Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 KomVerf BB, § 8 AVBWasserV
Bestehen des Anschlusszwangs an die öffentliche Trinkwasserversorgung; Vermutung des Verbrauchs von Trinkwasser; Entstehung der Anschlusspflicht; Konkretisierung derselben für den Einzelfall - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 130a VwGO, § 12 KomVerf BB, § 8 AVBWasserV
Öffentliche Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlussverfügung; Hausanschluss; Verbindung zum häuslichen Leitungsnetz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 09.04.2014 - 5 K 529/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 48.11
Klageänderung; zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung; Anschluss- und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
Sie erschöpft sich nicht allein in der Duldung der (bloßen) Herstellung eines Hausanschlusses im Sinne des § 10 Abs. 1 AVBWasserV; vielmehr umfasst sie auch die Pflicht zur technischen Verbindung des Hausanschlusses mit dem häuslichen Leitungsnetz (vgl. ähnlich zur öffentlichen zentralen Schmutzwasserentsorgung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris, Rdnr. 59;… Beschluss vom 26. November 2012 - OVG 9 S 71.12 -, juris, Rdnr. 9;… Beschluss vom 21. Januar 2010 - OVG 9 N 1.09 - juris, Rdnr. 6; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 L 65/06 -, juris, Rdnr. 2) und die Pflicht zum Bestehenlassen des Hausanschlusses und seiner Verbindung mit dem häuslichen Leitungsnetz, ist also eine Dauerpflicht.Ebenso wie die satzungsrechtliche Anschlusspflicht hat die Anschlussverfügung nicht nur die Herstellung des Hausanschlusses zum Gegenstand, sondern auch dessen Verbindung mit dem häuslichen Leitungsnetz sowie das das Bestehenlassen des Hausanschlusses und dessen Verbindung zum häuslichen Leitungsnetz; die Anschlussverfügung ist ein Dauerverwaltungsakt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris, Rdnr. 60).
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07
Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
In Rechtskraft erwachsen gemäß § 322 ZPO lediglich die im Hinblick auf den Streitgegenstand ausgesprochenen Rechtsfolgen, nicht jedoch die einzelnen Tatsachen, präjudiziellen Rechtsverhältnisse und sonstigen Vorfragen, aus welchen das Gericht diese Rechtsfolge abgeleitet hat (BGH, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 239/07 -, BGHZ 183, 77;… juris, Rdnr. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 9 N 1.09
Zulassung der Berufung; Androhung der Ersatzvornahme bei Anschlusszwang; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
Sie erschöpft sich nicht allein in der Duldung der (bloßen) Herstellung eines Hausanschlusses im Sinne des § 10 Abs. 1 AVBWasserV; vielmehr umfasst sie auch die Pflicht zur technischen Verbindung des Hausanschlusses mit dem häuslichen Leitungsnetz (vgl. ähnlich zur öffentlichen zentralen Schmutzwasserentsorgung: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris, Rdnr. 59;… Beschluss vom 26. November 2012 - OVG 9 S 71.12 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 21. Januar 2010 - OVG 9 N 1.09 - juris, Rdnr. 6; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 L 65/06 -, juris, Rdnr. 2) und die Pflicht zum Bestehenlassen des Hausanschlusses und seiner Verbindung mit dem häuslichen Leitungsnetz, ist also eine Dauerpflicht. - OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 L 65/06
Zur Pflicht, sich an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
Sie erschöpft sich nicht allein in der Duldung der (bloßen) Herstellung eines Hausanschlusses im Sinne des § 10 Abs. 1 AVBWasserV; vielmehr umfasst sie auch die Pflicht zur technischen Verbindung des Hausanschlusses mit dem häuslichen Leitungsnetz (vgl. ähnlich zur öffentlichen zentralen Schmutzwasserentsorgung: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris, Rdnr. 59;… Beschluss vom 26. November 2012 - OVG 9 S 71.12 -, juris, Rdnr. 9;… Beschluss vom 21. Januar 2010 - OVG 9 N 1.09 - juris, Rdnr. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 L 65/06 -, juris, Rdnr. 2) und die Pflicht zum Bestehenlassen des Hausanschlusses und seiner Verbindung mit dem häuslichen Leitungsnetz, ist also eine Dauerpflicht. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2012 - 9 S 71.12
Ordnungspflichtigkeit des Nutzungsberechtigten eines Gebäudes und nicht des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
Sie erschöpft sich nicht allein in der Duldung der (bloßen) Herstellung eines Hausanschlusses im Sinne des § 10 Abs. 1 AVBWasserV; vielmehr umfasst sie auch die Pflicht zur technischen Verbindung des Hausanschlusses mit dem häuslichen Leitungsnetz (vgl. ähnlich zur öffentlichen zentralen Schmutzwasserentsorgung: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris, Rdnr. 59; Beschluss vom 26. November 2012 - OVG 9 S 71.12 -, juris, Rdnr. 9;… Beschluss vom 21. Januar 2010 - OVG 9 N 1.09 - juris, Rdnr. 6; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 L 65/06 -, juris, Rdnr. 2) und die Pflicht zum Bestehenlassen des Hausanschlusses und seiner Verbindung mit dem häuslichen Leitungsnetz, ist also eine Dauerpflicht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
Klärwerk; Verbindung; früher schon vorhandenes Gewässer; Abwasseranlage; …
In Rechtskraft erwachsen lediglich die in Bezug auf den Streitgegenstand ausgesprochenen Rechtsfolgen, nicht jedoch die einzelnen Tatsachen, präjudiziellen Rechtsverhältnisse und sonstigen Vorfragen, aus welchen das Gericht diese Rechtsfolgen abgeleitet hat (…vgl. m. w. N. Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage, Rn. 60 zu § 121 VwGO; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2015 - OVG 9 B 24.14 -, juris, Rn. 23.). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 185/16
Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung
Auch besteht der Anschluss- und Benutzungszwang unmittelbar kraft Satzungsrechts, wenn die Voraussetzungen der §§ 3, 5 KS 2012 erfüllt sind und keine Befreiung erteilt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 4 L 114/12 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Mai 2016 - OVG 9 B 24.14 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22. Juni 2011 - 2 L 261/06 -, jeweils zit. nach JURIS), so dass es für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der §§ 3, 5 KS 2012 nicht ausreicht, ob eine öffentliche Einrichtung zeitlich später gebildet worden ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 12 B 12.25
Kostenerstattung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen; Teilnichtigkeit der …
Er unterliegt insofern einer Dauerpflicht (OVG BE-BB, Beschluss vom 17. Mai 2016 - OVG 9 B 24.14 -, juris Rn. 25; OVG NW…, Beschluss vom 24. August 2015 - 15 A 2349/14 -, juris Rn. 19; VG Cottbus…, Urteil vom 20. Oktober 2022 - 6 K 661/17 -, juris Rn. 35;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 31).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 12 B 9.19
Schmutzwasserbeseitung; dezentrale Entsorgung von Fäkalien; …
Das dient der Rechtssicherheit und ermöglicht gerade in den Fällen, in denen der Benutzungspflicht nicht nachgekommen wird, die Durchsetzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Mai 2016 - OVG 9 B 24.14 - juris Rn. 26 …und vom 9. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 - juris Rn. 5). - VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 692/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Rn. 52 Soweit sich der Kläger auf einen niedrigen Trinkwasserverbrauch von lediglich 10 Litern am Tag beruft, ist darauf hinzuweisen, dass die persönlichen Lebensgewohnheiten des Grundstückseigentümers, die sich jederzeit ändern können, kein Grund für eine Befreiung vom Anschlusszwang sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, Rn. 11, juris; offen insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 9 B 24.14 -, Rn. 21, juris;… Düwel in Becker u.a, KAG Bbg Stand: 12/2017, § 6 Rn. 1073). - VG Cottbus, 29.05.2018 - 6 K 291/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Rn. 46 Soweit die Klägerin sich auf ihren niedrigen Trinkwasserverbrauch beruft, ist darauf hinzuweisen, dass die persönlichen Lebensgewohnheiten des Grundstückseigentümers, die sich jederzeit ändern können, kein Grund für eine Befreiung vom Anschlusszwang sind (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, Rn. 11, juris; offen insoweit OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 9 B 24.14 -, Rn. 21, juris;… Düwel in: Becker u.a., a.a.O., § 6 Rn. 1073). - VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 692/13
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Soweit sich der Kläger auf einen niedrigen Trinkwasserverbrauch von lediglich 10 Litern am Tag beruft, ist darauf hinzuweisen, dass die persönlichen Lebensgewohnheiten des Grundstückseigentümers, die sich jederzeit ändern können, kein Grund für eine Befreiung vom Anschlusszwang sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, Rn. 11, juris; offen insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 9 B 24.14 -, Rn. 21, juris;… Düwel in Becker u.a, KAG Bbg Stand: 12/2017, § 6 Rn. 1073).
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