Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1999 - 9 B 213.99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,25299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf Verfahrensfehler gerichteten Beschwerden - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage der Möglichkeit eines Verfolgungsverfahrens durch ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 20.12.1996 - 5 E 31434/94
- VGH Hessen, 09.12.1998 - 3 UE 1412/98
- BVerwG, 06.05.1999 - 9 B 213.99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1999 - 9 B 213.99
Die Darlegungen der Beschwerde erschöpfen sich vielmehr in einer Kritik an der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts; damit läßt sich ein Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO prinzipiell - und so auch hier - nicht begründen (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108).
- VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97
Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit, …
Rn. 73 Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang in der mündlichen Verhandlung beantragt hat, weiteren Beweis darüber zu erheben, dass nach wie vor Personen, namentlich WPE-Mitglieder, mit dem Vorwurf festgenommen und in Haft gehalten würden, sie seien an kriminellen Handlungen des DERG-Regimes beteiligt (Beweisantrag 1), war dieser Beweisantrag aus mehreren Gründen abzulehnen; zum einen verfügt der Senat infolge der in das Verfahren eingeführten Dokumente und Erkenntnisquellen, auf Grund der durchgeführten Beweisaufnahme in diesem Verfahren sowie auf Grund der Bearbeitung zahlreicher Klageverfahren betreffend Äthiopien (vgl. z.B. das Verfahren 3 UE 1412/98.A -- Urteil vom 09. Dezember 1998, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 06. Mai 1999 -- 9 B 213.99 --) über genügend eigene Sachkunde, um die mit dem Beweisantrag formulierte Frage ohne weitere Beweiserhebungen hinreichend sicher beurteilen zu können; zum anderen handelt es sich bei dem Beweisantrag um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, da keine konkreten Tatsachen in das Wissen der Zeugen und auskunftgebenden Stellen gestellt, sondern Wertungen und subjektive Einschätzungen nachgefragt werden sollen.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.