Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mängel des Verwaltungsverfahrens - Verpflichtungsklage - Spruchreife - Bescheidungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.02.1981 - 18 A 261.80
- OVG Berlin, 03.11.1981 - 8 B 102.81
- BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82
Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82
Hierüber haben die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens zu entscheiden und zu diesem Zweck - soweit es erforderlich ist - nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO die Sache spruchreif zu machen (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 - und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80
Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82
Zudem bedarf es zu einer Beseitigung der geltend gemachten Mängel des Verwaltungsverfahrens einer Aufhebung des ablehnenden Bescheids deshalb nicht, weil die Klägerin dieses Ziel durch nachträgliche Genehmigung der von ihr im Verwaltungsverfahren vorgenommenen oder ihr gegenüber ergangenen Rechtshandlungen auf einfachere Weise erreichen kann (vgl. dazu Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 -). - BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81
Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82
Bei einer Verpflichtungsklage ist die ablehnende behördliche Entscheidung im engeren Sinne nicht Gegenstand des Verfahrens (Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 GrEStG Nr. 4). - BVerwG, 28.05.1982 - 9 B 1152.82
Asylverfahren - Verpflichtungsklage - Anhörung - Unterlassen
Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82
Hierüber haben die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens zu entscheiden und zu diesem Zweck - soweit es erforderlich ist - nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO die Sache spruchreif zu machen (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 - und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251). - BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73
"Schweres Verschulden" bei Notlage des Wohngeldempfängers - Auflösung des …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82
Anders als z.B. in bestimmten Fällen der Ablehnung eines beantragten Verwaltungsakts auf dem Gebiete sozialer Leistungsverwaltung (vgl. Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - BVerwGE 44, 278, 283) [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73], kann sie diesem Ziel mit dem gestellten Bescheidungsantrag nicht näherkommen.
- VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30011
Zwangsrekrutierung Minderjähriger als kinderspezifische Form von Verfolgung
Rn. 23 Ob sich der Kläger hätte darauf beschränken können, die Aufhebung des unwirksamen Bescheids des Bundesamts und des unwirksamen Urteils des Verwaltungsgerichts unter gleichzeitiger Verpflichtung zur Durchführung eines neuen Asylverfahrens zu beantragen oder auf Feststellung der Nichtigkeit des ablehnenden Bescheids zu klagen, kann vorliegend dahinstehen (vgl. BVerwG, U.v. 31.7.1984 - 9 C 156.83 - NJW 1985, 576; B.v. 21.11.1983 - 9 B 10044.82 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 134), da er durch seine gesetzliche Vertreterin im Zuge des Berufungsverfahrens die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus beantragt hat, worin eine konkludente Genehmigung der an sich unwirksamen Verfahrensschritte zu sehen ist, so dass diese Fehler geheilt worden sind. - VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003
Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt …
Für eine auf Mängel des Verwaltungsverfahrens gestützte Bescheidungsklage besteht kein Rechtsschutzinteresse (BVerwG, B. v. 21.11.1983 - 9 B 10044.82 - juris). - BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 13979.82
Handlungsfähigkeit minderjähriger Asylbewerber im Verwaltungsverfahren vor …
Soweit die Klage des im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens volljährig gewordenen Klägers unter Hinweis auf Handlungsunfähigkeit und fehlende gesetzliche Vertretung im Verfahren vor dem Bundesamt mit dem Ziele einer Wiederholung des Verwaltungsverfahrens darauf gerichtet ist, unter Verpflichtung der Beklagten zu erneuter Bescheidung den das Asylbegehren des Klägers ablehnenden Bescheid aufzuheben, fehlt ihr ein Rechtsschutzinteresse, weil der Kläger auf diesem Wege seinem Ziel, als Asylberechtigter anerkannt zu werden, nicht näher kommen kann (vgl. Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 B 10044.82 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 134).Es kann dahinstehen, ob für das Verwaltungsgericht zu einer weiteren Klärung im Hinblick darauf Anlaß bestand, daß die Verwaltungsgerichte bei der Beurteilung nachträglichen Vorbringens berücksichtigen müssen, daß ein Asylsuchender möglicherweise gerade infolge seiner Handlungsunfähigkeit nicht in der Lage gewesen ist, im Verwaltungsverfahren seine Gründe für die Furcht vor Verfolgung hinreichend zu verdeutlichen (vgl. Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 B 10044.82 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 134 sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 -).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2018 - A 9 S 1371/18
Berufungszulassung; Abweichung; Rechtsansicht, die ein divergenzfähiges Gericht …
Rn. 8 Soweit die Beklagte eine Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.1983 - 9 B 10044.82 -, juris, und vom 09.03.1982 - 9 B 360.82 -, juris, geltend macht, nimmt sie schon nicht in den Blick, dass diesen - im Unterschied zu der angefochtenen Entscheidung - keine Asylfolge-, sondern Asylerstverfahren zugrunde lagen. - VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
Verpflichtungsklage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Erteilung des …
Rn. 18 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. November 1983 - 9 B 10044.82 - das Rechtsschutzinteresse für eine auf Mängel des Verwaltungsverfahrens gestützte Bescheidungsklage im Rahmen eines Asylverfahrens verneint und in dem Beschluss vom 9. März 1982 - 9 B 360.82 - auch im Falle einer unterbliebenen persönlichen Anhörung des Asylbewerbers die grundsätzliche Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zum "Durchentscheiden" angenommen hat, kann dies bereits deswegen nicht mehr fortgelten, da diese Entscheidungen noch zu dem früheren Asylverfahrensrecht ergangen sind. - BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 443.81
Nichtzulassung einer Revision - Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts …
In deren Rahmen stellt sich - wie in dem ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 B 10044.82 - näher dargelegt ist - die Frage, ob die bei Stellung des Asylantrags 14-jährige Klägerin handlungsfähig war, ebenfalls nicht, weil die den Asylantrag ablehnende Entscheidung nicht im engeren Sinne Gegenstand des Verfahrens ist, sondern die Tatsachengerichte über den geltend gemachten Anspruch ohne Rücksicht auf Mängel des Verwaltungsverfahrens unter Herbeiführung der Spruchreife zu entscheiden haben. - BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 615.81
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
Das gleiche gilt wie im Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 B 10044.82 - ausgeführt ist - für eine Klage, die mit dem Ziel einer Wiederholung des Verwaltungsverfahrens darauf gerichtet ist, unter Verpflichtung des Beklagten zu erneuter Bescheidung den ablehnenden Bescheid aufzuheben, weil das Verwaltungsverfahren wegen Handlungsunfähigkeit des Asylsuchenden an Mängeln leide. - VG München, 16.08.2016 - M 2 K 16.30167
Kein Rechtsbehelf gegen unselbstständige behördliche Verfahrenshandlungen …
Darauf ist die Verpflichtungsklage jedoch nicht gerichtet, vielmehr ist sie als Bescheidungsklage formuliert, wofür im Asylrecht kein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BayVGH, B. v. 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003 - S. 4 UA; BVerwGE, B. v. 21.11.1983 - 9 B 10044/82 - juris Rn. 3).
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