Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf die Zustellung oder Zusendung von Abschriften der Sitzungsniederschrift - Angriffe gegen die Beweiswürdigung der Vorinstsnz im Revisionsverfahren - Umfang der klägerischen Mitwirkungspflicht zur Verschaffung rechtlichen Gehörs - ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 29.04.1982 - IV 3 E 7330/82
- BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82
In Wirklichkeit greift die Beschwerde vielmehr die Beweiswürdigung der Vorinstsnz an, ohne insoweit einen im Revisionsverfahren beachtlichen Mangel aufzuzeigen (vgl. dazu Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]). - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82
Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] und vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - VI C 49/68]). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82
Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] und vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - VI C 49/68]). - BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69
Rechtsmittel/Rechtsmittelbelehrung; Rechtsanwalt/Rechtsunkenntnis; …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82
Mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, allein aufgrund des Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht einzureichen (Beschlüsse vom 26. Mai 1975 BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ). - BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74
Notwendigkeit der fristgemäßen Anfechtung der Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82
Mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, allein aufgrund des Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht einzureichen (Beschlüsse vom 26. Mai 1975 BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
- BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Anerkennung in Frankreich - Bindungswirkung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
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