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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2891
BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81 (https://dejure.org/1983,2891)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1983 - 9 B 1277.81 (https://dejure.org/1983,2891)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1983 - 9 B 1277.81 (https://dejure.org/1983,2891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Formlose Anhörung - Protokollierung von Angaben - Mündliche Verhandlung - Sitzungsniederschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 949
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68

    Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81
    Denn der Kläger ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht als "Partei" vernommen worden ( §§ 96, 98 VwGO, 450 ff. ZPO); es handelte sich vielmehr um eine formlose Anhörung ( § 86 Abs. 3 VwGO) zum Zwecke der Aufklärung eines noch nicht klar und vollständig vorgetragenen Sachverhalts, für die eine Wiedergabe in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung ( § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO) nicht vorgeschrieben ist (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 22.68 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

    Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 …und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

    Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 …und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte - …

    Im übrigen brauchten diese Angaben nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen zu werden (Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 50.08

    Vorliegen einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Frage des revisiblen …

    Dafür ist eine Wiedergabe in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben (Beschlüsse vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 und vom 18. November 2004 - BVerwG 10 B 17.04 juris ).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 49.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle mangelnder Bedeutung …

    Dafür ist eine Wiedergabe in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben (Beschlüsse vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 und vom 18. November 2004 - BVerwG 10 B 17.04 juris ).
  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung; …

    Zu den Umständen, die gemäß § 105 VwGO i. V. m. § 160 Abs. 1 bis 3 ZPO von Gesetzes wegen notwendig protokolliert werden müssen, gehört der Sachvortrag der Beteiligten im Rahmen einer formlosen Anhörung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht (…BVerwG, Beschl. v. 18. November 2004 - 10 B 17/04 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 8. April 1983 - 9 B 1277/81 - , juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines …

    Die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist - wie sich schon aus § 86 Abs. 3 VwGO ergibt - jedenfalls nicht von vornherein ungeeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - NJW 1981, 1748; vgl. auch Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

    Diese fällt nicht unter die gemäß § 105 VwGO entsprechend geltende Vorschrift des § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO über die Feststellung der Aussagen einer vernommenen Partei im Protokoll (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 22.68 - ; Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ).
  • OVG Bremen, 23.01.2025 - 1 LA 8/24

    Protokoll; Protokollberichtigung; Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen …

    Rn. 23 Die persönliche Anhörung eines Klägers ist grundsätzlich nicht anders zu behandeln als dessen Sachvortrag, der die vorbereitenden Schriftsätze ergänzt und grundsätzlich nicht im Protokoll wiedergegeben werden muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.04.1983 - 9 B 1277.81, juris Rn. 3, Beschl. v. 17.10.1990 - 2 B 158.89, juris Rn. 2 …und Beschl. v. 18.11.2004 - 10 B 17.04, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.05.1992 - 2 B 83.92

    Verwertung der mündlichen Erläuterungen eines zuständigen Abteilungsleiters der …

    Es handelte sich ersichtlich um eine formlose, "informatorische" Anhörung des Abteilungsleiters in der mündlichen Verhandlung zum Zwecke der Aufklärung eines noch nicht ausreichend vorgetragenen Sachverhalts, die einer Aufnahme in die Sitzungsniederschrift nicht bedurfte (vgl. Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ), gleichwohl aber zur richterlichen Überzeugungsbildung beitragen konnte (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 23.90 - ).
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