Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Prüfung der regionalen Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Darlegung des angeblich abweichenden Rechtssatzes - Verstoß gegen das Gebot der freien Beweiswürdigung - Rüge unzureichender Sachverhaltsaufklärung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 17.10.1995 - 11 L 1226/92
- BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89
Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
Der von der Beschwerde zu Unrecht erhobene Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Möglichkeit einer Trennung von anlaßbedingter Verfolgung einerseits und an die Volkszugehörigkeit anknüpfender Verfolgung andererseits nicht ausreichend geprüft, vermag schließlich auch weder eine Divergenz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) noch die Rüge unzureichender Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) noch den geltend gemachten Verstoß gegen das Gebot der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zu begründen. - BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
In seinem zur Frage einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei und zu den Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative ergangenen Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - hat der beschließende Senat ergänzend ausgeführt: Leitet der Asylsuchende seine Betroffenheit aus einer ihm drohenden Gruppenverfolgungsgefahr ab, so kann die "reale" Möglichkeit neuerlicher Nachstellungen durch den Verfolgerstaat am Ort einer inländischen Fluchtalternative nur dann bejaht werden, wenn sich die mangelnde Sicherheit aus dem festgestellten Schicksal von Gruppenmitgliedern ableiten läßt; auch in diesem Zusammenhang ist nicht allein auf die Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen abzustellen, sondern die Größe der betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen. - BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
Soweit die Beschwerde beanstandet, daß das Berufungsgericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105) nicht untersucht habe, ob bei der Beurteilung der Verfolgungsgefahr für Kurden in der Türkei zwischen anlaßbedingter Verfolgung und Verfolgung allein wegen der Volkzugehörigkeit überhaupt "realitätsgerecht" getrennt werden könne, wendet sie sich gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, ohne in diesem Zusammenhang eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufzuwerfen. - BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
Asylrecht: Kurden in der Türkei, Unterscheidung zwischen einer Verfolgung allein …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
Auf den Senatsbeschluß vom 7. Februar 1996 - BVerwG 9 B 27.96 -, in dem der beschließende Senat bereits auf das weitgehend gleiche Vorbringen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers eingangen ist, wird verwiesen.
- BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 229.96
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen …
Dies hat der Senat mit seinen Beschlüssen vom 7. Februar 1996 und 17. Juli 1996 - BVerwG 9 B 27.96 und 9 B 160.96 -, mit denen weitgehend gleich begründete Beschwerden der Prozeßbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen worden sind, im einzelnen dargelegt.
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