Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1997 - 9 B 15.97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,23157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Verletzung der Aufklärungspflicht - Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.09.1996 - 11 B 94.525
- BVerwG, 06.05.1997 - 9 B 15.97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1997 - 9 B 15.97
Nicht zum Verfahrensrecht in diesem Sinne gehören demnach die Regeln und Grundsätze, die nicht den äußeren Verfahrensablauf, sondern den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung bestimmen (vgl. dazu Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
- BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15
Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan
Damit zeigt sie aber keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 9 B 15.97 - juris Rn. 4). - BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches …
Die angeblich fehlerhafte Anwendung von Regeln und Grundsätzen, die nicht den äußeren Verfahrensablauf, sondern die materielle Rechtsanwendung bestimmen (error in iudicando), vermögen einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO demgegenüber grundsätzlich nicht zu begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f., vom 6. Mai 1997 - 9 B 15.97 - juris Rn. 4 …und vom 12. Januar 2017 - 5 B 41.16 D - juris Rn. 2). - BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 41.16
Relevanz des Grades der Beschleunigungsbedürftigkeit des Ausgangsverfahrens im …
Die angeblich fehlerhafte Anwendung von Regeln und Grundsätzen, die nicht den äußeren Verfahrensablauf, sondern die materielle Rechtsanwendung bestimmen (error in iudicando), vermögen einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO demgegenüber grundsätzlich nicht zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 9 B 15.97 - juris Rn. 4 m.w.N.).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.