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| BVerwG, 29.05.1996 - 9 B 155.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung über die Einlegung der Berufung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 58 Abs. 1 § 124 Abs. 2 S. 1, S. 2
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsmittelbelehrung über die Einlegung der Berufung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.05.1995 - 12 K 93.0253
- VGH Bayern, 13.12.1995 - 24 B 95.3069
- BVerwG, 29.05.1996 - 9 B 155.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 72
- DÖV 1996, 921
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.09.1954 - IV B 8.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 9 B 155.96
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon zu den Vorschriften des § 35 und des § 53 MRVO 165 entschieden, daß es ausreichte, wenn in der Rechtsmittelbelehrung das Landesverwaltungsgericht als das für die Erhebung der Anfechtungsklage maßgebende Gericht angegeben wurde, und es eines Hinweises nicht bedurfte, daß die Frist auch durch eine rechtzeitige Einreichung der Klageschrift bei der Verwaltungsbehörde gewahrt werde (Beschluß vom 17. September 1954 - BVerwG 4 B 8.54 - BVerwGE 1, 192). - BVerwG, 22.08.1974 - I B 44.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 9 B 155.96
In gleicher Weise ist hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrung für die Einlegung eines Widerspruchs ( § 58 Abs. 1, § 70 Abs. 1 VwGO) geklärt, daß es genügt, wenn die Behörde angegeben wird, die den Verwaltungsakt erlassen hat, und ein Hinweis darauf entbehrlich ist, daß die Frist auch dann gewahrt wird, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei der Behörde eingeht, die über den Widerspruch zu entscheiden hat (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 44.74 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 28).
- BVerwG, 10.08.2010 - 6 B 16.10
Beteiligungsfähigkeit politischer Parteien
Rn. 5 Dieser Frage kommt keine Grundsatzbedeutung zu, weil sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und anhand der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Weiteres im verneinenden Sinne beantworten lässt, so dass es ihr an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit fehlt (vgl. allgemein: Beschlüsse vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 266.94 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 2 S. 4 und vom 29. Mai 1996 - BVerwG 9 B 155.96 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 66 S. 4). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2006 - L 3 RJ 96/03 Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht, der sich der Senat anschließt, jedoch nicht im Hinblick auf die Möglichkeit der Klageerhebung bei einer der in § 91 SGG genannten Behörden; denn bei letzterer handelt es sich nicht um einen gleichwertigen Regelweg, sondern lediglich um eine Ausnahme (BSG, Urteil vom 25.01.1984, 9a RV 2/83; BSGE 51, 202; SozR 3-1500 § 67 Nr. 13; BVerwG NVwZ-RR 97, 72; Meyer- Ladewig, SGG, § 66 Rdm.
- VGH Bayern, 27.06.2011 - 11 ZB 11.1362
Bestandskräftig abgelehnter Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wies das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. Mai 1996 (Az. 9 B 155.96) zurück. - LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - L 6 R 1645/05 Überzeugend wäre die Annahme eines "zweiten Regelweges" bezogen auf den Zugang zur zweiten Gerichtsinstanz nicht, was auch die dem Urteil des BSG vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - SozR 1500 § 84 Nr. 1 und dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1976 - 9 B 155/96 - NVwZ-RR 1997, 72 zugrunde liegenden Sachverhalte belegen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2002 - 16 B 490/02
Antrag auf Zulassung der Berufung
Ähnlich BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 1974 - 1 B 44.74 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 28, und vom 29. Mai 1996 - 9 B 155.96 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 66; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 16 S 2235/93 -, VGHBW-Ls 1994 Beilage 1, B 2.
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