Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Asylrechtliche Bedeutung einer Beeinträchtigung der Religionsfreiheit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.10.1984 - 2 BvR 1987/83
Asylanerkennung - Glaubensangehörigkeit - Antrag auf Verlängerung des Reisepasses …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
Dies gilt auch für den Hinweis der Beschwerde auf Diskriminierungen beim Ausfüllen gewisser Formulare, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1984 - 2 BvR 1987/83 - nicht die Intensität und Schwere asylrechtlich erheblicher politischer Verfolgung erreichen. - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
Die von ihr in bezug auf die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Relgionsausübung asylrechtlich erheblich sind, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - und BVerwG 9 C 16.85 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341, [357, 358]) grundsätzlich beantwortet hat. - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
In diesen ist - wie die Beschwerde zutreffend darlegt - u.a. ausgeführt, daß zugunsten eines Asylsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt; ein vorverfolgter Asylsuchender muß als Asylberechtigter schon dann anerkannt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - [BVerwGE 70, 169]). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
Die von ihr in bezug auf die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Relgionsausübung asylrechtlich erheblich sind, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - und BVerwG 9 C 16.85 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341, [357, 358]) grundsätzlich beantwortet hat. - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 17.85
Die von ihr in bezug auf die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Relgionsausübung asylrechtlich erheblich sind, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - und BVerwG 9 C 16.85 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341, [357, 358]) grundsätzlich beantwortet hat.
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
121, Ratingen-Tiefenbroich -- gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1986 -- 9 B 17.85 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. November 1984 -- 19 A 10962/82 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. April 1982 -- 17 K 12444/80 -, d) den Beschluß des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 15. September 1980 -- Pak.-S-17.755 -, - 2 BvR 478/86 - 2. des Herrn A .Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1986 -- 9 B 17.85 -- wird damit gegenstandslos.
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