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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04   

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https://dejure.org/2004,50109
VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04 (https://dejure.org/2004,50109)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23.09.2004 - 9 B 165/04 (https://dejure.org/2004,50109)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23. September 2004 - 9 B 165/04 (https://dejure.org/2004,50109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 19.07.1999 - 9 M 2622/99

    Erhöhte Abwassergebühren für Starkverschmutzer; Abwassergebühr, erhöhte; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    So sind die Beseitigung biologisch abbaubarer Kohlenstoffverbindungen hauptsächlich Belüftungsleistungen und -aufwand maßgeblich (OVG Lüneburg, B. v. 19.07.1999, 9 M 2622/99 , Nds.VBl. 2000, 68, 69).

    Da der Wert einer Leistung im Bereich der Abwasserbeseitigung aber nicht losgelöst von den Kosten beurteilt werden kann, weil, je mehr Kosten für die Leistungserbringung aufgewendet werden müssen, desto höher der Wert ist, welcher der Leistungserbringung im Geschäftsverkehr regelmäßig beigemessen wird (…Schulte/ Wiesemann, a. a. O., § 6 Rn. 49; OVG Lüneburg, B. v. 19.07.1999, a. a. O.), dürfte am ehestes ein solcher Maßstab den dargestellten Anforderungen gerecht werden, der sowohl den Verschmutzungsgrad des Abwassers als auch die Kosten der Abwasserreinigung berücksichtigt.

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    Zwar ist auch für die Bemessung der Starkverschmutzergebühr keine strikte Orientierung an den dadurch verursachten Kosten zu verlangen (dazu BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, 11 C 7/00 , NVwZ 2002, 199, 201; OVG Lüneburg, B. v. 29.10.2003, 9 LA 269/03 , NVwZ-RR 2004, 678, 679).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    Eine Verpflichtung zur Einführung eines Starkverschmutzerzuschlages dürfte jedoch selbst bei Beachtung vorstehender Prinzipien dann nicht in Betracht kommen, wenn lediglich einzelne Benutzer der öffentlichen Abwassereinrichtung Abwasser zuführen, welches die in den Einleitungsbedingungen vorgesehenen Grenzwerte überschreitet (zum Grundsatz der Typisierung im Abgabenrecht BVerwG, B. v. 28.03.1995, 8 N 3/93 , NVwZ-RR 1995, 594, 595; B. v. 05.11.2001, 9 B 50/01 , NVwZ-RR 2002, 217, 219).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    Eine Verpflichtung zur Einführung eines Starkverschmutzerzuschlages dürfte jedoch selbst bei Beachtung vorstehender Prinzipien dann nicht in Betracht kommen, wenn lediglich einzelne Benutzer der öffentlichen Abwassereinrichtung Abwasser zuführen, welches die in den Einleitungsbedingungen vorgesehenen Grenzwerte überschreitet (zum Grundsatz der Typisierung im Abgabenrecht BVerwG, B. v. 28.03.1995, 8 N 3/93 , NVwZ-RR 1995, 594, 595; B. v. 05.11.2001, 9 B 50/01 , NVwZ-RR 2002, 217, 219).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03

    Ermittlungsgrundsätze für die Kosten öffentlicher Einrichtungen; Zulässigkeit der …

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    Zwar ist auch für die Bemessung der Starkverschmutzergebühr keine strikte Orientierung an den dadurch verursachten Kosten zu verlangen (…dazu BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, 11 C 7/00 , NVwZ 2002, 199, 201; OVG Lüneburg, B. v. 29.10.2003, 9 LA 269/03 , NVwZ-RR 2004, 678, 679).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 9/99

    Benutzungsgebühren für Abwasseranlage; Berechnung nach Abwassermenge; Erhebung …

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.09.2004 - 9 B 165/04
    Es kann hier dahinstehen, ob es das abgabenrechtliche Äquivalenzprinzip oder der Gleichheitssatz in seiner landesrechtlichen Ausprägung als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit gebieten, für die Einleitung von stark verschmutzten Abwässern (Gebühren-)Zuschläge zu erheben (so wohl OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.2000, 2 L 9/99 , KStZ 2001, 51).
  • VG Aachen, 07.10.2016 - 7 K 1721/16

    Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag

    Rn. 25 Vgl. SächsOVG, Urteil vom 18.12.2013 - 5 D 18/07 -, juris Rn. 397; Urteil vom 29.05.2009 - 5 D 20/06 -, juris Rn. 205; VGH BW, Beschluss vom 05.11.2007 - 2 S 2921/06 -, juris Rn. 11; VG Minden, Urteil vom 29.09.2005 - 9 K 518/05 -, juris Rn. 28 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 23.09.2004 - 9 B 165/04 -, juris Rn. 19; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 760a ff. (Stand: März 2014); Schulte/Wiesemann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 378 m.w.N. (Stand: März 2008).
  • VG Köln, 25.05.2011 - 14 L 19/11

    Vereinbarkeit eines Starkverschmutzerzuschlag i.R. von kommunalen …

    Rn. 12 Vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 B 266/08 - juris; Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 23. September 2004 - 9 B 165/04 - juris.
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