Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der deutschen Volkszugehörigkeit kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - Bekenntnisunfähigkeit von Kindern - Erheblichkeit des späteren bekenntnisähnlichen Verhaltens eines frühgeborenen Kindes
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.02.1988 - 24 B 83 A.2527
- BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt dabei nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat, sondern ist nur dann gegeben, wenn es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330, 361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]. - BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
In diesem Falle könnte sich mangels Vorliegens eines unmittelbaren Bekenntnissachverhalts ein eigenes subjektives Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum nur im Wege der Indizwirkung mittelbar ergeben, wenn in seiner Person vorhandene objektive Merkmale im Sinne des § 6 BVFG hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen würden (vgl. BVerfGE 59, 128, 158: Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]). - BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
In diesem Falle könnte sich mangels Vorliegens eines unmittelbaren Bekenntnissachverhalts ein eigenes subjektives Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum nur im Wege der Indizwirkung mittelbar ergeben, wenn in seiner Person vorhandene objektive Merkmale im Sinne des § 6 BVFG hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen würden (vgl. BVerfGE 59, 128, 158: Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
- BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81
Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
In diesem Falle könnte sich mangels Vorliegens eines unmittelbaren Bekenntnissachverhalts ein eigenes subjektives Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum nur im Wege der Indizwirkung mittelbar ergeben, wenn in seiner Person vorhandene objektive Merkmale im Sinne des § 6 BVFG hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen würden (vgl. BVerfGE 59, 128, 158: Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 171 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]). - BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87
Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
Bei zu dieser Zeit bekenntnisunfähigen Kindern ist auf die Bekenntnislage der Eltern bzw. des prägenden Elternteils abzuheben (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
Das ist bereits im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu berücksichtigen (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153). - BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
Hinsicht Rückschlüsse darauf zulassen kann, ob bei den Eltern oder einem Elternteil eine solche Bekenntnislage infolge eines früheren Bekenntnisses gegeben war (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50). - BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmangel, …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es für die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abzulegen, darauf ankommt, ob der jeweilige Antragsteller im maßgebenden Zeitpunkt für ein solches Bekenntnis reif genug war, und zwar auch dann, wenn er nach seinem Heimatrecht noch nicht volljährig war (Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33 - sowie Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -). - BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 54.87
Volljährigkeit des Ausweisbewerbers als Voraussetzung der Fähigkeit zu einem …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es für die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abzulegen, darauf ankommt, ob der jeweilige Antragsteller im maßgebenden Zeitpunkt für ein solches Bekenntnis reif genug war, und zwar auch dann, wenn er nach seinem Heimatrecht noch nicht volljährig war (Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33 - sowie Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -).
- BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - …
Eine Ausreise aus Ungarn trotz herausgehobener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Position ist offensichtlich kein Indiz für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum (Beschluß vom 3. Juni 1988 - BVerwG 9 B 158.88 -).Diesen Entscheidungen sowie weiteren Beschlüssen (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1988 - BVerwG 9 B 158.88 - vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; vom 25. Mai 1989 - BVerwG 9 B 6.89 - IFLA 1990, 48; vom 16. Januar 1991 - BVerwG 9 B 224.90 -) liegen unter Berücksichtigung der oben angeführten (weiteren) höchstrichterlichen Rechtsprechung - unausgesprochen - allgemeine Erwägungen zugrunde, aus denen sich für die hier zu entscheidende Frage, wann der Behörde bei Herleitung der deutschen Volkszugehörigkeit aus Indizien ein zur Ausweiseinziehung berechtigender Rechtsfehler unterlaufen ist, folgende Grundsätze ergeben:.
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