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu bewerten wäre).
  • VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
    Selbst wenn man aber von einer Staatenlosigkeit und/oder für den Zeitpunkt der Ausreise von einer erlittenen oder drohenden individuellen oder gruppenbezogenen Verfolgung ausgehen wollte, wäre nach der obergerichtlichen Spruchpraxis einschließlich der des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. vom 7.5.2004 - 9 B 01.31198) ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 bis 7 AufenthG nicht zu bejahen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Der aserbaidschanische Gesetzgeber hat damit die durch Vertreibung und Flucht sowie meist schon längeren Aufenthalt in einer anderen (Unions-) Republik oder im Ausland erfolgte Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkszugehörigen zu Aserbaidschan lediglich "nachvollzogen", er wollte auf diese Weise den staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustand seiner Bevölkerung lediglich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen (BayVGH, Urt. V. 07.05.2004 - 9 B 01.31198 -, der mit dieser Begründung sogar davon ausgeht, dass es asyl- bzw. abschiebungsrechtlich irrelevant wäre, wenn der Klammerzusatz in Art. 5 S. 1 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keine bloße Klarstellung darstellte, sondern als Tatbestand für den Verlust der zunächst begründeten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu bewerten wäre).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Der aserbaidschanische Gesetzgeber hat damit die durch Vertreibung und Flucht sowie meist schon längeren Aufenthalt in einer anderen (Unions-) Republik oder im Ausland erfolgte Zerschneidung des Bandes der armenischen Volkszugehörigen zu Aserbaidschan lediglich nachvollzogen , er wollte auf diese Weise den staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustand seiner Bevölkerung lediglich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen (BayVGH, Urt. V. 07.05.2004 9 B 01.31198 , der mit dieser Begründung sogar davon ausgeht, dass es asyl- bzw. abschiebungsrechtlich irrelevant wäre, wenn der Klammerzusatz in Art. 5 S. 1 Ziff. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 keine bloße Klarstellung darstellte, sondern als Tatbestand für den Verlust der zunächst begründeten aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu bewerten wäre).
  • VGH Bayern, 30.08.2005 - 9 ZB 05.30737

    Aserbaidschan, Berg-Karabach, interne Fluchtalternative, Existenzminimum, …

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