Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur weiteren Differenzierung der Regelungen des Abwasserabgabengesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99
Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01
Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der Vorschrift des § 10 Abs. 3 AbwAG entschieden hat, handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Privilegierungstatbestand, bei dessen Ausgestaltung dem Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum zukommt, der ihn nicht dazu verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 8 B 84.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4). - BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99
Aufwendungen für die Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage - Vorliegen der …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01
Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der Vorschrift des § 10 Abs. 3 AbwAG entschieden hat, handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Privilegierungstatbestand, bei dessen Ausgestaltung dem Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum zukommt, der ihn nicht dazu verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 8 B 84.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4). - BVerwG, 02.06.1999 - 8 B 84.99
Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Zentralkläranlagen - Verrechnung von …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01
Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der Vorschrift des § 10 Abs. 3 AbwAG entschieden hat, handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Privilegierungstatbestand, bei dessen Ausgestaltung dem Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum zukommt, der ihn nicht dazu verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 8 B 84.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4).
- BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03
Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten, …
Bei seiner Ausgestaltung, insbesondere der Entscheidung, wer auf welche Weise privilegiert wird, kommt dem Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum zu (BVerwG…, Beschluss vom 31. Mai 1999 - a.a.O., S. 3; Beschluss vom 6. Mai 2001 - BVerwG 9 B 12.01 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2005 - 9 A 3615/03
Verrechnung der Abwasserabgabe
Rn. 32 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 9 A 2055/99 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2001 - 9 B 12.01 - Köhler, Abwasserabgabengesetz, Kommentar 1999, § 10 Rdnr. 105 (öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit der Planung erforderlich); Berendes, a.a.O., S. 166, (verbindliche Planung erforderlich).Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2001 - 9 B 12.01 - Berendes, a.a.O., S. 166.
- VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330
Umfang des Verrechnungsanspruchs nach § 10 Abs. 4 AbwAG
Dem Gesetzgeber steht bei der Normierung der Verrechnungsmöglichkeiten ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, wobei er angesichts der Vielzahl möglicher Fallgestaltungen nicht verpflichtet ist, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 6. Mai 2001, 9 B 12/01 m.w.N., juris Nr. WBRE410007901).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3862/02
Voraussetzungen für die Annahme der Anpassung eines Abwasserbescheides; …
OVG NRW, Urteil vom 13.12.2000 - 9 A 2055/99 -, ZfW 2001, 257, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 6.5.2001 - 9 B 12.01 -. - VG Magdeburg, 09.09.2014 - 9 A 16/13
Anforderungen an das Betreiben einer Abwasseranlage
Hierfür ist mit dem Bundesverwaltungsgericht nichts ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.05.2001 - 9 B 12/01 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2000 - 9 A 2055/99 - beide juris). - VG Aachen, 22.08.2008 - 7 K 397/07 Rn. 26 vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2003 - 22 B 99.3330 - juris; allgemein zum Verhältnis von § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG siehe BVerwG, Beschluss vom 06. Mai 2001 - 9 B 12.01 - juris; Köhler/Meyer, Abwasserabgabengesetz, 2. Auflage 2006, § 10 Rn. 127 m.w.N.; Kotulla, Abwasserabgabengesetz, Kommentar, 2005, § 10 Rn. 84,.
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