Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende Rechtfertigung für einen Asylanspruch bei zentralen Widersprüchen und Ungereimtheiten im Vortrag - Nichtfolgen einer Beweisanregung zur Erhebung von Zeugenbeweisen, um zu Klären ob der Asylantragsteller noch vom syrischen Geheimdienst gesucht wird - ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 04.03.1991 - 2 L 656/91
- BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81
Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).Hierzu gehört, daß der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - a.a.O.;… vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.).
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).Hierzu gehört, daß der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - a.a.O.; vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
In Wahrheit greift der Kläger mit der Gehörsrüge die Würdigung des Beweisergebnisses durch die Vorinstanz an, ohne revisionsgerichtlich nachprüfbare Fehler der Beweiswürdigung, insbesondere einen Verstoß gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]), darzutun.
- BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Ist - wie hier - die Schilderung, die der Asylkläger von seinem persönlichen Verfolgungsschicksal gibt, in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich, so braucht das Tatsachengericht - auch substantiierten - Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachzugehen, sondern kann die Klage ohne Beweisaufnahme abweisen (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199). - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Das Gericht ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87). - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
- BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
Hinweispflicht und Erörterungspflicht des Gerichts - Anforderungen an die …
Das ist aber der Fall, wenn der Vortrag über die in seine persönliche Sphäre fallenden Ereignisse nach Auffassung des Tatsachengerichts unzutreffend oder in sich widersprüchlich ist (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212; Beschluß vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 9 B 151.91 -). - BVerwG, 16.08.1995 - 9 B 351.95
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Erwerb der deutschen …
Unter diesen Umständen brauchte das Berufungsgericht der diesem Vortrag diametral entgegenstehenden Behauptung im Beweisantrag, die deutsche Sprache sei innerhalb der Familie gebraucht worden, obwohl dies gefährlich gewesen sei, nicht nachzugehen (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212; Beschluß vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 9 B 151.91 -).
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