Rechtsprechung
| BVerwG, 15.06.1989 - 9 B 128.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit und Vernichtbarkeit verfahrensfehlerhaft zustande gekommener oder sachlich unrichtiger gerichtlicher Entscheidungen - Beteiligung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.1989 - 13 A 69/87
- BVerwG, 15.06.1989 - 9 B 128.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88
Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör - …
Auszug aus BVerwG, 15.06.1989 - 9 B 128.89
mit dem das Oberverwaltungsgericht die Berufung zuläßt, nicht deshalb unwirksam ist, weil er auf eine unzulässige Beschwerde hin ergangen ist (Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6).Einer der Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern unwirksam ist (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Mai 1988 a.a.O.), liegt aber nicht vor, wenn das Berufungsgericht die Rechtzeitigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesbeauftragten entgegen den Bedenken des Klägers gegen die Wirksamkeit seiner förmlichen Beteiligung am Verfahren bejaht und eine die Berufung zulassende Beschwerdeentscheidung zur Sache trifft.
- BVerwG, 12.12.1997 - 9 B 1141.97
Indizierte Unzulässigkeit einer fehlerhaften Berufungszulassung im …
Diese Frage ist jedoch nicht klärungsbedürftig, denn sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschlüsse vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -, vom 15. Juni 1989 - BVerwG 9 B 128.89 - …und vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 Nr. 6 = BayVBl 1988, S. 570 sowie BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 1990 - 2 BvR 991/88 -). - BVerwG, 12.12.1997 - 9 B 1142.97
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsgrundsätzlichkeit bei der Frage nach der …
Diese Frage ist jedoch nicht klärungsbedürftig, denn sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschlüsse vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -, vom 15. Juni 1989 - BVerwG 9 B 128.89 - …und vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 Nr. 6 = BayVBl 1988, S. 570 sowie BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 1990 - 2 BvR 991/88 -).
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