Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung für Anhänger der "NAP" in Pakistan - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der politischen Lage im Heimatstaat des Asylsuchenden - Zurückweisung eines Beweisermittlungsantrags als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.11.1981 - 20 B 81 C. 1203
- BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.12.1974 - II B 37.74
Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung bei der …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
Ein derartiger Beweisermittlungsantrag ist unbeachtlich (Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 37.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 99; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87) und bedarf daher einer förmlichen Bescheidung nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht.Die Übergehung eines Beweisermittlungsantrages kann allerdings im Verwaltungsstreitverfahren ausnahmsweise dann gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verstoßen, wenn sich der Vorinstanz aus besonderen Gründen eine weitere Aufklärung aufdrängen mußte (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1974 a.a.O.).
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80
Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
In seinem Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - (DÖV 1982, 41 [42]) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob dem Asylsuchenden asylerhebliche politische Maßnahmen drohen, entsprechend den allgemeinen Regeln für verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung ist. - BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
Der Zurückweisung eines schriftsätzlich gestellten Beweisantrages durch begründeten Gerichtsbeschluß bedarf es daher grundsätzlich nicht (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7). - BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
Ein derartiger Beweisermittlungsantrag ist unbeachtlich (Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 37.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 99; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87) und bedarf daher einer förmlichen Bescheidung nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht. - BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82
Im Rahmen eines Sachverständigenbeweises durfte die Vorinstanz auch ohne Anhörung eines weiteren Sachverständigen auf der Grundlage der ihr vorliegenden sachverständigen Äußerungen dessen überzeugt sein, was nach den Angaben des Klägers der von ihm benannte Presseattaché als Sachverständiger dargelegt haben würde (Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 12).
- BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt - …
Von einer hiernach grundsätzlich gebotenen Anhörung kann das Berufungsgericht aber absehen, wenn das Vorbringen des Berufungsführers selbst nicht den Anforderungen genügt, die erfüllt sein müssen, um das Tatsachengericht zu verpflichten, durch weitere Ermittlungen bzw. eine Vorabentscheidung darauf einzugehen, z.B. wenn der Berufungsführer früheres Vorbringen oder frühere Beweisanträge lediglich wiederholt, sein Vorbringen oder seine Beweisanträge unsubstantiiert sind (Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - ), wenn er lediglich sog. Beweisermittlungsanträge oder Beweisanträge nur vorsorglich stellt (Beschlüsse vom 16. Juni 1978 - BVerwG 6 CB 50.78 - , vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - ). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gestellt hat, seit dem Beschluß vom 18.5.1979 Ä 7 B 122.79 Ä (Buchholz 312 EntlG Nr. 7) in ständ. Rechtspr. davon aus, daß es einer Vorabbescheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13.1. 1983 - 9 B 10527.82 Ä, Buchholz 312 EntlG Nr. 31). - VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Derartige Anträge sind nicht lediglich den formellen Anforderungen nicht genügende und folglich unzulässige Beweisanträge, sondern wegen Fehlens der konstituierenden Merkmale überhaupt keine Beweisanträge i.S. des § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 9 B 10527/82 -, Buchholz EntlG Nr. 30; Beschluss vom 31. Januar 2002 - 7 B 92/01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318).
- VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12
Wasseranschlussbeitrag
Derartige Anträge sind nicht lediglich den formellen Anforderungen nicht genügende und folglich unzulässige Beweisanträge, sondern wegen Fehlens der konstituierenden Merkmale überhaupt keine Beweisanträge i.S. des § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 9 B 10527/82 -, Buchholz EntlG Nr. 30; Beschluss vom 31. Januar 2002 - 7 B 92/01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318). - VG Cottbus, 09.01.2014 - 6 K 1079/12
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Derartige Anträge sind nicht lediglich den formellen Anforderungen nicht genügende und folglich unzulässige Beweisanträge, sondern wegen Fehlens der konstituierenden Merkmale überhaupt keine Beweisanträge i.S. des § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 9 B 10527/82 -, Buchholz EntlG Nr. 30; Beschluss vom 31. Januar 2002 - 7 B 92/01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318). - BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82
Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit …
Das Bundesverwaltungsgericht geht seit dem Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - (Buchholz 312 Entlastungsgesetz Nr. 7) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es im vereinfachten Verfahren nach dem Entlastungsgesetz einer Vorabbescheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 Entlastungsgesetz Nr. 30). - VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1162
Klage gegen naturschutzrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung von Grünland
Derartige Anträge sind nicht lediglich den formellen Anforderungen nicht genügende und folglich unzulässige Beweisanträge, sondern wegen Fehlens der konstituierenden Merkmale überhaupt keine Beweisanträge i. S. d. § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.1983 - 9 B 10527/82 -, Buchholz EntlG Nr. 30; B.v. 31.1.2002 - 7 B 29/01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318). - BVerwG, 26.11.2012 - 5 B 64.12
Aufstellen einer zeitlich konkreten Beweisbehauptung in Bezug auf das zu …
Rn. 5 Von der erneuten Anhörung kann jedoch das Berufungsgericht insbesondere dann verfahrensfehlerfrei absehen, wenn der Kläger bei seiner Anhörung lediglich früheren Vortrag wiederholt (…Beschluss vom 18. Juni 1996 a.a.O.) oder einen unsubstantiierten Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag) stellt, dessen Ablehnung auch in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung keines gesonderten Beschlusses nach § 86 Abs. 2 VwGO bedürfte (vgl. Beschlüsse vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 30 und vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 37). - VG Cottbus, 05.03.2013 - 6 K 1084/12
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Derartige Anträge sind nicht lediglich den formellen Anforderungen nicht genügende und folglich unzulässige Beweisanträge, sondern wegen Fehlens der konstituierenden Merkmale überhaupt keine Beweisanträge i.S. des § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1983 - 9 B 10527/82 -, Buchholz EntlG Nr. 30; Beschluss vom 31. Januar 2002 - 7 B 92/01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318). - BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 166.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle, in denen der Berufungskläger einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gestellt hat, seit dem Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 7) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es einer Vorabentscheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 30). - BVerwG, 20.09.1983 - 2 B 146.82
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für eine …
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 191.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 194.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 195.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 164.88
Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages im …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 156.88
Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages im …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 169.88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne mündliche …
- BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 05.05.1988 - 9 B 130.88
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf Verfahrensfehler - …
- BVerwG, 05.05.1988 - 9 B 127.88
Beanstandung der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Rüge der …
- BVerwG, 05.05.1988 - 9 B 129.88
Anspruch auf rechtliches Gehör im vereinfachten Verfahren - Berücksichtigung von …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".