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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 27.06.2019

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2020 - 9 B 17.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19491
BVerwG, 27.05.2020 - 9 B 17.19 (https://dejure.org/2020,19491)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 9 B 17.19 (https://dejure.org/2020,19491)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 (https://dejure.org/2020,19491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets als einheitliche öffentliche Einrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 KAG RP
    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets als einheitliche öffentliche Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision; Unzulässigkeit der Beschränkung der Revision auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente; Berücksichtigung der fehlenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets als einheitliche öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2020 - 9 B 17.19
    Der durch den Beitrag ausgeglichene Sondervorteil besteht in dieser Konstellation in der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer öffentlichen Verkehrsanlage, die Teil einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 55 ff.).

    Jedoch dürfen keine Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand zusammengeschlossen werden, falls dies zu einer auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führen würde (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 a.a.O. Rn. 63 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Ein solcher (einfacher) Vorteil besteht bei Grundstücken, bei denen sich der Vorteil der Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt (…Senatsurteil vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 - Rn. 30, juris; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 - Rn. 4, juris).
  • OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25

    Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straßenausbaubeitragsrecht findet das kommunale Gestaltungsermessen seine verfassungsrechtlichen Grenzen jedenfalls dort, wo die daraus folgende Umverteilung der Einrichtungskosten sachlich nicht gerechtfertigt ist, weil die Gebührenpflichtigen daraus keinen konkreten Sondervorteil mehr ziehen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 BvR 668/10, BVerfGE 137, 1-29, Rn. 51 ff.; 63 ff.;… BVerwG, Beschl. v. 19.04.2021 - 9 B 43/20, juris Rn. 4; Beschl v. 27.05.2020 - 9 B 17.19, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen …

    Ein solcher (einfacher) Vorteil besteht bei Grundstücken, bei denen sich der Vorteil der Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt (…Urteil des Senats vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Im Ausbaubeitragsrecht ist diese besondere Beziehung darin begründet, dass diese bestimmten Grundstücke sich von allen anderen darin unterscheiden, dass aufgrund ihrer räumlich engen Beziehung zur Einrichtung erfahrungsgemäß angenommen werden kann, dass von ihnen aus die Verkehrseinrichtung im stärkeren Umfang in Anspruch genommen werden kann als von anderen Grundstücken und dass dies zu einer Steigerung ihres Gebrauchswertes führt, die für die anderen Grundstücke nicht in vergleichbarer Weise eintritt (…vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Ls 3-5 und Rn. 52 ff. m. w. N. …und vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris Rn. 30;… Beschluss vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 -?, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 9 B 43.20

    Abrechnungseinheit bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

    Jedoch dürfen keine Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand zusammengeschlossen werden, falls dies zu einer auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führen würde (BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 63 ff.; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 9 B 44.20

    Heranziehung des Grundstückeigentümers zu einem Beitrag für den Ausbau einer …

    Jedoch dürfen keine Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand zusammengeschlossen werden, falls dies zu einer auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führen würde (BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 63 ff.; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 - juris Rn. 4).
  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

    Jedoch dürfen keine Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand zusammengeschlossen werden, falls dies zu einer mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führen würde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -, Rn. 63 ff.; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 -, Rn. 4; OVG RP…, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6 A 11666/19.OVG -, Rn. 16, 19; alle juris).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19065
VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19 (https://dejure.org/2019,19065)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.06.2019 - 9 B 17/19 (https://dejure.org/2019,19065)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 9 B 17/19 (https://dejure.org/2019,19065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2013 - 9 B 32.13

    Möglichkeit der alleinigen Begründung von Erschließungs-(oder …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19
    Rechtliche Bedenken bestehen hieran angesichts des mit der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbundenen zusätzlichen Aufwands und des insoweit bestehenden Beurteilungsspielraums der Schulaufsichtsbehörde nicht (vgl. VG Schleswig, B. v. 01.08.2012 - 9 B 32/13 - und B. v. 14.05.2013 - 9 B 8/13 -).
  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18

    Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen des passiven Schallschutzes; Rechtsschutz …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19
    Dann jedoch verbietet sich diesbezüglich auch die Annahme eines Härtegrundes im Sinne von Ziff. 1.3 des Aufnahmeerlasses (vgl. hierzu zuletzt VG Schleswig, B. v. 09.08.2018 - 9 B 25/18 -, n. v.; B. v. 26.06.2018 - 9 B 14/18 -, n. v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19
    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und v. 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05

    Schulrecht, Orientierungsstufe, Versetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19
    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und v. 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris).
  • BVerwG, 20.11.2011 - 9 B 24.11

    Möglichkeit der Gleichsetzung der Formulierung 'angefangener Kalendermonat' mit …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19
    Es steht außer Zweifel, dass auch der jeweilige Schulleiter bzw. die Schulleiterin die in jeder Beziehung gebotene Neutralität gewährleisten kann (vgl. OVG Schleswig, B. v. 23.05.2016 - 3 LA 21/16 -: Beschluss der Kammer vom 19.07.2011 - 9 B 24/11 -).
  • VG Schleswig, 14.07.2023 - 9 B 23/23

    Aufnahme in die weiterführende Schule

    Dies rechtfertigt eine Reduzierung der Lerngruppen auf grundsätzlich 26 Schülerinnen und Schüler (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 26. September 2011 - 3 MB 46/11 -, n. v.; VG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 9 B 17/19 -, juris Rn. 9), also vorliegend auf insgesamt 78 Schülerinnen und Schüler.

    Rechtliche Bedenken bestehen hieran angesichts des mit der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbundenen zusätzlichen Aufwands und des insoweit bestehenden Beurteilungsspielraums der Schulaufsichtsbehörde nicht (…vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 12. Juli 2016 - 9 B 22/16 -, juris Rn. 9; und vom 27. Juni 2019 - 9 B 17/19 -, juris, Rn. 9, m.w.N.).

    Es steht außer Zweifel, dass auch der jeweilige Schulleiter bzw. die Schulleiterin die in jeder Beziehung gebotene Neutralität gewährleisten kann (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 3 LA 21/16 -, n. v.: VG Schleswig, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 9 B 24/11 -, n. v.;… vom 12. Juli 2016 - 9 B 22/16 -, juris Rn. 20; vom 27. Juni 2019 - 9 B 17/19 - juris, Rn. 24).

  • VG Schleswig, 30.07.2026 - 9 B 30/26

    Schulrecht

    Dies rechtfertigt eine Reduzierung der Lerngruppen auf grundsätzlich 26 Schüler (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2011 - 3 MB 46/11 -, n. v.; VG Schleswig, Beschluss vom 27.06.2019 - 9 B 17/19 -, juris Rn. 9 ), also bei der vierzügigen 5. Jahrgangsstufe der Antragsgegnerin vorliegend auf insgesamt 104 Schüler.

    Rechtliche Bedenken bestehen hieran angesichts des mit der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbundenen zusätzlichen Aufwands und des insoweit bestehenden Beurteilungsspielraums der Schulaufsichtsbehörde nicht (…vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 12.07.2016 - 9 B 22/16 -, juris Rn. 9 ; und vom 27.06.2019 - 9 B 17/19 -, juris Rn. 9 , m. w. N).

    Anders als der Antragsteller bemängelt, handelt es sich dabei um keine unzulässige Doppelzählung, sondern im oben dargestellten ersten Schritt um eine Reduktion der Kapazität wegen eines erhöhten sonderpädagogischen Aufwandes und im zweiten Schritt um die teilweise (Vorab-)Belegung der Gesamtkapazität durch die zugewiesenen Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf (…vgl. die Nrn. 1.1, 1.2 zweiter Spiegelstrich, 1.4 sowie 2.1 des "Aufnahmeerlasses" sowie VG Schleswig, Beschlüsse vom 14.07.2023 - 9 B 23/23 -, Rn. 9 , juris;… vom 12.07.2016 - 9 B 22/16 -, juris Rn. 9 und vom 27.06.2019 - 9 B 17/19 -, juris, Rn. 9 ).

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