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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1917
VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413 (https://dejure.org/2017,1917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2017 - 9 B 11.413 (https://dejure.org/2017,1917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 9 B 11.413 (https://dejure.org/2017,1917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Zwangsgeldandrohung im Zusammenhang mit einer Ablösung von Stellplätzen; Abgrenzung von Bedingungen und Auflagen als Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung; Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von bestehendem Wohnraum in Gastronomie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Zwangsgeldandrohung im Zusammenhang mit einer Ablösung von Stellplätzen; Abgrenzung von Bedingungen und Auflagen als Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung; Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von bestehendem Wohnraum in Gastronomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
    Der Umstand, dass die Herbeiführung des Ereignisses vom Willen eines Beteiligten abhängt, schließt die Annahme einer Bedingung nicht aus (vgl. BVerwG, U. v. 29.3.1968 - IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261/266).

    Falls aber in einem Verwaltungsakt ausdrücklich zwischen Auflagen und Bedingungen unterschieden wird, bedarf es gewichtiger Gründe, wenn entgegen der Bezeichnung eine Bedingung als Auflage gewertet werden soll (vgl. BVerwG, U. v. 29.3.1968 a. a. O. BVerwGE 29, 261/265).

    Rn. 31 Das Landratsamt hatte zudem gute sachliche Gründe, die geänderte Nutzung nur dann zu erlauben, wenn von vornherein sichergestellt war, dass der Kläger die für sein Vorhaben erforderlichen Stellplätze zur Verfügung stellt; das konnte nur mit Hilfe einer Bedingung geschehen (vgl. BVerwG, U. v. 29.3.1968 - IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261/265).

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
    Demgegenüber wird eine Bedingung nach Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG dadurch charakterisiert, dass sie den Eintritt oder den Wegfall einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig macht, bei dem es sich um einen empirisch nachprüfbaren Vorgang handeln muss (vgl. BVerwG, U. v. 16.2.2015 - 10 C 15/14 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 20.12.2004 - 25 B 98.1862

    Stellplatz; widersprechende Festsetzungen des Bebauungsplans; Präklusion; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
    Dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2004 (Az. 25 B 98.1862), auf das die Beigeladene hingewiesen hat, lässt sich nicht entnehmen, ob in der dort streitgegenständlichen Baugenehmigung ausdrücklich zwischen Auflagen und Bedingungen unterschieden wurde.
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 2 BV 06.540

    Stellplatzablösung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
    Soweit das Verwaltungsgericht darauf verweist, dass es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei Nebenbestimmungen, in denen die der Ablösung zugrunde liegenden Stellplatzzahlen festgeschrieben werden, um selbstständig anfechtbare Auflagen handelt, wird außer Acht gelassen, dass den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 10.2.2003 - 2 ZB 02.1034 - juris; U. v. 14.8.2008 - 2 BV 06.540 - juris) Baugenehmigungen zugrunde lagen, in denen die diesbezügliche Nebenbestimmung jeweils ausdrücklich als Auflage bezeichnet wurde.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
    Dies spricht dafür, dass das Landratsamt auch die der "äußeren Wirksamkeit" gegenüberstehende "innere Wirksamkeit" der Hauptregelung von dem mit der Nebenbestimmung aufgegebenen Verhalten abhängig machen wollte und die Erfüllung der Nebenbestimmung als essentiell für das Fortbestehen der Hauptregelung angesehen hat (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.1.2011 - 10 LB 70/09 - juris Rn. 55;… Kopp/Ramsauer, VwVwfG, 17. Auflage 2014, § 36 Rn. 73;… Henneke in Knack/Henneke, VwVfG, 10. Auflage 2014, § 36 Rn. 68).
  • VGH Bayern, 10.02.2003 - 2 ZB 02.1034
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413
    Soweit das Verwaltungsgericht darauf verweist, dass es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei Nebenbestimmungen, in denen die der Ablösung zugrunde liegenden Stellplatzzahlen festgeschrieben werden, um selbstständig anfechtbare Auflagen handelt, wird außer Acht gelassen, dass den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 10.2.2003 - 2 ZB 02.1034 - juris; U. v. 14.8.2008 - 2 BV 06.540 - juris) Baugenehmigungen zugrunde lagen, in denen die diesbezügliche Nebenbestimmung jeweils ausdrücklich als Auflage bezeichnet wurde.
  • VG Düsseldorf, 12.05.2025 - 6 L 537/24
    Rn. 199 Vgl. Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, Rn. 36; BayVGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 9 B 11.413 -, juris, Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 29. März 1968 - IV C 27.67 -, juris, Rn. 13; BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 49/00 -, juris, Rn. 22.
  • VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963

    Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur …

    Einerseits hat die Kammer schon Zweifel, ob Ziffer 23 der Nebenbestimmungen als Bedingung auszulegen ist, da die Beklagte die Ziffern 19 ff. der Nebenbestimmungen zum Bescheid vom 7. April 2017 mit "Auflagen des Straßenbauamtes …" überschrieben und auch in Ziffer I. des Tenors des Bescheides das Wort "Auflagen" gewählt hat, so dass es jedenfalls gewichtiger Gründe bedarf, dieser entgegenstehenden Bezeichnung bei einzelnen Nebenbestimmungen einen anderen Charakter beimessen zu wollen (vgl. etwa: BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 9 B 11.413 - BayVBl 2017, 747).
  • VG Hannover, 30.09.2024 - 12 B 5770/23

    Aufschiebende Bedingung; Bauaufsichtliche Anordnung; Dachdämmung; Ermessen; …

    Der Baugenehmigung vom 31.07.2019 fehlt es bisher an ihrer inneren Wirksamkeit, die mit ihr gewährte Begünstigung der erlaubten Nutzung des Veranstaltungsraums ist noch nicht eingetreten (vgl. zum Begriff der inneren Wirksamkeit einer Baugenehmigung BayVGH, Urt. vom 19.01.2017 - 9 B 11.413 -, juris Rn. 28 und 30; VG Hannover…, Urt. vom 21.05.2014 - 1 A 6365/12 -, juris Rn. 43; BVerwG…, Urt. vom 29.03.1968 - IV C 27.67 -, BVerwGE 29, 261 und juris, Rn. 13 und 18).
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