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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1981 - 9 B 1977.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2940
BVerwG, 21.01.1981 - 9 B 1977.80 (https://dejure.org/1981,2940)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1981 - 9 B 1977.80 (https://dejure.org/1981,2940)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 9 B 1977.80 (https://dejure.org/1981,2940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter - Sachlage in Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Begründetheit einer Verpflichtungsklage - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2026 - 9 S 454/24

    Zum Anknüpfungspunkt der Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente nach der …

    Rn. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen üblicherweise der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.1981 - 9 B 1977.80 -, juris;… Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, juris Rn. 41 m. w. N).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 B 169.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei Klagen auf Anerkennung als Asylberechtigter, wie bei Verpflichtungsklagen allgemein, die Sachlage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 23; Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 43.88 -).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 B 168.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei Klagen auf Anerkennung als Asylberechtigter, wie bei Verpflichtungsklagen allgemein, die Sachlage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 23; Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 43.88 -).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 B 170.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei Klagen auf Anerkennung als Asylberechtigter, wie bei Verpflichtungsklagen allgemein, die Sachlage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 23; Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 43.88 -).
  • VG Ansbach, 19.02.1992 - AN 17 K 91.44245

    Anspruch auf politisches Asyl eines rumänischen Staatsangehörgen ; Vorliegen …

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  • BVerwG, 01.08.1986 - 9 B 109.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Es ist geklärt, daß bei Klagen auf Anerkennung als Asylberechtigter die Sachlage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 23).
  • BVerwG, 22.05.1986 - 9 B 100.86

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Maßgeblichkeit der Sachlage im …

    Dies folgt daraus, daß ein Asylsuchender nur dann und solange (vgl. § 16 Asylverfahrensgesetz) einen Anspruch auf Gewährung von Asyl und damit auf die im Rechtsstreit erstrebte Anerkennung als Asylberechtigter hat, als er im Herkunftsland politische Verfolgung befürchten muß (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 § 28 Ausländergesetz Nr. 23).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 561.83

    Voraussetzungen für die Darlegung einer Divergenzrüge

    Zwar trifft es zu, daß das Berufungsgericht mit der durch seine Verweisung gemäß Art. 2 § 7 EntlG auf das erstinstanzliche Urteil übernommenen Ansicht des Verwaltungsgerichts, eine Asylklage sei prozessual als "ergänzte Anfechtungsklage" zu verstehen, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, das die Asylklage entsprechend dem mit ihr verfolgten Verpflichtungsbegehren als Verpflichtungsklage ansieht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - und vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 Nrn. 7 und 23 zu § 28 AuslG).
  • VG Ansbach, 22.01.1992 - AN 17 K 91.42844
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob einem Asylsuchenden politische Verfolgung droht, ist der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (BVerfGE 54, 341 (359 f.)); BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 23), wobei es zum Nachweis asylbegründender Vorgänge auBerhalf des Gastlandes ausreicht, daß sie glaubhaft gemacht werden (BVerwGE 55, 82 (86)).
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